Geldstrafe in offenen Vollzug umwandeln?

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Geldstrafe in offenen Vollzug umwandeln?

Mein Kumpel ist letztes Jahr mal mit ein paar Bier zuviel mit seiner Mofa in eine Verkehrskontrolle geraten, mit den zu erwartenden Konsequenzen. Er bekam eine 4-stellige Geldstafe aufgebrummt.
Kurz danach hat ihm das A-Amt unrechtmässigerweise die Stütze zu 100% gestrichen so das er monatelang kein Geld hatte und sogar aus der Wohnung musste. Über einen Widerspruchsbescheid wurde inzwischen positiv entschieden, die Sperre war falsch. Trotzdem hat er immernoch keine Kohle und pennt im Abbruchhaus. Derweil trudelt hier die Haftankündigung ein. Da er nicht bezahlen kann und ihm ja die Ratenzahlung bis zum letzten Zahlungstermin unmöglich war nun die Frage: Kann man einen Antrag auf offenen Vollzug stellen, so daß er tagsüber raus darf? Er würde gerne seine Mutter begleiten die schwer herzkrank ist.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Kann man einen Antrag auf offenen Vollzug stellen, so daß er tagsüber raus darf? Er würde gerne seine Mutter begleiten die schwer herzkrank ist Sie haben eine völlig falsche Vorstellung vom OV. OV heißt, sich in der Haftanstalt frei bewegen zu können - mehr nicht. Was Sie meinen, heißt Freigang, und den kann er ohne Arbeitsstelle schlicht knicken. Es hätte Ihrem Kumpel im Übrigen freigestanden, sich beizeiten um die Erledigung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu kümmern - jetzt, wo die Ladung zum Haftantritt schon da ist, wird das kaum noch klappen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 30.01.2015 23:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)



Wenn sein Antrag positiv beschieden wurde, soll er schleunigst beim Amt das Geld einfordern. Kommt man dem nicht nach, kann er Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das geht mittels einweiligem Verfahren ziemlich schnell, jedenfalls kann es ziemlich schnell gehen. Bei einem unproblematischen Fall, der sogar schon positiv entschieden wurde, sollte es da keine Probleme geben.
Dann kann er das Geld aufbringen und die Haft erledigt sich damit augenblicklich. Wenn er nur einen Teil des Geldes aufbringt, erledigt sich die Haft auch schon zu einem entsprechenden Teil. Das setzt aber voraus, dass er das auch will. Wenn er denn will, hilft ihm meines Wissens die Geschäftsstelle beim SG bei der Formulierung entsprechender Anträge.

Ansonsten steht es ihm natürlich frei, die Strafe als Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Offener Vollzug ist da sicherlich möglich, bringt ihm aber nichts. Dann darf er aus der Zelle raus, aber nicht aus dem Knast. Die Mutter kann er in der Zeit also nicht sehen. Deswegen würde ich den Weg über das Sozialgericht favorisieren. Oder aber Sie bezahlen für Ihn die Strafe.

Wie viel Bier hatte der Kumpel denn zuviel, dass er für eine Mofafahrt ohne Schaden zu 1000€ Geldstrafe verurteilt wird. Das müssten doch etwa 100 Tagessätze sein, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Es sind 80 Tage und ca. 1750 € inkl Verfahresgebühren
Er hat einen Putzjob in einem Gasthof, 6 Tage/Woche morgens einige Stunden, würde das reichen daß er raus darf? Ulli Hoeneß darf ja auch draussen arbeiten ;-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ulli Hoeneß darf ja auch draussen arbeiten


das eine hat aber mit dem anderen nix zutun.

der genannte Herr Hoeneß hat ja auch ein paar Monate im geschlossenen Vollzug eingessen bevor man ihn in den offenen Vollzug (in seinen Fall mit Freigang)verlegt hat.

es kommt immer auf die umstände des Einzelfalles drauf an.
es gibt durchaus Bundesländer mit Haftanstalten wo Ersatzstrafer direkt in den offenen Vollzug geladen werden.
die 2 wichtigsten Voraussetzungen sind 1. das der Gefangene Selbststeller ist d.h er sich selbst zum Haftantritt innerhalb der gesetzen Frist sich gemeldet hat und nicht erst durch die Polizei per Haftbefehl verhaftet werden musste.
und 2. das weder Flucht noch Missbrauchsgefahr besteht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ulli Hoeneß darf ja auch draussen arbeiten


Der sitzt auch keine Ersatzfreiheitsstrafe ab.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.565 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen