Geldstrafe / Ladung zum Haftantritt / Polizeibesuch

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Slubo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe / Ladung zum Haftantritt / Polizeibesuch

Guten Tag!

Ich bräuchte bitte mal eine Einschätzung zum folgenden Fall.

Herr X wurde rechtskräftig wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der erste Bescheid kam, wurde ignoriert. Auch alle weiteren wurden ignoriert.

Herr X ist nun beruflich ins europäische Ausland verreist. Da erreicht ihn ein Anruf; die Polizei wäre zu Hause und möchte Ihn sprechen. Es wird mitgeteilt, Herr X solle nach seiner späten Ankunft & dem darauffolgenden Arbeitstag bei der Polizei erscheinen.

Jetzt registriert Herr X endlich die Not der Stunde & öffnet die letzen Briefe - „Ladung zum Haftantritt". Das Datum liegt über er einen Monat zurück.
In aller Eile überweist Herr X endlich die geforderte Summe inkl. der dazugekommenen, aufgeführten Vollstreckungskosten. Am selben Tag reist er zurück und weiß nicht was ihm am Flughafen erwarten könnte.

Solle Herr X, wie aufgefordert, am folge Tag nach der Arbeit zur Polizei mit der Gefahr, dass er erstmal bis zur Klärung, ob der Betrag wirklich eingegangen ist (es liegt nur 1 Tag dazwischen!), in Haft bleibt - beruflich problematisch - oder soll Herr X es noch einen weiteren Tag hinauszögern, damit bei Rückfragen am Tage, der Geldeingang bestätigt werden kann?

Oder ist das alles Wunschdenken & Naivität und es kommt noch zu wesentlich schwerwiegenderen Problemen?

Lieben Dank an Alle die Antworten.
Slubo

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

oder soll Herr X es noch einen weiteren Tag hinauszögern, damit bei Rückfragen am Tage, der Geldeingang bestätigt werden kann? Was spräche denn dagegen?
Am selben Tag reist er zurück und weiß nicht was ihm am Flughafen erwarten könnte. Nichts vermutlich, da es nur Personenkontrollen gibt, wenn er aus einem Non-Schengen-Staat einreist, also aus London, Moskau etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Im Grunde ist der Besuch bei der Polizei unnötig. Von einem Geldeingang können die auch nichts sehen, die können nur sehen ob es noch einen aktiven Haftbefehl in Ihrem System gibt oder nicht. Den Rest müsste auch die Polizei telefonisch mit der Staatsanwaltschaft klären. Wann wurde das Geld denn überwiesen? Heute?


-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.07.2018 16:56

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