Geheimnisse verraten

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
Geheimnisse verraten

Zu welchem Zeitpunkt ist ein "Geheimnisverrat" möglichereise strafbar?

Bsp 1 ) ein Mitarbeiter erzählt über die enormen Gewinnmargen und Provisionen seiner Firma in Kneipen. Eine Schweigepflicht hat er im Vertrag nicht unterschrieben. Was er erzählt, ist wahr

Bsp 2 ) Ein Kollege erzählt über einen anderen Kollegen, der sich für den Chef Posten beworben hat, daß er schwul ist und sich für sehr junge Männer interessiert. Was er erzählt, ist wahr

Bsp 3 ) eine Firma schnüffelt Mitarbeiter aus, über das normale Maß hinaus. Ein Kollege geht zur Presse. Eine Schweigepflicht hat er im Vertrag nicht unterschrieben. Was er erzählt, ist wahr


Nach meiner Meinung sind alle 3 Fälle nichts strafbares. Sehe ich das richtig?

Fi


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10 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
sieh ins Strafgesetzbuch §353b.
Nicht jedes "Geheimnisverrat" ist eine Straftat. Die anderen von dir aufgezählten Dinge könnten zivilrechtliche Folgen haben.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach meiner Meinung sind alle 3 Fälle nichts strafbares. <hr size=1 noshade>


In Fall 2 werfe ich mal §192 StGB in den Raum.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
würde er wahrheitsgemäß erzählen der Kollege wäre hetero und interessiere sich besonders für rothaarige Frauen wäre das dann aber auch strafbar, ein bisschen weit hergeholt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
würde er wahrheitsgemäß erzählen der Kollege wäre hetero und interessiere sich besonders für rothaarige Frauen wäre das dann aber auch strafbar, ein bisschen weit hergeholt.


Äpfel und Birnen. Es ist doch bekannt, daß Homosexualität noch nicht überall akzeptiert ist und daß "schwul und interessiert sich für sehr junge Männer" von vielen als "pädophil" übersetzt wird. (Unabhängig davon wandelt man mit "sehr jung" schon auf sehr dünnem Eis, weil man damit auch eine Vorliebe für Minderjährige unterstellt.) Das ist nicht wünschenswert, aber es ist Fakt, und daher ist es ein Unterschied, ob man sagt "ist hetero und steht auf Rothaarige" oder "ist schwul und steht auf sehr junge Männer".


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#5
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, aber ich muß trotzdem nochmal ganz doof nachfragen. In allen 3 erfundenen Fällen ist man kein Amtsträger o.ä. und hat auch nichts unterschrieben und sagt auch nur die Wahrheit.

Gilt es bei Bsp 2 als Herabwürdigung, wenn man dieses Wissen verbreitet, wenn es wahr wäre?

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#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt es bei Bsp 2 als Herabwürdigung, wenn man dieses Wissen verbreitet, wenn es wahr wäre? <hr size=1 noshade>


Genau das wollte ich mit meinem Verweis auf §192 StGB und dem erklärenden Posting darunter aussagen. Meiner Meinung nach also ja.

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#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

PS. Die Herabwürdigungsabsicht ist auch klar, denn bei einem Heterosexuellen würde sich kein Mensch die Mühe machen, seine Orientierung zu thematisieren.
Oder wann hat zuletzt jemand über einen Kollegen erzählt "ach übrigens, der steht auf Frauen"?

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#8
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok, jetzt ist bei mir der Groschen gefallen. Also die ABSICHT, die Herabwürdigungsabsicht, ist der springende Punkt, der strafbar ist. Soweit zu Punkt 2.

Zum anderen Beispiel, z.B. über überhöhte Provisionen einer Firma öffentlich zu "petzen" da trifft das aber nicht zu, oder?

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#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Per se wäre das nicht strafbar, hätte aber sicherlich auch ohne Verschwiegenheitsvereinbarung arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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