Geldstrafe in Sozialstunden wandeln

12. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Kolosus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe in Sozialstunden wandeln

Hallo zusammen,

ich habe eine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten. Als Zivi ist meine finanzielle Situation allerdings sehr angespannt weswegen ich ein Umwandlung in Sozialstunden beantragen will. Dies soll ja mit einem formlosen Antrag möglich sein. Was ich nun noch gerne wüsste ist wieviel Stunden man für einen Tagessatz ableisten muss und ob man sich die Stelle für die Sozialstunden selbst suchen kann/darf. Ist es auch möglich nur einen Teil der Geldstrafe in Soz. Stunden umzuwandeln? Gibt es hierzu Kontaktadressen wo solche Stellen ausgesschrieben sind?

Bin für jegliche Infos dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Tilgung der Strafe durch Freie Arbeit stellen. In Berlin sind 6 Std. = 1 Tag. Natürlich können Sie auch immer Teilbeträge einzahlen oder gleich Ratenzahlung beantragen. Sie können auch einen Teil abarbeiten, dann nachfragen, was noch offen ist, und den Rest einzahlen. Wichtig ist nur, den Kopf nicht in den Sand zu stecken.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Kurze Frage wegen Gerichtskosten, da hier das schon erwähnt wurde: Sie haben ja Ahnung :-)

In einem Prozess muss zB jemand 1/4 der Kosten tragen. Das Gericht ist zum Beispiel in München, und ich in Hannover.

Kann der jemand auch in Hannover Einzahlungen zu diesen Kosten in München tätigen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich denke nicht. Gläubiger ist immer die jeweilige Landeskasse. Aber das könnte ein Rechtspfleger oder Kostenbeamter qualifizierter beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr.Kolosus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Regelung von 6 std = 1 Tagessatz wird wohl Bundeseinheitlich sein oder? Kann ich diesen Antrag auf Umwandlung auch noch nach der 2 Wöchigen einspruchsfrist stellen? Was eine mögliche Ratenzahlung angeht setzt die Staatsanwaltschaft die Raten fest oder kann ich selsbt einen Vorschlag machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ach so, das ist noch nicht mal rechtskräftig. Den Ratenzahlungsantrag kann man immer stellen.
Es läuft so:
Nach Eintritt der Rechtskraft werden die Akten der StA übersandt. Die übersendet dann eine Zahlungsaufforderung. Wenn die da ist stellt der Verurteilte seinen Antrag auf Ratenzahlung oder Tilgung durch Freie Arbeit. Wenn die vom VU angebotene Ratenhöhe aktzeptabel ist wird das der Rechtspfleger auch genehmigen. Ansonsten wird er eine höhere Rate festsetzen.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Regelung von 6 std = 1 Tagessatz wird wohl Bundeseinheitlich sein oder?

Nein, die sog. freie Arbeit (so heißt das) ist durch Landesverordnungen geregelt. In Niedersachsen sind es z.B. -wie in Berlin- auch 6 Stunden. In Bremen m.W. nur 3 oder 4.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn das noch nicht rechtskräftig ist, sollten Sie auch mal schauen, ob die Höhe der Tagessätze einem Dreißigstel ihres monatlichen Einkommens entspricht, wenn nicht empfiehlt es sich gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch einzulegen...

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#8
 Von 
Rooney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir denn auch gleich noch jemand sagen wie lange es ca. dauert bis man die Zahlungsaufforderung bekommt nach dem man das Urteil bekommen hat?

Danke schon mal!

MFG Rooney

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ein paar Wochen bis Monate.

1x Hilfreiche Antwort

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