Hallo zusammen, ich wurde zu einer Geldstraf von 1800 Euro verurteilt und heute habe ich die Rechnung erhalten über 3195 Euro.
alleine für Pflichtver. 1200 Euro.
Am 06.01.2011 beantrage ich das Insolvenz.und daher wollte die strafe in ratenzahlen geht das??ist dieses schrieben ok?? Vielen Dank ---
ich wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800,00 Euro verurteilt. Die verhängte Geldstrafe kann ich zurzeit aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Lage nicht in einer Summe bezahlen.
Bis 31.03.2011 bin ich als beurlaubter Studierender an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben.
Seit 15.11.2010 bis 31.03.2011 beziehe ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II). Den Bewilligungsbescheid füge ich bei. Pfändbares Vermögen ist nicht vorhanden.
Ich beantrage daher die Einräumung einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 25 Euro zum 3 eines Monats. Die erste Ratenzahlung erfolgt am 03.01.2011.
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Geldstrafe in Raten zahlen???
17. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2010 | 15:13
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 3x hilfreich)
Geldstrafe in Raten zahlen???
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 16:06
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Theoretisch schon möglich, aber mit 25 EUR wirst du bei 1800 EUR Strafe wohl kein Glück haben...
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#2
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 16:13
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 84x hilfreich)
25 Euro erscheint mir auch etwas wenig. ALG II ist aber auch ein starkes Argument für derart geringe Raten. Wie soll man auch höhere zusagen?
Ein Antrag auf Stundung könnte daneben ebenfalls sinnvoll sein.
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#3
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 16:15
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 3x hilfreich)
Studnung??? geht das überhaupt??wenn ja wie soll ich das formieren??Vielen Danj
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#4
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 16:22
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Also wenn
quote:
als beurlaubter Studierender an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben
bedeutet das du derzeit eigentlich nichts machst würde ich lieber gemeinnützige Arbeit beantragen. Stundung zu beantragen wird wohl nichts bringen, ausser du kannst belegen das deine Situation bald besser wird.
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#5
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 16:58
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 18x hilfreich)
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