Geldstrafe freiwillig absitzen?

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-713
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe freiwillig absitzen?

moin moin Leude,
Hab mal eine Frage. Ist es möglich das man bestätigte Tagessätze trotz Ratenangebot absitzen kann? Zur Sache. Wenn jemand Post von der Staatsanwaltschaft bekommt wo drin steht das er 600 €. zahlen soll oder 60 Tage für je 10 €. absitzen soll ist das natürlich schon Blöd - aber was tun wenn man durch Hartz4 die geforderten Raten zu je 50 €. im Monat nicht zahlen kann? Deshalb bleibt ja nun als einzigste Konsequenz wenn man sich nicht auslösen kann das man ein paar Wochen einfährt. Ich muss sagen das mir das völlig egal ist und würde deshalb wissen wollen ob ich da die möglichkeit habe den Termin selbst festzulegen? Ich rede jetzt davon - so schnell wie möglich! Also ich stell mir das so vor... Ich pack meine Tasche - ruf bei der Staatsanwaltschaft an und frage wo ich hin muss? Oder muss ich erst warten bis sie merken das keine Kohle kommt und schreiben dann einen Hb. aus? Wie gesagt ich will den Mist einfach von der Backe haben unzwar so schnell wie möglich. Also wenn jemand weiss wie das läuft dann lasst mal was hören. Danke schonmal im voraus. MfG. :cheers:

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rtony
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

:devil: Du hast es aber Eilig :respekt:

Hast du nur die eine Sache am laufen? Oder sind da noch irgendwelche Rechnungen offen die du nicht mehr auf dem Zettel hast. Weil dann können aus den 60 Tagen ganz schnell ein paar hundert mehr werden. Meinem Bruder ist passiert das er 30 Sätze abfahren sollt und siehe da - innerhalb von einer Woche hatte er die ganzen Inkassobriefe die er immer weggehauen hatte als neue Rechnung da. Aus den 30 Tagen wurden am Ende nach und nach 7 Monate. An deiner Stelle ruf mal an und frag einfach nach. Wenns dir so wichtig ist abzufahren dann wirds auch was.

-----------------
"Macht mal das Fenster auf damit hier ein wenig mehr Gerechtigkeit reinkommt..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Deshalb bleibt ja nun als einzigste Konsequenz [...] das man ein paar Wochen einfährt.

Nein, es gäbe auch noch die Möglichkeit die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. So wäre man die Strafe los und täte auch noch ein 'gutes Werk' für die Allgemeinheit.

Wenn man diese Möglichkeit aber mal 'aussen vor' läßt und nur zahlen oder 'sitzen' in Betracht zieht, sieht es wie folgt aus:

Es gibt prinzipiell keine 'Wahlmöglichkeit' zwischen zahlen oder absitzen. Wer zahlen kann, muß auch zahlen. Deswegen wird regelmäßig zuerst versucht werden, die Geldstrafe z.B. per Pfändung einzutreiben. Die allg. Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO hat in diesem Fall z.B. keine Gültigkeit. Der Pfändungsversuch unterbleibt, wenn er von vornherein aussichtslos ist (z.B. bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII).

In diesem Fall kommt es dann zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Haftbefehl wird hier erst mal nicht erlassen, sondern es ergeht eine 'Ladung zum Strafantritt'. Erst wenn man dieser keine Folge leistet, wird ein HB erlassen. Zu wann man die LzS bekommt, kann man sich nicht aussuchen. Das richtet sich nach der Organisation der JVA.

Während man die (idF.) 60 Tage absitzt, bekommt man auch kein ALG II, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, sowie der 'Bedarf' (Unterkunft/Lebensmittel) durch die JVA gedeckt ist. Lediglich ein 'Taschengeld' in Höhe von rd. 40,00 € pro Monat wird gewährt (und die Miete wird weitergezahlt --> direkt an den Vermieter). Die Abmeldung vom ALG II - Bezug erfolgt (zumindest bei uns in Niedersachsen) automatisch durch die JVA.

Wenn man also ausrechnet, daß für 2 Monate die Regelleistung = 700,00 € , abzgl. Taschengeld = rd. 80,00 € = 620,00 € entfällt, 'fehlen' einem -unter dem Strich- zieml. genau die 600,00 € in der Kasse, die einem auch fehlen würden, wenn man die Strafe zahlt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, von den 600 Euro entgangenen Sozialleistungen müßte man sich aber auch Lebensmittel, Kleidung und so weiter kaufen. Insofern steht man finanziell doch besser da, wenn man die Strafe absitzt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rtony
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Das man das auch gemeinnützig ableisten kann ist ja toll. Wusste ich so auch noch nicht. Na Super! Danke für den Tip. Übrigens: Hab meinen Bruder mal gefragt, er meinte das du einen Antrag auf Terminlegung stellen kannst. Viel Glück.

-----------------
"Macht mal das Fenster auf damit hier ein wenig mehr Gerechtigkeit reinkommt..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ich glaube nicht, daß man sich den Termin aussuchen kann. Übrigens dauert es gern mal ein bis zwei jahre zwischen Strafbefehl und Ladung zum Strafantritt. Wenn man dann gerade einen neuen Job oder eine neue Freundin hat, kann das recht unangenehm sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Termine für die Tilgung durch Freie Arbeit werden grundsätzlich vorgegeben. Im Ausnahmefall kann auch mal was vereinbart werden, aber der Regelfall ist das nicht. Und den Termin für die Ersatzfreiheitsstrafe kann man sich natürlich erst recht nicht aussuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KlausPrinz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lasse mich nicht in die Knie zwingen.
Ich wurde zu Unrecht verurteilt .
Die verhängte Geldstrafe habe ich nicht gezahlt .
Daraufhin kam nach einigen Monaten die Aufforderung , daß ich mich innerhalb eines Monats in einer JVA zu melden habe .
Das werde ich wohl oder übel tun .
Mal schaun .
Leider kann ich nicht mehr zu diesem Thema beitragen .Aber wenn ich wieder draußen bin .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

ALS SATIERE ANZUSEHEN!!!!

Och das wird bestimmt ganz lustig. Du kommst in den offenen Vollzug und kannst tagsüber natürlich deiner Arbeit nachgehen. Ist dann soetwas wie Jugendherberge. Und wenn Du dann doch feststellen solltest ,das dieses 'Erlebnis' nicht ganz so dein Ding ist, dann kannst Du die Resttagessätze einfach bezahlen und am nächsten Tag bist Du draußen. Sie es mal positiv: Du kommst nicht mit Schwehrverbrechern ,sondern mit Leuten zusammen ,die wegen Kleinigkeiten wie Du einsitzen. Man trifft zumteil wirklich interessante Leute dort.
Für Deine weitere kriminelle Karriere bestimmt von Vorteil. Also Visitenkarten bereithalten.


In den geschloßenen Vollzug hingegen würde ich natürlich nicht gehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen