Geklaute Ware bei ebay kleinanzeogen gesehen, was kann ich tun?

1. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)
Geklaute Ware bei ebay kleinanzeogen gesehen, was kann ich tun?

Hallo,
gibt ebay kleinanzeigen Infos heraus zu welchem Zeitpunkt eine Anzeige zum Verkauf eines Produkt geschaltet wurde?
Anhand eines Fotos?

Oder aus welchee Stadt die Anzeige kam, oder evtl mehr Infos?

Weiss das jemand?

Mir wurde aus meiner Wohnung ein pasr neuwertige Sachen noch im verpackten Zustand gestohlen!

Ich habe leicht zerbrechliches schon einmal in eine neue Wohnung gebracht!

Einige Wochen später wurde der Rest vom Unzugsunzernehmen hier her gebracht.

Jetzt bin ich fertig mit dem Auspacken und muss feststellen, was ich vorher in die Wohnung gebracht habe ist ein kleiner Teil geklaut worden!

Die Vermieterin hatte zu dem Zeitpunkt noch einen Schlüssen von der Wohnung.

Ich habe aber vor dem grossen Umzug das Schloss gewechselt!

Ich werde die Veemieterin nicjt darauf ansprechen, das würde sehr schlimm eskalieren.

Ich war gestern bei. Der Polizei und die haben gesagt, nur wenn auf dem geklauten mäein Zeichen von mir drauf wäre, und ich das nachweisen könnte, würden die aktiv werden (so hab ich das verstanden)

Ich jabe aif eine Foto die Hand gesehen, dann auf einem anderen Foto mit anderen Sachen von mir den Hintergrund der Wohnung.

leider ist die Anzeige nicht mehr drin aber die Fotos.

Hatte jemand schon einmal so einen Fall?





-- Editiert von Moderator topic am 1. November 2025 15:51

-- Thema wurde verschoben am 1. November 2025 15:51




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 135x hilfreich)

Ich nicht. Grüße

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1996 Beiträge, 270x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 1. November 2025 17:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1996 Beiträge, 270x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
gibt ebay kleinanzeigen Infos heraus zu welchem Zeitpunkt eine Anzeige zum Verkauf eines Produkt geschaltet wurde?
Anhand eines Fotos?

Oder aus welchee Stadt die Anzeige kam, oder evtl mehr Infos?


Nein.

Zitat (von Susanne123456):
Die Vermieterin hatte zu dem Zeitpunkt noch einen Schlüssen von der Wohnung.


Sei mir nicht böse, aber es klingt schon sehr wild, dass deine Vermieterin in deiner Wohnung gewesen und dort Sachen gestohlen haben soll, die sie jetzt über Kleinanzeigen anbietet.

Zitat (von Susanne123456):
Ich jabe aif eine Foto die Hand gesehen, dann auf einem anderen Foto mit anderen Sachen von mir den Hintergrund der Wohnung.


Die Fotos sind auch noch in deiner Wohnung gemacht worden?

Das klingt noch wilder...

Zitat (von Susanne123456):
leider ist die Anzeige nicht mehr drin aber die Fotos.


Wie geht das?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3034 Beiträge, 1238x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Hallo,
gibt ebay kleinanzeigen Infos heraus zu welchem Zeitpunkt eine Anzeige zum Verkauf eines Produkt geschaltet wurde?
Anhand eines Fotos?

Oder aus welchee Stadt die Anzeige kam, oder evtl mehr Infos?

Weiss das jemand?

Nein. Das machen die nicht. Das dürfen sie auch nicht, sie würden sich damit rechtswidrig verhalten.

Und es ist schon eine steile These, irgendwelche Neuware sich selbst zuzuschreiben, nur weil sie jemand anderes verkauft. Da hat die Polizei schon recht. Woher willst du wissen, dass das deine Sachen sind?!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)

Finde es aich recht peinlich alles! Komme einfach nicjt darauf klar, das mir sachen aus meiner Wohnung gestohlen wurden. Es gab ka keinen Einbruch.
Einfach nir wahnsinn.

Die Fotos wurde nicht in meiner Wohnung gemacht.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4235 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Die Fotos wurde nicht in meiner Wohnung gemach


Und die fehlenden Sachen gibt es vermutlich tausendfach zum Kaufen und davon mögen wiederum einige bei Ebay zum Verkauf eingestellt worden sein.

Zitat (von Susanne123456):
Die Vermieterin hatte zu dem Zeitpunkt noch einen Schlüssen von der Wohnung.

Sie sollten damit vorsichtig sein, der Ärger könnte groß werden.
Denke, die Vermieterin hat es nicht notwendig, Nippes zu stehlen und dann gleich bei Ebay einstellen.

Zitat (von Susanne123456):
Einige Wochen später wurde der Rest vom Unzugsunzernehmen hier her gebracht.

Und die sind außer Verdacht? Es kann ja auch etwas kaputtgegangen sein.

Sie haben nun endlich eine bezahlbare Wohnung gefunden und dann gleich die Vermieterin verdächtigen, macht sich nicht gut.

-- Editiert von User am 1. November 2025 21:00

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verdächtige zu 99 % die Vermieterin, wer soll das denn sonst aus der Wohnung geholt haben?!

Dann kann es nur das Unzugsunhernehmen gewesen sein. Das kann ich nir aber nicjt vorstellen. In den den Umzugskartons waren die Sachen nicht! Die gestohlenen Sachen hatte ich schon vor dem eingentlichen Umzug in die
Wohnung gebracht, weil das waren leicjt ueebrechlivhe etwas teure Sachen!
Und was mir gerade einfällt, dass ich immer zweimal abgeschlossen habe und es war einmal abgeschlossen

Ich finde es tptal schlimm das ich die Vermieterin beschuldige, aber leider hat sie auch schon einen Gegenstand aus meinem Keller entwendet und als ich sie darauf angesprochen habe, dass mir hier was entwendet wurde, hat sie es zugegeben...

Was ist das:-(( ich nehme doch nicht einfach von einer Mieterin ihr Eigentum weg, das ist nicht normal.

Ich möchte um gottes willen niemanden zu unrecht beschuldigen, dann muss ich jetzt das Umzugsunternehmen kontaktieren.

Einer von den beiden war das leider!
Es gab keinen Einbruch.

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#8
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum werde ich sowas gefragt?
"""Und die sind außer Verdacht?""" Es kann ja auch etwas kaputtgegangen sein."""

Das
Ist doch auch nicht nirmal so eine Frage?! Wahnsinn

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3034 Beiträge, 1238x hilfreich)

Du hast dich schon mit deinen anderen Beiträgen fast ins Aus katapultiert. Sorry, wenn ich da so direkt bin, aber etwas weniger Naivität würde guttun.

Wenn irgendwer irgendwelche Gegenstände irgendwo verkauft, dann sind das doch nicht automatisch sicher deine gewesen. Jetzt die Daten der Anbieter haben wollen, aber ohne weitere Informationen bzgl. deiner Gegenstände zu haben...

Dann noch die Vermieterin verantwortlich machen...Das kann schon sein. Aber du weißt es nicht.
Es kann auch der Vormieter gewesen sein, der nochmal in die Wohnung ist. Oder die jetzige Vermieterin. Oder das Umzugsunternehmen. Oder ein Einbrecher, der das Schloss geknackt hat.

In welchem Kontext ist denn was aus deinem Keller verschwunden? Wenn ich raten müsste, dann stand das an einer Stelle, wo es nichts verloren hat und die Vermieterin hat das weggeräumt. So in etwa?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#10
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Meinung. Der Ton war zwar etwas scharf, aber ich frage hier nicht aus Naivität, sondern weil mir tatsächlich Dinge ohne Einbruch entwendet wurden.

Es geht mir weniger um den Wert, sondern um das unangenehme Gefühl, dass jemand in meine Privatsphäre eingegriffen hat.

Mir ist bewusst, dass mehrere Personen infrage kommen könnten, und ich versuche, das jetzt sachlich zu klären, ohne vorschnelle Anschuldigungen.

Wenn mir Dinge ohne Einbruch entwendet werden, ist das kein Zeichen von Naivität, sondern ein nachvollziehbarer Grund, sich Gedanken zu machen.

Ich nehme sachliche Hinweise gern an – aber bitte ohne persönliche Unterstellungen.

Ich mache jetzt ne Anzeige gegen Unbekannt.



.



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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19839 Beiträge, 7209x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
... wer soll das denn sonst aus der Wohnung geholt haben?!

Das ist die Standardfrage aller Ahnungslosen. Und die nächst Verdächtigung schiebst du ja gleich nach.

Dass das eine unangenehme Vorstellung ist, dass jemand in die Wohnung eindringt, verstehe ich durchaus.
Zitat (von Susanne123456):
ein nachvollziehbarer Grund, sich Gedanken zu machen.

Ich würde aber zuallererst an den Austausch des Schließzylinders denken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1996 Beiträge, 270x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Ich nehme sachliche Hinweise gern an – aber bitte ohne persönliche Unterstellungen.


Aber du darfst deiner Vermieterin einen Diebstahl unterstellen?

Zitat (von blaubär+):
Ich würde aber zuallererst an den Austausch des Schließzylinders denken.


Scheint schon passiert zu sein:

Zitat (von Susanne123456):
Ich habe aber vor dem grossen Umzug das Schloss gewechselt!

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4235 Beiträge, 686x hilfreich)


Zitat (von Susanne123456):
Mir ist bewusst, dass mehrere Personen infrage kommen könnten, und ich versuche, das jetzt sachlich zu klären, ohne vorschnelle Anschuldigungen.

Sie widersprechen sich doch selber.
Zitat (von Susanne123456):
ch verdächtige zu 99 % die Vermieterin, wer soll das denn sonst aus der Wohnung geholt haben?!

Zitat (von Susanne123456):
ch möchte um gottes willen niemanden zu unrecht beschuldigen, dann muss ich jetzt das Umzugsunternehmen kontaktieren.

Welche Antwort erwarten Sie von diesem Unternehmen?

Welchem Wert haben die Gegenstände, die Frage deshalb, ob sich der Aufwand lohnt.
Zitat (von Susanne123456):
Warum werde ich sowas gefragt?
"""Und die sind außer Verdacht?""" Es kann ja auch etwas kaputtgegangen sein."""
Das
Ist doch auch nicht nirmal so eine Frage?! Wahnsinn

Bei einem Umzug kann immer etwas kaputtgehen, somit eine reale Feststellung. Wahnsinn doch eher, wenn das ausgeschlossen wird.
Zitat (von Susanne123456):
Ich mache jetzt ne Anzeige gegen Unbekannt.

Die Anzeige wird in der Ablage Papierkorb landen oder ist es Ihnen angenehmer wenn die Polizei zu Ihrer Vermieterin geht und sie mit dem Verdacht konfrontiert. Das Mietverhältnis dürfte dann rasch gefährdet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38945 Beiträge, 6425x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Mir ist bewusst, dass mehrere Personen infrage kommen könnten, und ich versuche, das jetzt sachlich zu klären, ohne vorschnelle Anschuldigungen.
Naja, 99% schon mal für die Vermieterin. Bleibt 1% für die Umzieher. Kleinanzeigen ist schon raus und hat sowieso nichts mit --ebay-- zu tun.

Aber ob ein Internetforum zu Rechtsfragen dir bei der sachlichen Klärung helfen kann, so unsachlich und durcheinander, wie du hier agierst? Ich kann mir das nicht vorstellen, sorry.

Zitat (von Susanne123456):
dann muss ich jetzt das Umzugsunternehmen kontaktieren.
Ja, das geht. Ganz einfach...Kontaktdaten hast du noch, die werden sich freuen.

Zitat (von Susanne123456):
Ich mache jetzt ne Anzeige gegen Unbekannt.
Ja, das geht auch. Ich sag dir jetzt, wie die ausgeht---> ergebnislos.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1650x hilfreich)

Strafanzeige erstatten wegen Diebstahls (bzw. Unterschlagung).

In der Strafanzeige darauf hinweisen, wer alles in welchem Zeitraum Zugang zu den Sachen gehabt hat. Mitarbeiter vom Umzugsunternehmen, und Vermieterin.

Weiter darauf hinweisen, daß die Kleinanzeigen-Angebots-Fotos für die gestohlenen Gegenstände offensichtlich in der Wohnung des bestohlenen Eigentümers gemacht wurden, und daß dies nur durch X oder Y gemacht worden sein kann. Das ganz mit entsprechenden Screenshots usw. untermauern. Bilder und Informationen mitliefern, die die Darstellung des Anzeige-Erstatters untermauern.

Der Rest ist erstmal Sache der Polizei. Bei einem zureichenden Anfangsverdacht (hier gegeben) wird dann ermittelt. Die Ermittlungsbehörden können einfach herausfinden, wer die Kleinanzeige aufgegeben hat. Und dann sieht man weiter.

Seitens der Polizei wird vermutlich dann auch die Frage aufkommen: "Ist das vielleicht der Versuch eines Versicherungsbetrugs?" Das wäre ja auch eine Möglichkeit.

Aber man weiß ja, ob man es selbst war und auf diese Weise seine Hausratversicherung be*******n will... Wenn nicht: hat man nichts zu befürchten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4235 Beiträge, 686x hilfreich)

.
[

Zitat (von eh1960):
daß die Kleinanzeigen-Angebots-Fotos für die gestohlenen Gegenstände offensichtlich in der Wohnung des bestohlenen Eigentümers gemacht wurden, und daß dies nur durch X oder Y gemacht worden sein kann.

'ihr Ratschlag äußerst schlecht, die TE schreibt doch.
Zitat (von Susanne123456):
Die Fotos wurde nicht in meiner Wohnung gemacht.


Die Bilder gibt es nicht mehr, somit auch der Hinweis untauglich.
Zitat (von eh1960):
Das ganz mit entsprechenden Screenshots usw. untermauern. Bilder und Informationen mitliefern, die die Darstellung des Anzeige-Erstatters untermauern.

Über den Wert der Gegenstände äußerte sie sich nicht.
Zitat (von eh1960):
Seitens der Polizei wird vermutlich dann auch die Frage aufkommen: "Ist das vielleicht der Versuch eines Versicherungsbetrugs?" Das wäre ja auch eine Möglichkeit.


Sie hat nach langer Zeit endlich eine Wohnung gefunden, dann gleich die Vermieterin des Diebstahls bezichtigen macht sich nicht gut. Wenn die schlau ist, könnte sie das Mietverhältnis evtl. wg. Zerrüttung fristgerecht kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
ihr Ratschlag äußerst schlecht, die TE schreibt doch.

Zitat (von Susanne123456):
Die Fotos wurde nicht in meiner Wohnung gemacht.

Sie schrieb:

"Ich jabe aif eine Foto die Hand gesehen, dann auf einem anderen Foto mit anderen Sachen von mir den Hintergrund der Wohnung."

Daraus schloss ich, daß es in ihrer Wohnung gemacht wurde. Wenn die Fotos nicht in ihrer Wohnung gemacht wurden, fällt das weg, logisch.

Zitat:
Sie hat nach langer Zeit endlich eine Wohnung gefunden, dann gleich die Vermieterin des Diebstahls bezichtigen macht sich nicht gut. Wenn die schlau ist, könnte sie das Mietverhältnis evtl. wg. Zerrüttung fristgerecht kündigen.

Ich bezog das auf die Vermieterin der alten Wohnung, aus der die TE ausgezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 201x hilfreich)

Also ich finde es ja etwas merkwürdig, dass der Fragestellerin (zum Teil) einfach abgesprochen wird, die Dinge könnten nicht geklaut werden sein, das wird sie selbst doch am besten wissen?

Zitat (von Loni12):
Die Anzeige wird in der Ablage Papierkorb landen


Wie kommst du darauf? Die Ermittlungsbehörden können nicht einfach Anzeigen durch den Schredder laufen lassen, damit würde sich derjenige selbst strafbar machen.

Zitat (von Nana71):
Nein.


Doch.
Zitat (von Loni12):
Denke, die Vermieterin hat es nicht notwendig, Nippes zu stehlen und dann gleich bei Ebay einstellen.


Wir wissen doch gar nicht über die Vermieterin, wäre natürlich sehr dumm von ihr, aber das ist kein Grund, das auszuschließen. Auch eine Vermieterin kann Geldprobleme haben. Oder es kam jemand anders an den Schlüssel etc.

Zitat (von Susanne123456):
Ich habe aber vor dem grossen Umzug das Schloss gewechselt!


Also bevor überhaupt etwas eingeräumt wurde? Sonst käme ja auch der Vormieter in Betracht.

Zitat (von Susanne123456):
Ich finde es tptal schlimm das ich die Vermieterin beschuldige, aber leider hat sie auch schon einen Gegenstand aus meinem Keller entwendet und als ich sie darauf angesprochen habe, dass mir hier was entwendet wurde, hat sie es zugegeben...


Also das spricht natürlich nicht besonders für die Vermieterin.

Zitat (von Susanne123456):
Ich werde die Veemieterin nicjt darauf ansprechen, das würde sehr schlimm eskalieren.




Hört sich sinnvoll an, das wird wahrscheinlich auch zu nichts führen. Ohne konkrete Beweise wird sie es wohl kaum zugeben (sofern sie es denn war).
Zitat (von Susanne123456):
dann auf einem anderen Foto mit anderen Sachen von mir den Hintergrund der Wohnung.

leider ist die Anzeige nicht mehr drin aber die Fotos.



Kennst du die Wohnung der Vermieterin? Dann wäre es ja einfach, das zu identifizieren. Bzw. auch erstmal Screenshots machen und ab und zu mal schauen, ob der Account was Neues einstellt. Vielleicht gibt es dann weitere Hinweise. Der Ort steht ja dann auch da. Du könntest auch nochmal was im Keller oder Flur liegen lassen, vielleicht landet es dann auch paar Tage/Wochen auf Kleinanzeigen.
Zitat (von Nana71):
Aber du darfst deiner Vermieterin einen Diebstahl unterstellen?


Man darf es vermuten, das ist korrekt. Anzeige gegen Unbekannt zu machen (wie die Fragestellerin es ja auch vorhat), ist sicher am besten.

Zitat (von blaubär+):
Und die nächst Verdächtigung schiebst du ja gleich nach.


Privat darf man vermuten was man möchte, das ist keine falsche Verdächtigung, auch nicht hier im Forum.

-- Editiert von User am 3. November 2025 10:51

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für alle Antworten.
Ich komme gerade nicjt dazu alles zu kesen hole ich aber nach.

Ich habe noch gar keine Hausrathversicherung, die muss ich noch abschliessen.
Es hat ka kein Einbruch stattgefunden.

Ich denke ich lasse das alles, und nehme das jetzt so hin.
Das Unzugsunzernehmen kontaktiere ich auch nicht, denke das macht alles noch schlimmer.


Wie schon erwähnt wurde könnte auch noch andere Zugang in die Wohnung gehabt haben

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4235 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Ich denke ich lasse das alles, und nehme das jetzt so hin.
Das Unzugsunzernehmen kontaktiere ich auch nicht, denke das macht alles noch schlimmer.


Eine gute Entscheidung. ihnen alles Gute.

1x Hilfreiche Antwort

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