Person A wird im Straßenverkehr genötigt (Zeugen in Wagen der Person A sind anwesend).
Der andere Fahrer der Person A nötigt überholt diesen rechts auf einer dreispurigen Autobahn und zeigt Person A den Mittelfinger, was Person A erwidert.
Der andere Fahrer lässt sich danach wieder auf die höhe des Wagens von Fahrer A zurückfallen und zeigt diesem erneut den Mittelfinger und schneidet diesen dann bei Tempo 130.
Nun steht eine Gerichtsverhandlung gegen den Fahrer des anderen Wagens an und Person A ist als Zeuge geladen.
Person A möchte ehrlich sein und auch mitteilen das er seinen Mittelfinger dem anderen Fahrer als Reaktion auf sein Verhalten und seinen Mittelfinger gezeigt hat. Ist das Verhalten strafbar? (Person A wurde vor 15 Jahren mal auf Bewährung
verurteilt, ist seitdem nicht mehr straffällig geworden).
Oder sollte Person A deshalb die Zeugenaussage ganz verweigern bzw. kann er das überhaupt?
Gegenbeleidigung strafbar was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ganz verweigern kann er nicht, aber soweit er sich selbst einer Straftat belasten müsste.
A's Mitfahrer sind nicht geladen??
Da die Sache aber eh vermutlich länger als 3 Monate her ist und Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt ist, wäre sie nicht mehr verfolgbar, wenn der andere Fahrer nicht bereits Strafantrag gestellt hat. Wenn er das getan hätte, hätte man davon erfahren.
Davon abgesehen gibt es auch noch § 199 StGB
.
Liest sich irgendwie so, als wäre der Fahrer A mit 130 auf der Mittelspur unterwegs gewesen, obwohl rechts frei war - unter Missachtung des Rechtsfahrgebots?
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Ich weiß nicht was die Antwort mit der Frage zu tun hat?
Die Mittelspur wurde befahren weil rechts eine Auffahrt war und Beschuldigte Fahrer auf dieser auf die Autobahn gefahren kam und dann über 3 Spuren ziehen wollte und uns dabei fast reingefahren ist.
Es wäre nett wenn hier solche sinnfreien Antworten nicht stattfinden würden.
ZitatEs wäre nett wenn hier solche sinnfreien Antworten nicht stattfinden würden. :
Zum einen war es eine Frage und keine Antwort. Zum anderen muss man in einem Diskussionforum auch mit Fragen und Antworten rechnen die einem nicht passen - wie im echten Leben halt auch ...
Im übrigen stellen solche "sinnfreien" Fragen auch Gerichte - da sollte man dann idealerweise etwas höflicher reagieren.
Das hier ist aber kein Gericht, sondern ein Forum und ohne auf die eigentliche Frage einzugehen, vollkommen an den Haaren herbeigezogenen Aussagen zu treffen, erschließt sich mir nicht.
Ich have schon meine Gründe, warum ich Fragen stelle. Aber damit es nicht zu sinnlos für Sie ist, überlasse ich Sie mit Freuden sich selbst. Gute Besserung.
Fragen nach dem "warum" sind immer entscheidend, um zu einer richtigen und (aus Perspektive eines Gerichts) zu einem gerechten Urteil zu kommen.
Wenn Sie hier sagen: "Ich wurde genötigt", dann ist das eine persönliche Wertung, mit der hier niemand was anfangen kann. Wichtig ist, dass einfach nur die Situation geschildert wird, und zwar emotionslos und ohne Wertungen.
Also: Auf welcher Spur sind Sie mit welcher Geschwindigkeit gefahren? Von wo kam der Gegner und wie kam es zu den Konflikt? Wie genau haben Sie sich verhalten? Wie genau hat sich der andere verhalten? Wie war die Reihenfolge der einzelnen Handlungen? Wer hat "agiert" und wer hat "reagiert"? Wer hat also aus welchem Grund zuerst die Beherrschung verloren?
Was ich noch nicht verstehe? Wieso kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Wer hat Anzeige erstattet?
Wer hat Anzeige erstattet? Da kommt ja eigentlich nur Person A in Frage...
Um die eigentlichen Fragen des TE nochmals aufzugreifen:
Natürlich ist es das.ZitatPerson A möchte ehrlich sein und auch mitteilen das er seinen Mittelfinger dem anderen Fahrer als Reaktion auf sein Verhalten und seinen Mittelfinger gezeigt hat. Ist das Verhalten strafbar? :
Das kann er schon, darf er aber nicht und sollte er auch nicht. Wenn die Sprache auf den Mittelfinger kommt darf er natürlich im Sinne von "dazu sage ich nichts" oder "nicht dass ich wüsste" antworten. Selbst belasten muss (und sollte) er sich keinesfalls. Das Gericht denkt sich dann schon seinen Teil, was aber für den TE folgenlos bleibt.ZitatOder sollte Person A deshalb die Zeugenaussage ganz verweigern bzw. kann er das überhaupt? :
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