Geldstrafe !??

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Geldstrafe !??

Guten Tag,
ich habe da einmal eine Frage, ich wurde zu einer Geldstrafe zu 25 Tagessätzen zu a 15 € verurteilt heute habe ich die Rechnung für die Geldstrafe erhalten bzw. die Zahlungsanweisung.

Leider bin ich aus finanzieller Sicht nicht in der Lage die Geldstrafe inkl. der Gebüren in einer Summer zu zahlen. Kann ich mich auch an die Gerichtskasse wenden und um Ratenzahlung bitten ? Würde den Betrag von 420,11 € gerne in 25 € Raten begleichen ?


Vielen Dank für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33453 Beiträge, 17452x hilfreich)

Hi,

ja, Sie können Ratenzahlung beantragen, wobei Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen müssen. 25 Euro scheinen mir etwas wenig, aber beantragen Sie das ruhig erstmal - vielleicht klappt es ja. Zuständig ist die Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft.
Sie können auch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Das wären dann 25 Tage zu 6 Stunden (die Stundenzahl variiert etwas, je nach Bundesland).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Richtig. 25 € dürften auch in Ordnung sein. Das ergibt eine Tilgungszeit von 15 Monaten. Das ist wohl vertretbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9534x hilfreich)

Seh ich auch so, daß 25,00 EUR durchgehen werden...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Abend,
ich habe heute an den Abensender der Zahlungsaufforderung ( Staatsanwaltschaft BI ) meinen Zahlungswunsch auf grund meiner finanziellen Lage mitgeteilt. War dies richtig oder muss ich mich da an eine andere Stelle wenden ?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9534x hilfreich)

Das war richtig.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

und wie schaut das aus habe den brief gestern erhalten und soll bis zum 21.10.2006 einen gesamt betrag von 475 € zahlen ... die arbeiten doch nicht gerade fix wird die frist eingehalten oder zählt mein brief ?

will keine nachteile bekommen ?!

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Woraus Sie auf das Arbeitstempo der StA schließen weiß ich nicht. Was würden Sie sagen, wenn die Ihnen gegenüber mit denselben Vorurteilen aufträte?
Sie werden schon eine Antwort erhalten. Natürlich wird erstmal eine Zahlungsfrist gesetzt.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33453 Beiträge, 17452x hilfreich)

Hi,

zumindest in Berlin erwartet die Staatsanwaltschaft mit dem Ratenzahlungsantrag eine erste Rate, bei Ihnen also 25 Euro - quasi als Beweis des guten Willens. Die sollten Sie schon mal überweisen. Wenn Sie es nicht tun, passiert allerdings auch nichts Schlimmeres als daß Sie die Aufforderung kriegen, dies umgehend zu tun.

Gruß vom mümmel

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