Geld vom Giro geklaut - Polizei will Anzeige wegen Falschaussage anstrengen

10. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
JaeckJo
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Geld vom Giro geklaut - Polizei will Anzeige wegen Falschaussage anstrengen

Hallo!

Meinem Freund, er ist Student, wurde am Montag ein nicht unerheblicher Betrag von seinem Girokonto geklaut, wahrscheinlich hat jemand seine PIN-Nr. ausspioniert, aber die EC-Karte wurde nicht gestohlen. Mein Freund hat sie gleich sperren lassen.

Hacker und Geldautomatenbetrüger sind auch fähig, ohne EC-Karte, nur mit ausspionierten PIN-Nummern , fremde Konten zu plündern.

Ich riet ihm auch, zur Polizei zu gehen und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Doch die Polizei glaubt ihm kein Wort und behauptet, er habe den Betrag selber abgebucht. Die Polizei will nun eine Anzeige wegen Falschaussage gegen ihn anstrengen.

Wie kommt mein Freund heil aus der Sache raus? Schließlich steckt er in den Prüfungsvorbereitungen, er will sein Studium zügig abschließen.

Gruß
Joachim

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

da nach Ihren Aussagen Ihr Freund keine strafbare Handlung begangen hat, braucht er sich keine Gedanken machen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#2
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

hallo

<<<< Hacker und Geldautomatenbetrüger sind auch fähig, ohne EC-Karte, nur mit ausspionierten PIN-Nummern , fremde Konten zu plündern. >>>>

Dies kann nur passieren wenn die "Diebe" im Ausland das Geld abgebucht haben.
In deutschland kann man mit einer Kopierten Ec-Karte nichts abheben das bemerkt der Automat.
mfg

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#3
 Von 
DDuesentrieb
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

<<<< Hacker und Geldautomatenbetrüger sind auch fähig, ohne EC-Karte, nur mit ausspionierten PIN-Nummern , fremde Konten zu plündern. >>>>

aber mit kopierter EC-Karte und ausspionierter PIN sehr wohl.
Da gab es schon etliche Berichte und auch Tests im Fernsehen. Technisch gesehen ganz einfach.

DD

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Polizei hat etwas gedroht, um die Glaubwürdigkeit deines Freundes zu prüfen.
Wenn deine Angaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen, hat der Freund nichts zu befürchten.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Zitat: "Dies kann nur passieren wenn die "Diebe" im Ausland das Geld abgebucht haben.
In deutschland kann man mit einer Kopierten Ec-Karte nichts abheben das bemerkt der Automat."


Das ist leider so nicht ganz richtig. Es bestehen durchaus techniche Möglichkeiten eine EC-Karte zu kopieren und dann mit dieser in Verbindung mit dem PIN wirksam Beträge von dem jeweiligen Konto abzuheben. Dieses und die dazugehörige zivilrechtliche Problematik bezüglich von eventuellen Schadensersatzansprüchen seitens des Opfers hat der BGH erst kürzlich entschieden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#6
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

hallo
ich rede davon das es unmöglich ist in DEUTSCHLAND an einem DEUTSCHEN GELDAUTOMATEN mit einer Kopierten karte geld abzuheben das ist UNMÖGLICH!
Klar kann man im Laden usw einkaufen mit einer kopierten karte.
Mann kann aber im AUSLAND geld mit der kopierten karte an einem AUTOMATEN abheben.
Der BGH hatte kürzlich besprochen das es keinen schadensersatz ansprüche gestellt werden können wenn die karte und die pin nummer zusammen aufbewahrt werden usw.


-- Editiert von peterpan am 12.11.2004 23:48:54

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

aus informatik uni trier.de:


"Damit ein Automat gefälschte Karten erkennen kann, obwohl sich der Magnetstreifen beliebig überschreiben läßt, hat jede Karte ein nicht änderbares "moduliert maschinenfähiges Merkmal" (MM), das mit verschlüsselten Informationen auf dem Magnetstreifen verknüpft ist. Dieses Merkmal wird wegen der fehleranfälligen Erkennung nur von etwa einem Drittel der in Deutschland eingesetzten Geldausgabeautomaten geprüft. "



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Sollte wirklich sich das so zugetragen haben dann würde ich in so einem Fall Strafanzeigen gegen die zuständigen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft stellen, aber wirklich nur wenn er sich hundertprozentig sicher ist das er wirklich unschuldig ist.

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