Geldstrafe Ratenzahlung

18. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2023 15:17:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe Ratenzahlung

Guten Tag,

Angenommen ich habe eine Geldstrafe von 500€ + 70€ Gerichtskosten.

Wenn ich die jetzt mit 10 Raten a 50€ abbezahle und dann aufhöre, also NICHT die 70€ Gerichtskosten zahle.
Kann ich dann für die 70€ Gerichtskosten in Ersatzfreiheitsstrafe kommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)

Nein, können Sie nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Was trotzdem nicht bedeutet, dass es ratsam wäre.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39541 Beiträge, 14166x hilfreich)

Ich grübele gerade, wie im Fall der Ratenzahlung angerechnet wird. Vor vielen Jahren war es so, dass die Raten zunächst auf die Verfahrenskosten angerechnet wurden, dann erst kam es zur Tilgung. Hat sich da was geändert?

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)

Wie die Anrechnung erfolgt, steht in § 459b der StPO. Und da steht exakt das Gegenteil von dem, was "wirdwerden" schreibt - angerechnet wird zuerst auf die Strafe und dann erst auf die Verfahrenskosten.

-- Editiert von User am 19. Oktober 2023 16:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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