hallo
ich habe eine geldstrafe von insgesamt 2000€ bekommen das ich nicht zahlen kann...
aber nun habe ich ein problem und zwar sollte man ja innerhalb einer woche sich melden und sagen ob man es zahlen kann oder net oder ob man ratenzahlung machen kann....
das problem ist jetzt das ich mich noch nicht gemeldet habe, weil ich angst habe...
ich würde jetzt doch gern ratenzahlung machen, aber ich bin arbeitslos..hab nichts..leb von meinen eltern..die haben auch nichts...ich kann vielleicht lediglich 20€ monatlich zahlen...gibt es noch eine möglichkeit mit dem richter zu reden oder das amtsgericht obwohl meine frist vorbei ist? ich will nämlich nicht ins gefängnis :-(
bitte um eine schnelle antwort
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Geldstrafe - gibt es noch eine Möglichkeit mit dem Richter zu reden obwohl meine Frist vorbei ist?
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 19:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe - gibt es noch eine Möglichkeit mit dem Richter zu reden obwohl meine Frist vorbei ist?
#1
Antwort vom 11. August 2009 | 21:47
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)
quote:
ich will nämlich nicht ins gefängnis
Dann sollten Sie statt hier rumzujammern, mal sehen das Sie in die Gänge kommen. Möglichkeiten gibt es immer.
Es ist nun erstmal die Frage ist das eine Geldstrafe nach Erwachsenstrafrecht, oder eine Geldauflage nach Jugendstrafrecht.
Sie können beide Strafen, wenn Sie denn mit dem Richter reden in gemeinützige Arbeit umwandeln lassen. Da Sie arbeitslos sind haben Sie ja genug Zeit.
Die Gerichtshilfe oder Jugendgerichtshilfe wird Ihnen dann eine Stelle zuweisen, altanativ können Sie sich auch selbst drum kümmern in Frage kommen:
- Die Tafel e.v.
- DRK
- Caritas
- Tierheim
usw. usw.
wichtig ist nur das Sie sich nach Jugendstrafrecht an den Richter, oder nach Erwachsenstrafrecht an den Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft wenden.
Erklären Sie dort Ihre Situation, und Ihnen wir geholfen, nur zu Ihnen kommen und Ihnen helfen wird keiner.
-
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
#2
Antwort vom 12. August 2009 | 14:33
Von
Status: Unbeschreiblich (34342 Beiträge, 17771x hilfreich)
Hi,
2000 Euro klingt sehr nach dem Erwachsenenstrafrecht... Ich möchte mal ergänzen, daß eine Ratenzahlung durchaus möglich ist. Die Rate beträgt aber üblicherweise mindestens 30 Euro und auch dann würde das bei Ihnen ja über 5 Jahre dauern - ich weiß nicht, ob sich die Staatsanwaltschaft darauf einläßt. Aber kümmern Sie sich, stellen Sie den entsprechenden Antrag - nichts tun ist der SICHERE Weg in den Knast.
Gruß vom mümmel
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" "
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