Geldstrafe (Rate) längere Zeit nicht gezahlt

28. Februar 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Was passiert, wenn man die Raten seiner Geldstrafe nach einem Strafbefehl nicht bezahlen kann? Wenn die Tagessätze für das Einkommen zu hoch sind, kann man Einspruch gegen die Tagessätze einlegen. Wenn man die laufenden Zahlungen nicht leisten kann, kann man bei der Staatsanwaltschaft je nach Einzelfall ggfs. eine Stundung, Anpassung der Raten oder die Wandlung in Sozialstunden vereinbaren.

 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe (Rate) längere Zeit nicht gezahlt

Es geht darum das ich wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (50 Euro pro Tag) verurteilt worden bin.

Ich habe die ersten Raten von 50 Euro noch zahlen können , 250 sind abbezahlt,aber da ich von Harz 4 lebe und meine Tochter jetzt auch älter geworden ist , der Kühlschrank kaputt war und noch paar dinge angeschafft werden mussten, konnte ich die letzten 4 Monate nicht zahlen. Hab zwar Stundungen bis letzten Monat bewilligt bekommen aber sollte diesem Monat dann ja gleich 200 Euro zahlen.
Hab jetzt vorgestern ein Antrag auf umwandlung in sozialstd gestellt.

1tens meint ihr die StA lässt sich jetzt noch darauf ein? Hatte jeden Monat mit der Sta kontakt und die Stundungen wurden bewilligt.

2tens meint ihr sie würde falls nicht, erst ein Brief schicken oder kommt gleich ein Haftbefehl?

Lg

-- Editiert von Angi82123 am 28.02.2022 20:39

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
meint ihr die StA lässt sich jetzt noch darauf ein? Hatte jeden Monat mit der Sta kontakt und die Stundungen wurden bewilligt.

Die Neigung Ersttäter in solchen Fällen in Haft zu nehmen ist eher gering.
Möglich auch, das man die Ratenzahlung einfach verlängert, die noch offen Raten also hinten anhängt.



Zitat (von Angi82123):
2tens meint ihr sie würde falls nicht, erst ein Brief schicken oder kommt gleich ein Haftbefehl?

Haftbefehl gäbe es erst, wenn man nicht zum Haftantritt erscheint oder z.B. seine Flucht ankündigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
meint ihr die StA lässt sich jetzt noch darauf ein?


Wahrscheinlich schon

Zitat (von Angi82123):
erst ein Brief schicken oder kommt gleich ein Haftbefehl?


Zunächst mal käme eine Ladung zum Strafantritt.

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#3
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

50 Euro Tagessatz bei Hartz IV ist auch recht sportlich, finde ich. Haben Sie angegeben, daß Sie nur Hartz IV beziehen?

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#4
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
50 Euro Tagessatz bei Hartz IV ist auch recht sportlich, finde ich. Haben Sie angegeben, daß Sie nur Hartz IV beziehen?


Hallo, danke für die Antworten erstmal!

Ich wurde gar nicht gefragt was ich verdiene. 5 Raten a 50 Euro konnte ich grade noch so zahlen, aber meine Tochter ist jetzt älter geworden, brauchte neue Kleidung , Schuhe ect und dann war der Kühlschrank noch kaputt und ich hab es nicht mehr geschafft.
Hatte ja um Umwandlung in Sozialstd gebeten aber bisher noch nix gehört.
Da ich Alleinerziehend bin, hab ich Angst das gleich ein Haftbefehl raus geht:(
Ich stille meine Tochter auch noch.

Die Dummheit hab ich übrigens Anfang 2019 begannen wo ich nicht Schwanger war und auch kein Kind hatte!!

Lg

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
Ich wurde gar nicht gefragt was ich verdiene.
1. Ich kenne keinen Fall, in dem nicht vor der Verhängung einer Geldstrafe in Tagessätzen nach dem Einkommen gefragt wird.
2. Gegen die Höhe der Tagessätze hätte man Einspruch einlegen können.

Jetzt ist der Zug wohl abgefahren, aber mit einem entsprechenden ALG II Nachweis sollten sich die Ratenzahlungen noch senken lassen.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig. Im Rahmen der polizeilichen Anhörung (also lange bevor es zum Urteil oder zum Strafbefehl kommt) wird nach dem Einkommen gefragt. Wenn das zu dem Zeitpunkt auch schon ALG II war, ist der Tagessatz mit 50,00 EUR zu hoch. Du hättest gegen den Strafbefehl (es war ja sicherlich ein Strafbefehl und kein Stuhlurteil) Einspruch einlegen sollen. Das ist jetzt aber zu spät und nicht mehr zu ändern.

Was die Sozialstunden angeht, hatte ich ja bereits geschrieben, dass dem bei ALG 2 - Bezug in aller Regel stattgegeben wird. Nur - wenn ich jetzt lese, dass Du ein noch so kleines Kind hast und alleinerziehend bist- frage ich mich, wie Du das mit den Stunden bewerkstelligen willst?! Wo lässt Du das Kind währenddessen? Und stillen?!

Es ist (oder sagen wir "wäre") absolut kontraproduktiv jetzt aus Panik Sozialstunden zu beantragen und die die dann eh nicht vernünftig leisten zu können, weil Du niemanden für's Kind hast.

Telefoniere (und damit meine ich "telefonieren" und nicht E-Mail schreiben oder so) mit dem zust. Rechtspfleger
und vereinbare mit dem eine Ratenzahlung, die ab jetzt weiterläuft (ohne die sofortige Nachzahlung des Rückstandes) und halte die dann ein.

Was Klamotten für das Kind angeht, kann man doch Bekleidungsbeihilfe beim Amt beantragen, wenn die Kinder älter werden und die Sachen nicht mehr passen?!

Grundsätzlich ist es bei der Staatsanwaltschaft so, dass man das was vereinbart ist, auch einhalten muss. Alles andere nervt die nur ab. Und -wie gesagt- "Sozialstunden" sehe ich bei Dir nicht, in Deiner aktuellen Situation. Und bei der StA wird man das wohl auch kaum anders sehen.






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#7
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was die Sozialstunden angeht, hatte ich ja bereits geschrieben, dass dem bei ALG 2 - Bezug in aller Regel stattgegeben wird. Nur - wenn ich jetzt lese, dass Du ein noch so kleines Kind hast und alleinerziehend bist- frage ich mich, wie Du das mit den Stunden bewerkstelligen willst?! Wo lässt Du das Kind währenddessen? Und stillen?!


Wegen des Stillens, sie stillt noch Abends zum einschlafen. Falls ich in Haft müsste , wäre das ein Grund für Haftaufschiebung? Für 2-3 Wochen? Ich werde jetzt langsam Anfangen dies abzugewöhnen.

Wegen der Sozialstunden, hatte ich gleich zum Antrag dazu geschrieben das ihr Vater sich tagsüber um sie kümmern könnte. Da er nur Nachtschichten macht.

Er könnte mir zum ersten auch die 750 Euro leihen und ich die Raten dann ihm abzahlen aber ich hab Angst das die Polizei jeden Moment vor der Tür stehn könnte . Was wäre dann mit der kleinen??

Lg

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Lesen Sie die Antworten doch einfach mal, die Sie hier kriegen - dann wüssten Sie nämlich, dass die Polizei gar nicht vor der Tür stehen kann. Aber Sie schieben wahrscheinlich lieber Panik...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Und selbst wenn die Polizei vor der Tür steht: Die rücken sofort ab, wenn man den noch offenen Betrag sofort bar bezahlt. Von daher ist "kann mir 750€ leihen" gar keine schlechte Idee.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
Ich werde jetzt langsam Anfangen dies abzugewöhnen.

Selbst wenn eine Haft in Raume stünde: Die deutsche Verwaltung würde es in diesem Falle nicht schaffen vor dem Ende des abstillen die Ladung zum Haftantritt zuzustellen. Und selbst dann hätte man noch eine angemessene Frist zum zum Haftantritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was die 750 Euro anbelangt - die TE sollte die lieber überweisen, statt wochenlang schlotternd auf die Polizei zu warten, der sie es bar geben könnte, denn die kommt ja derzeit noch nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und selbst wenn die Polizei vor der Tür steht: Die rücken sofort ab, wenn man den noch offenen Betrag sofort bar bezahlt. Von daher ist "kann mir 750€ leihen" gar keine schlechte Idee.


Er könnte mir das Geld aber erst zum 1.4 leihen...

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#13
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und selbst wenn die Polizei vor der Tür steht: Die rücken sofort ab, wenn man den noch offenen Betrag sofort bar bezahlt. Von daher ist "kann mir 750€ leihen" gar keine schlechte Idee.


Er könnte mir das Geld aber erst zum 1.4 leihen...

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja und? Vorläufig läuft der Antrag auf Umwandlung in Sozialstunden. Ist der genehmigt, wird man Ihnen eine gewisse Frist zum Finden einer Einsatzstelle einräumen - bis dahin dürfte der März um sein, und dann zahlen Sie halt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja und? Vorläufig läuft der Antrag auf Umwandlung in Sozialstunden. Ist der genehmigt, wird man Ihnen eine gewisse Frist zum Finden einer Einsatzstelle einräumen - bis dahin dürfte der März um sein, und dann zahlen Sie


Noch eine Frage: Ich wohne in NRW aber der Strafbefehl kam von Rheinland Pfalz, könnte man überhaupt die Std in NRW abarbeiten?

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja, kann man.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, kann man


Ich schon wieder:)

Hab jetzt Post von der Staatsanwältin bekommen , soll mich binnen einer Woche an die Straf und Bewährungshilfe wenden und eine Bestätigung zusenden ansonsten würde sofort die Ersatzfreiheitstrafe vollstreckt. Heißt das das nächsten Freitag dann gleich ein Haftbefehl rausgehen würde wenn ich jetzt kein Termin bekomm oder soll ich einfach so dahin? Es geht um die umwandlung in sozialstunden.

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Heißt das das nächsten Freitag dann gleich ein Haftbefehl rausgehen würde wenn ich jetzt kein Termin bekomm oder soll ich einfach so dahin? Nein, heißt es nicht. Es wurde Ihnen jetzt zigmal erklärt, dass vor einem Haftbefehl eine Ladung zum Strafantritt kommt - vielleicht merken Sie sich das gelegentlich mal... Im Übrigen sollten Sie sich halt umgehend an die Straf- und Bewährungshilfe wenden, anstatt sich in Was-wäre-wenn-Spekulationen zu ergehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#19
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nein, heißt es nicht. Es wurde Ihnen jetzt zigmal erklärt, dass vor einem Haftbefehl eine Ladung zum Strafantritt kommt - vielleicht merken Sie sich das gelegentlich mal... Im Übrigen sollten Sie sich halt umgehend an die Straf- und Bewährungshilfe wenden, anstatt sich in Was-wäre-wenn-Spekulationen zu ergehen


Danke fürs Antworten.

Ich wollte mir zum ersten ja die 750 Euro leihen und umgehend überweisen. Kann ich das bei der Straf hilfe sagen oder besser erstmal eine Stelle anfangen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
Ich wollte mir zum ersten ja die 750 Euro leihen

Warum eigentlich erst zum Ersten?
Ist das nur eine vage Hoffnung oder was valides?



Zitat (von Angi82123):
Kann ich das bei der Straf hilfe sagen

Nun, haben schon so viel gehört was man hoffungsvoll plant, das man darauf wohl nichts mehr gibt.
Da sollte man schon mal was handfesteres haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum eigentlich erst zum Ersten?


Er bekommt zum ersten seinen Lohn und würde es mir dann 100 prozentig leihen.
Das wollte er schon letzten Monat aber ich dachte ich bekomme es schon so hin.. naja ich werde dann erstmal nächste Woche zur Strafhilfe und dann am ersten das Geld einzahlen. Sollte ich bis dahin schon arbeiten werde ich das solange besser tun.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
würde es mir dann 100 prozentig leihen.
Das wollte er schon letzten Monat

Es würde also nichts dagegen sprechen, das man den unterzeichneten Vertrag mit zur Straf- und Bewährungshilfe nimmt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es würde also nichts dagegen sprechen, das man den unterzeichneten Vertrag mit zur Straf- und Bewährungshilfe nimmt?


Nein spricht nichts dagegen. Das könnte er mir schriftlich geben.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es wurde Ihnen jetzt zigmal erklärt, dass vor einem Haftbefehl eine Ladung zum Strafantritt kommt - vielleicht merken Sie sich das gelegentlich mal... Im Übrigen sollten Sie sich halt umgehend an die Straf- und Bewährungshilfe wenden, anstatt sich in Was-wäre-wenn-Spekulationen zu ergehen


Letzte Frage da sie sich gut auszukennen scheinen. Ich war bei der Bewährungshilfe und hab einen Termin für den 24.2 bekommen. Soll ich das jetzt morgen besser per email (mit der karte und Datum drauf ) zur Statsanwaltschaft schicken oder einfach so lassen und Donnerstag einfach erst hingehen?

Die hatten ja geschrieben ich solle binne einer Woche mich dort melden und das war letzten Freitag.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
und hab einen Termin für den 24.2 bekommen.

Der ist ja nun schon sehr lange vorbei ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
Soll ich das jetzt morgen besser per email (mit der karte und Datum drauf ) zur Statsanwaltschaft schicken


Ja, besser ist das.

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#27
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ja, besser ist das


Danke !meinte 24.3 also nächsten Donnerstag.
Dann werde ich das jetzt besser umgehend an die Sta schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Angi82123):
Dann werde ich das jetzt besser umgehend an die Sta schicken.

Nicht nur schicken, sondern auch versichern, das es angekommen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Angi82123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht nur schicken, sondern auch versichern, das es angekommen ist.


Dann werde ich Montag gleich anrufen und nachfragen. Da geht nur leider nie jemand ans Telefon..

Hatte mich in der Hektik und Angst übrigens verlesen.
In dem Brief stand ich soll mich binnen 1 er Woche an die Bewährungshilfe wenden und sollte ich den Anweisungen und Arbeit nicht nachkommen wäre die Ersatzfreiheitsstrafe sofort anzutreten .

Was heißt denn dann sofort?
Das mich doch jemand abholt oder bekomm ich die Ladung dann trotzdem noch?

Werde Donnerstag natürlich zum Termin gehn und hoffe dann das ich die 750 euro zum ersten dann überweise. Hoffe bekomm vorher krine Ladung oder werde abgeholt :(

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#30
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Das mich doch jemand abholt


Ich mache dann mal zu - diese permanenten Verhaftungsphantasien sind offenbar ein psychologisches Problem, und da sind wir nicht zuständig...

-- Editiert von Moderator9 am 19.03.2022 13:47

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