Hallo, ich habe mal eine Frage..
Mein Freund hat 3 urteile wegen Diebstahl. Eins von 2003 , 2004 und eins von 2005, er ist untergetaucht seid da an. Diese wurden zu einer Strafe zusammen gefasst, diese besagt, dass er 1600 Euro zahlen muss oder 110 Tage Ersatzhaft antreten muss. Dieses urteil ist von 2006.
Mittlerweile ist natürlich auch ein Haftbefehl draußen.
Wir haben mit einem Anwalt geredet..
Dieser hat folgendes bei der Staatsanwaltschaft versucht zu erwirken:
Das der haftbefehl zurück gezogen wird und mein freund die strafe entweder in Raten abzahlen darf oder abarbeiten darf.
Dieses wurde vom zuständigen Staatsanwalt nicht bewilligt.
Wir haben einen Brief an den Staatsanwalt geschrieben, mit gründen, wieso er nciht ins gefängnis will, persönliche gründe etc.
Nix hat geholfen. Die wollen, dass er die 1600 euro ganz bezahlt (was aber nicht geht, da er momentan kein geld bekommt, nichtmal alg2, weil er sich ja nirgends anmelden kann etc) oder er die 110 tage ins gefängnis geht.
Gibt es noch andere möglichkeiten???
was können wir noch tun, damit er nicht ins gefängnis muss??
die Verjährungsfrist tritt erst 2011 ein
Geldstrafe & Ersatzhaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Sie haben 3 sinnvolle Möglichkeiten:
1. Sie zahlen die Geldstrafe komplett und umgehen die Haft
2. Sie zahlen einen Teil der Geldstrafe und verkürzen somit die Haft
3. Sie sitzen die 110 Tage ab.
Als nicht sinnvolle Möglichkeiten bleiben noch:
4. Sie versuchen sich in die Vollstreckungsverjährung zu retten: Gehen Sie dabei aber davon aus, dass Ihr Freund irgendwann aufgegriffen wird.
5. Sie versuchen es über den Gnadenweg.
Um eine Ratenzahlung hätte sich Ihr Freund 2006 bemühen müssen. Überrascht es Sie allen ernstes, dass die Staatsanwaltschaft sich auf eine Ratenzahlung von jemandem der flüchtig ist nicht einlässt?
-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
Na von dem Urteil 2006 haben wir erst 2009 erfahren, da er vorher ja schon flüchtig war. also genau seid 2003 glaube ich.
Naja aufgegriffen, da gehe ich nicht von aus, natürlich KANN es passieren, aber sie haben ihn 6 jahre nicht gefunden.. dann werden sie es in den nächsten 2 auch nicht.
Nein, natürlich wundert mich das nicht, nur ich versuche alles, weil halt auch noch das kind seiner ex mit im spiel ist.
gäbe es die option "haftbefehl auf bestimmte zeit aussetzen"
Das man sagt, die Staatsanwaltschaft setzt den Haftbefehl vorrüber gehend aus, sodass er Hartz4 beantragen kann und bezahlt denn jeden monat eine Rate und wenn eine rate nicht gezahlt wird, dass denn sofort der HB aufgenommen wird, wieder mit einer verjährungsfrist von 5 jahren?
Ich weiß nicht ob das möglich ist, dass sind halt die ideen die mir durch den kopf schwirren
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
zusatz: das gnadengesuch wurde auch abgelehnt
-----------------
""
Die Staatsanwaltschaft wird nichts dergleichen tun, das hat sie auch schon deutlich gemacht, meiner Meinung nach völlig zurecht.
Wie gesagt: Entweder zahlt Ihr Freund alles oder er sitzt die Strafe ab. Oder er versucht weiter den Kopf in den Sand zu strecken und kann dann bei jeder Personenkontrolle anfangen zu schwitzen.
Mir persönlich wäre es am liebsten wenn so eine Sache möglichst schnell aus der Welt ist anstatt mit einem Haftbefehl durch die Republik zu reisen.
Eine andere Möglichkeit besteht noch darin, dass Ihr Freund anfängt die Strafe abzusitzen. Durch jeden Tag, den er abgesessen hat verringert sich nämlich die Geldstrafe, so dass Sie irgendwann den Rest bezahlen könnten. Darauf hin würde er sofort aus der Haft entlassen werden (so nicht noch andere Urteile zur Vollstreckung anstehen).
-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
Nein andere Urteile gibt es nicht.
ich würde gerne alles bezahlen, stecke aber selber in der Ausbildung und bekomme nur Bafög. Ich kann es also nicht zahlen. Er auch nicht, denn er bekommt ja keinen Cent.
Mir wäre es auch lieb, ihm auch, wenn es so schnell wie möglich aus der welt geschafft ist. Nur er hat Panische angst vorm gefängnis, er rastet schon aus, wenn man ihn irgendwo einsperrt oder ihn fest hält. Ich denke nicht, dass er es "so lange" dort aushalten würde.
Ich weiß auch, dass die staatsanwaltschaft zurecht handelt...
nur doof ist das mit der ratenzahlung nicht geht, ich meine das wäre für alle der bessere weg, da 1. keine zusätzlichen kosten für den staat entstehen und die staatsanwaltschaft sogar das geld bekommt. oder wenn er es abarbeiten könnte, dann hätte die allgemeinheit noch was davon.
-----------------
""
quote:
nur doof ist das mit der ratenzahlung nicht geht, ich meine das wäre für alle der bessere weg, da 1. keine zusätzlichen kosten für den staat entstehen und die staatsanwaltschaft sogar das geld bekommt. oder wenn er es abarbeiten könnte, dann hätte die allgemeinheit noch was davon.
Und das hätte unmittelbar nach der Verurteilung problemlos funktioniert, nur eben nicht 3 Jahre später.
Zwei Möglichkeiten sind mir noch eingefallen, wobei die erste wohl an Ihrer finanziellen Situation scheitern würde.
Sie könnten versuchen einen größeren Teil der Strafe gleich zu zahlen und die Sta wegen dem Rest um Ratenzahlung bitten. Somit hätten Sie schonmal guten willen gezeigt und es wäre wesentlich besser als irgendein Anwaltsschreiben, was der Sta ins Haus flattert, nachdem man vom Haftbefehl erfahren hat.
Ich würde allerdings nicht unbedingt darauf wetten, dass das die Ansicht der Sta ändern würde.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie einfach anfangen jeden Monat raten an die Sta zu leisten. Dies wird zwar den Haftbefehl nicht verschwinden lassen, aber es würde dazu führen, dass die Haftzeit Ihres Lebensgefährten verkürzt wird, je nachdem wie schnell man ihn erwischt.
Einmal rein interesse halber: Wie hoch wäre denn die Rate, die Sie monatlich zahlen könnten / würden?
-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
also wenn z.b der Haftbefehl aufgehoben werden würde und wir ratenzahlung leisten könnten, würden wir 350 euro im monat zahlen, dass wäre sein ganzen ALG 2.. denn lieber 4 Monate ohne Geld und "frei" sein als noch bis 2011.
Ich werde das jetz so angehen, dass ich jeden Monat 20 euro einzahle... mehr kann ich einfach nicht, auch wenn ich gerne würde
-----------------
""
quote:
Ich werde das jetz so angehen, dass ich jeden Monat 20 euro einzahle... mehr kann ich einfach nicht, auch wenn ich gerne würde.
Wenn er da schon 2003 mit angefangen hätte -anstatt oder trotz Untertauchens- wäre die Sache schon (fast) bezahlt.
quote:
also wenn z.b der Haftbefehl aufgehoben werden würde
Das wird er nicht... Diese Hoffnung können Sie aufgeben.
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
quote:
Ich werde das jetz so angehen, dass ich jeden Monat 20 euro einzahle
Grob überschlagen wird das für 1 Tag Haft weniger reichen.
-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
Ich weiß, dass es wenig ist.. aber ich kann ja leider nicht mehr bezahlen. Kann ja nicht einfach mein ganzes geld aufn kopf hauen und dann nix mehr zu essen da haben.
Ja das er ******* gebaut hat und soweiter weiß er selber.. nur vorwürfe bringen ihn ja auc nicht weiter.
-----------------
""
Die Geschichte kam mir ziemlich bekannt vor, und siehe da: Das wurde der TE alles schon mal im Januar 2009 gesagt.
-----------------
" "
Ja das ist richtig, nur dass wir im januar noch nicht wussten, dass ein gnadengesuch abgelehnt wird.... etc.. da war die erste kontaktaufnahme mit dem anwalt.
-----------------
""
Die völlige Sinnlosigkeit des Gnadengesuchs wurde da auch schon benannt.
-----------------
" "
Ja nun haben wir es doch versucht, es hätte ja klappen können.
Und nur weil man nach einiger Zeit nochmal nach hilfe fragt, ich weiß nicht wo das problem ist.
-----------------
""
Nein, es hätte eben nicht klappen können - es wurde völlig sinnlos Geld für einen Anwalt verknallt...
-----------------
" "
Naja, da gab es nicht so viele Probleme, da der Anwalt ein bekannter über drei ecken ist
aber das hat ja auch nix zum thema beizutragen
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten