Geldfälschung - Handel mit Blüten im Internet

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
selence
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldfälschung - Handel mit Blüten im Internet

Hallo,

folgender Fall: Person C agiert im Internet auf kriminellen Foren als Händler für Falschgeld welches er selber herstellt. C agiert international und verkauft u.a. auch Blüten nach Italien in sehr großem Stil. Es handelt sich um einen Wert von rund 250.000 €. C ist bereits vorbestraft wegen kleineren Delikten.

Person B ist Kunde von C und bestellt Scheine im Internet. Die ersten Blüten hat Person B im Januar 2012 bestellt. 5x 50€ (=250€) kaufte B für 100€ echtes Geld. B bringt 2 Scheine erfolgreich in Umlauf, beim 3. wird die Fälschung erkannt und die Polizei gerufen. B vernichtet die restlichen beiden Scheine. Das Verfahren wird eingestellt. Im Juni bestellt B erneut 10 Scheine (=500€) für 300€ von C. B gibt lediglich einen dieser Scheine aus und bunkert die restlichen während seinem Urlaub im Hotelzimmer auf dem Schrank. Beim auschecken vergisst B die Scheine und bemerkt dies erst später. Er fährt zurück zum Hotel und verlangt die vergessenen Scheine. Das Hotel hat die Fälschungen erkannt und mittlerweilen die Polizei verständigt. Die restlichen 9 Scheine werden sicher gestellt.

ca. 2 Monate nach dem Fund im Hotel wird C. von der Polizei hochgenommen und kommt in U-Haft. nochmal ca. 2 Monate später ereilt B. eine Hausdurchsuchung bei der 3 Computer sowie ein Drucker beschlagnahmt werden. Es wurden keine weiteren Scheine gefunden. B ist Ersttäter und hat daher keine weiteren Vorstrafen. Er hat bereits einen Anwalt und zeigt sich reumütig.

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Was haltet ihr für realistisch?

1. Welche Strafe wird C vermutlich ereilen?
(Bereits vorbestraft, Blüten hergestellt und international verkauft bzw. verteilt ist Arbeitslos und hat einen festen Wohnsitz)

2. Welche Strafe wird B ereilen?
(Nicht vorbestraft, hat die Blüten im Internet gekauft, hat einen festen Wohnsitz sowie eine Angestellten-Position;)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. B kann evtl. hoffen, daß seine Strafe zwischen einem und zwei Jahren liegt und damit bewährungsfähig wäre. C hat mit einer deutlich längeren Strafe zu rechnen - ohne Bewährung natürlich.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
selence
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wahrscheinlich ist es, dass B. eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren bekommt?

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0x Hilfreiche Antwort

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