Gegenbeleidigung strafbar was tun?

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenbeleidigung strafbar was tun?

Person A wird im Straßenverkehr genötigt (Zeugen in Wagen der Person A sind anwesend).
Der andere Fahrer der Person A nötigt überholt diesen rechts auf einer dreispurigen Autobahn und zeigt Person A den Mittelfinger, was Person A erwidert.
Der andere Fahrer lässt sich danach wieder auf die höhe des Wagens von Fahrer A zurückfallen und zeigt diesem erneut den Mittelfinger und schneidet diesen dann bei Tempo 130.

Nun steht eine Gerichtsverhandlung gegen den Fahrer des anderen Wagens an und Person A ist als Zeuge geladen.

Person A möchte ehrlich sein und auch mitteilen das er seinen Mittelfinger dem anderen Fahrer als Reaktion auf sein Verhalten und seinen Mittelfinger gezeigt hat. Ist das Verhalten strafbar? (Person A wurde vor 15 Jahren mal auf Bewährung verurteilt, ist seitdem nicht mehr straffällig geworden).
Oder sollte Person A deshalb die Zeugenaussage ganz verweigern bzw. kann er das überhaupt?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ganz verweigern kann er nicht, aber soweit er sich selbst einer Straftat belasten müsste.

A's Mitfahrer sind nicht geladen??

Da die Sache aber eh vermutlich länger als 3 Monate her ist und Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt ist, wäre sie nicht mehr verfolgbar, wenn der andere Fahrer nicht bereits Strafantrag gestellt hat. Wenn er das getan hätte, hätte man davon erfahren.

Davon abgesehen gibt es auch noch § 199 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Liest sich irgendwie so, als wäre der Fahrer A mit 130 auf der Mittelspur unterwegs gewesen, obwohl rechts frei war - unter Missachtung des Rechtsfahrgebots?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht was die Antwort mit der Frage zu tun hat?
Die Mittelspur wurde befahren weil rechts eine Auffahrt war und Beschuldigte Fahrer auf dieser auf die Autobahn gefahren kam und dann über 3 Spuren ziehen wollte und uns dabei fast reingefahren ist.
Es wäre nett wenn hier solche sinnfreien Antworten nicht stattfinden würden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von hewiwi):
Es wäre nett wenn hier solche sinnfreien Antworten nicht stattfinden würden.

Zum einen war es eine Frage und keine Antwort. Zum anderen muss man in einem Diskussionforum auch mit Fragen und Antworten rechnen die einem nicht passen - wie im echten Leben halt auch ...

Im übrigen stellen solche "sinnfreien" Fragen auch Gerichte - da sollte man dann idealerweise etwas höflicher reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier ist aber kein Gericht, sondern ein Forum und ohne auf die eigentliche Frage einzugehen, vollkommen an den Haaren herbeigezogenen Aussagen zu treffen, erschließt sich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich have schon meine Gründe, warum ich Fragen stelle. Aber damit es nicht zu sinnlos für Sie ist, überlasse ich Sie mit Freuden sich selbst. Gute Besserung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Fragen nach dem "warum" sind immer entscheidend, um zu einer richtigen und (aus Perspektive eines Gerichts) zu einem gerechten Urteil zu kommen.

Wenn Sie hier sagen: "Ich wurde genötigt", dann ist das eine persönliche Wertung, mit der hier niemand was anfangen kann. Wichtig ist, dass einfach nur die Situation geschildert wird, und zwar emotionslos und ohne Wertungen.

Also: Auf welcher Spur sind Sie mit welcher Geschwindigkeit gefahren? Von wo kam der Gegner und wie kam es zu den Konflikt? Wie genau haben Sie sich verhalten? Wie genau hat sich der andere verhalten? Wie war die Reihenfolge der einzelnen Handlungen? Wer hat "agiert" und wer hat "reagiert"? Wer hat also aus welchem Grund zuerst die Beherrschung verloren?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was ich noch nicht verstehe? Wieso kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Wer hat Anzeige erstattet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wer hat Anzeige erstattet? Da kommt ja eigentlich nur Person A in Frage...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Um die eigentlichen Fragen des TE nochmals aufzugreifen:

Zitat (von hewiwi):
Person A möchte ehrlich sein und auch mitteilen das er seinen Mittelfinger dem anderen Fahrer als Reaktion auf sein Verhalten und seinen Mittelfinger gezeigt hat. Ist das Verhalten strafbar?
Natürlich ist es das.


Zitat (von hewiwi):
Oder sollte Person A deshalb die Zeugenaussage ganz verweigern bzw. kann er das überhaupt?
Das kann er schon, darf er aber nicht und sollte er auch nicht. Wenn die Sprache auf den Mittelfinger kommt darf er natürlich im Sinne von "dazu sage ich nichts" oder "nicht dass ich wüsste" antworten. Selbst belasten muss (und sollte) er sich keinesfalls. Das Gericht denkt sich dann schon seinen Teil, was aber für den TE folgenlos bleibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen