Geldstrafe - kann ich auch eine Ratenzahlung in Höhe von 10 euro vereinbaren?

7. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
hmarcel1805
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe - kann ich auch eine Ratenzahlung in Höhe von 10 euro vereinbaren?

hallo!
habe eine wichtige frage zu stellen!!
in den letzten jahren haben sich allerhand geldstrafen zusammen gesammelt die ich noch nicht alle beglichen habe.mal hatte ich arbeit und konnte mehr zahlen,dann war ich in haft und konnte garnichts zahlen,dann kam ich raus und bin arbeitslos.zuletzt habe ich monatliche raten in höhe von 50 euro gezahlt.die letzten 3 monate konnte ich aber diesen geldbetrag nicht mehr aufbringen sodass ich auch nicht gezahlt habe.
meine frage: kann ich auch eine ratenzahlung in höhe von 10 euro vereinbaren??
oder ist es nöglch ein teil der geldstrafe abzusitzen und den rest mit gemeinnütziger arbeit abzuleisten???
insgesamt sind ca 2500 euro offen.
Bedanke mich für jeden kommentar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo, ich würde mich so schnell wie möglich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft melden und dort vorsprechen.
Schildern Sie Ihre Problematik ( Beweise vorlegen, Arbeitslosenbescheid, Mietvertrag, laufende Kosten, usw. usw. )
Selbstverständlich können Sie eine Ersatzfreiheitsstrafe auch absitzen, dann müssen Sie nach Verbüßung dieser gar nix mehr bezahlen.
Überlegen Sie was Sie möchten und sagen es der Staatsanwaltschaft.

Gutes Gelingen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sie können eine Ratenzahlung anbieten, auch 10,00 €. Allerdings könnte das dem Rechtspfleger zu wenig sein. So eine Stückelung, etwas sitzen, etwas zahlen, etwas arbeiten, ist eher unüblich. Wenn Sie erstmal sitzen wird wohl kaum noch Ratenzahlung gewährt werden, besonders wenn vorher die Ratenvereinbarung nicht eingehalten worden ist. Es spricht aber nichts dagegen, den kompletten Rest abzuarbeiten. Nachdem Sie das nun schon drei Monate lang haben schleifen lassen sollten Sie sich schleunigst - schriftlich - an den Rechtspfleger wenden und beantragen, was Sie wollen. Sie können auch alternativ beantragen, also Rate 10 €. Sollte das zu wenig sein hilfsweise Tilgung durch Freie Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

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