Geldstrafe - Ist die Zahlung der Geldstrafe rechtlich gesehen ein Schuldeingeständnis?

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)
Geldstrafe - Ist die Zahlung der Geldstrafe rechtlich gesehen ein Schuldeingeständnis?

Mal angenommen man erhält einen Strafbefehl. Wenn man die Geldstrafe Summe X bezahlt, dann ist das Ermittlungsverfahren erledigt, wenn nicht, dann wird das Verfahren eröffnet (Anklage? erhoben).

Die Überlegung ist, die Strafe zu bezahlen (unter 90 TS) und damit einen nervenraubenden Strafprozess aus dem Weg zu gehen, den man zwar durchaus auch als fregesprochener Mensch beenden könnte, aber eben auch verurteilt, die Beweislage gibt beides 50:50 her.

Meine Frage hierzu: Ist die Zahlung der Geldstrafe rechtlich gesehen als Schuldeingeständnis zu sehen?

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-- Editiert AltesHaus am 04.04.2013 09:33

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7 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Ein förmliches Geständnis ist es nicht. Aber es zeigt, dass der Beschuldigte den Vorwurf sozusagen annimmt. Deshalb ist die Strafe auch i.d.R. niedriger als nach einer streitigen Hauptverhandlung, weil ihm eben zu seinen Gunsten unterstellt wird, dass er geständig ist.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

quote:
Deshalb ist die Strafe auch i.d.R. niedriger als nach einer streitigen Hauptverhandlung, weil ihm eben zu seinen Gunsten unterstellt wird, dass er geständig ist.


Nun sagt der Anwalt aber, dass im Falle eines Prozesses keinesfalls höher ausfallen darf. Hat er Unrecht?

Mir geht es nicht um das moralische Zugeständnis, sondern darum, ob die Zahlung der Geldstraf ein juristisches Eingeständis wäre.

Es ist eine wirtschaftliche und gesundheitliche Überlegung, ob man entweder eine Geldstrafe von 500 € zahlt, oder aber im Prozess entweder freigesprochen würde (Chance 50:50), oder eben eine geringere Geldstrafe - sagen wir mal 300 € - bekommt, dafür aber den Anwalt und die Prozesskosten mit Zeugen etc.pp zahlen muss (bei Geldstrafe), welche sich auf ca. 1500- 2000 € beziffern würden. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn und nur evtl. akzeptabel, wenn man mit der direkten Zahlung der Geldstrafe ein Zugeständnis machen würde, zumal der angeblich angerichtete Schaden nie eingeklagt wurde und zwischenzeitlich ein vermeintlicher Anspruch verjährt ist.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun sagt der Anwalt aber, dass im Falle eines Prozesses keinesfalls höher ausfallen darf. Hat er Unrecht? <hr size=1 noshade>


Sie sind sich sicher, dass der Kollege wirklich Strafrecht macht? Diese Aussage ist Humbug. Es gibt keine Bindung des Gerichts an den Strafbefehl. Es wird zwar oftmals nicht verbösert, kann aber gleichwohl.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht übrigens einem Urteil gleich. Insoweit wären Sie verurteilt und mithin strafrechtlich vorbelastet.

Anders als bei einer Einstellung nach § 153a StPO .

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

Ja eindeutige Aussage des Anwaltes war, dass die Geldstrafe nicht *verbösert* werde könne, allenfalls bleibt wie sie ist, eher geringer ausfällt und wenn alles super läuft ein Freispruch rauskommen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

Was nützt es schon zu wissen, dass man nichts Unrechtes getan hat, wenn man dies nicht zu 100 % nachweisen kann, da es genauso auch so gewesen sein könnte, wie die StA vermutet?

Geht man um der Gerechtigkeit willen einem Prozess nicht aus dem Weg, der einem, im Falle der Niederlage, deutlich mehr kostet als 500 €? Es gibt keinerlei Gewissheit darüber, welchem Vortrag das Gericht nun mehr Glauben schenkt. Für den Fall, dass man doch verurteilt wird, ist man der Gerechtigkeit nicht wesentlich näher gekommen, dafür kostet das geurteilte Unrecht mehr Geld als der ungerechtfertigte Strafbefehl, hinzu kommt die unglaubliche psychische Belastung der man hilflos ausgesetzt wird.

Eine Verurteilung ist ebensowenig ein Zugeständnis seitens des Angeklagten, man wird ja gegen seine Willen verurteilt.

Meine Frage nochmal: wird juristisch gesehen die Zahlung der Summe X vom Strafbefehl, als Geständnis des Tatvorwurfes gewertet?

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-- Editiert AltesHaus am 04.04.2013 11:34

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Auch von mir: Das Gericht ist nicht an die Strafe aus dem Strafbefehl gebunden. Sie kann durchaus höher ausfallen. Das ist in der Berufung anders, jedenfalls dann, wenn nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat. Dann kann in der Tat nicht mehr heraus kommen.

Meine Frage nochmal: wird juristisch gesehen die Zahlung der Summe X vom Strafbefehl, als Geständnis des Tatvorwurfes gewertet?
Sie merken, dass Sie darauf keine Antwort bekommen. Das liegt schlichtweg daran, dass es keine gibt. Niemand macht sich Gedanken darüber, ob etwas irgendwie bewertet wird. Muss auch nicht. Was zählt, ist dass am Ende ein rechtskräftiger Strafbefehl, der einem Urteil gleich steht, vorliegt. Ob dem nun ein Geständnis, prozesstaktische Überlegungen oder einfach nur eine versäumte Frist zugrunde liegen spielt keine Rolle.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

Vielen Dank.

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