Geldstrafe bezahlt was passiert mit den verfahrenskosten?

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe bezahlt was passiert mit den verfahrenskosten?

Guten Morgen.
Ich hab folgendes Problem. Mein Freund wurde am Freitag zum absitzen einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine jva gebracht. Ein Teil der Geldstrafe wurde heute bezahlt. Nun zu meiner Frage: Wenn die Geldstrafe komplett bezahlt ist, wird er dann sofort entlassen? Und was passiert mit den verfahrenskosten? Muss er die schlimmstenfalls auch absitzen oder wird das anderweitig geklärt?

Danke im vorraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn die Geldstrafe komplett bezahlt ist, wird er dann sofort entlassen? Ja.
Und was passiert mit den verfahrenskosten? Muss er die schlimmstenfalls auch absitzen oder wird das anderweitig geklärt? Das sind ganz gewöhnliche Schulden - man sitzt sie also nicht ab.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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