Geldstrafe, Hartz 4, Ersatzfreiheitsstrafe abwende

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
L.N.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe, Hartz 4, Ersatzfreiheitsstrafe abwende

Guten Abend!
Meine Partnerin wurde wegen Körperverletzung zu einer Strafe von ca. 3500 € verurteilt. Zu dem Zeitpunkt hatte Sie noch einen Job. Mittlerweile ist sie arbeitslos und bezieht seit diesem Monat Hartz 4. Einen kleinen Teil der Strafe hat sie durch gemeinnützige Arbeit abgearbeitet. Auf Grund eines Trauerfalls in der Familie war ust sie die Arbeit nicht mehr angetreten. Kurze Zeit später wurde die Genehmigung dafür widerrufen und das Geld eingefordert. Sie bot an in Raten zu zahlen. Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft: 295 € Raten oder ca 4, 5 Monate Gefängnis. Aber mit so einer hohen Rate würden ihr ja nur ca 100 € zum Leben bleiben. Sie ist auf Jobsuche und würde natürlich sobald sie einen Job hat mehr bezahlen. Voraussicht hat sie ab mitte Januar wieder einen Job. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie bis sie einen Job hat, kleine Raten bezahlt?
Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Sie sollte dringend einen Verein für Straffälligenhilfe aufsuchen und dort um Vermittlung bitten - dann könnte noch was zu machen sein. Generell werden die Möglichkeiten aber beschränkt sein - ich habe schon Raten von 30 Euro erlebt, aber da hier ja dann wohl noch 3.000 Euro oder so offen sind, wird sich die StA wohl eher nicht auf eine 8 Jahre dauernde Ratenzahlung einlassen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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