Guten Tag,
Angenommen ich habe eine Geldstrafe von 500€ + 70€ Gerichtskosten.
Wenn ich die jetzt mit 10 Raten a 50€ abbezahle und dann aufhöre, also NICHT die 70€ Gerichtskosten zahle.
Kann ich dann für die 70€ Gerichtskosten in Ersatzfreiheitsstrafe kommen?
Geldstrafe Ratenzahlung
18. Oktober 2023
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Frage vom 18. Oktober 2023 | 13:07
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe Ratenzahlung
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2023 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (33377 Beiträge, 17425x hilfreich)
Nein, können Sie nicht.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2023 | 23:43
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 338x hilfreich)
Was trotzdem nicht bedeutet, dass es ratsam wäre.
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2023 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (39541 Beiträge, 14166x hilfreich)
Ich grübele gerade, wie im Fall der Ratenzahlung angerechnet wird. Vor vielen Jahren war es so, dass die Raten zunächst auf die Verfahrenskosten angerechnet wurden, dann erst kam es zur Tilgung. Hat sich da was geändert?
wirdwerden
#4
Antwort vom 19. Oktober 2023 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (33377 Beiträge, 17425x hilfreich)
Wie die Anrechnung erfolgt, steht in § 459b der StPO. Und da steht exakt das Gegenteil von dem, was "wirdwerden" schreibt - angerechnet wird zuerst auf die Strafe und dann erst auf die Verfahrenskosten.
-- Editiert von User am 19. Oktober 2023 16:03
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