Geldstrafe nicht alles bezahlt

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hunter3030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe nicht alles bezahlt

Hallo,

Ich wurde zur einer Gelstrafe zu 600€ verurteilt,Nun bin ich vor 1 1/2 Jahren ins Ausland gegangen und habe einen Freund
gebeten die Raten für mich weiter zuzahlen,Nun wollte ich meinen Mutter/Freunde in Deutschland besuchen,
da teilte mir mein Freund mit das er die letzten 2-3 Raten nicht bezahlt hat.
Ich bin in Deutschland nicht mehr gemeldet.
Meine Fragen wären:

Was kann ich da jetzt machen?
Besteht eventuell Haftbefehl gegen mich?
Wie erfahre ich was für ein Restschuld noch offen steht?
Wenn ich denn offen stehten Betrag zahle ist das dann sofort erledigt? (inkl. eventueller Haftbefehl)

Vielen vielen Dank im vorraus für ihre Antwort

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Es ist sehr wahrscheinlich das ein Haftbefehl besteht.

Wenn der Freund behauptet es seinen nur 2-3 Raten werden es wohl ein paar mehr sein :grins:

Schreiben Sie die zuständige Staatsanwaltschaft an, erfragen so den rückständigen Betrag und bezahlen Diesen dann auch.

Sie können auch einfach einreisen, sollten dann aber genügend Bargeld mitführen um sofort zahlen zu können. Dann ist der Fall erledigt. Die Quittung aber noch einige Zeit mitführen, das erspart spätere Unannehmlichkeiten denn es kann einige Zeit dauern bis der HB gelöscht ist. Wichtig ist auch dass das richtige Aktenzeichen auf der Quittung vermerkt ist, verschrieben hat man sich schnell mal.

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#2
 Von 
Hunter3030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die info,habe mich sofort darum gekümmert,Angelegenheit ist Erledigt!

Viele Gruße Hunter3030

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#3
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine Frage dazu... Ich muss auch eine Geldstrafe bezahlen. Wenn ich ins Ausland umziehe und es nicht bezahlt, was passiert ? Werde ich ins Ausland verfolgen sein oder passiert nichts bis ich in Deutschland zurückkomme weil ich nicht mehr gemeldet bin?
Vielen Dank

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn mehr als 4 Monate Freiheitsstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken wären (also mehr als 120 Tagessätze offen bleiben) kann ein Auslieferungsantrag gestellt werden. Ob das gemacht wird, ist die 2te Frage. Auf jeden Fall ergeht aber in Deutschland Haftbefehl und Sie werden verhaftet, sobald man Sie auf deutschem Boden antrifft.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#5
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

eh...ich habe leider nicht alles verstanden..ich bin Laie.. Was heisst Auslieferungsantrag ? ich habe die Deutsche angehörigkeit nicht. Und als erstäter und Werte im Höhe von 90Euros kann ich nur eine Geldstrafe erwarten, oder ?

"Sie werden verhaftet, sobald man Sie auf deutschem Boden antrifft. "
Heisst es, wenn ich zurück in Deutschland komme und Polizei mich Kontrolle kann ich ins Gefängnis gehen, oder so ?

Danke für die Schnelle Antwort !

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#6
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was passiert wenn ich den Brief Strafbefehl nicht bekommen habe, weil ich schon ins Ausland war ??

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich muss auch eine Geldstrafe bezahlen.

kann ich nur eine Geldstrafe erwarten, oder ?

Und was passiert wenn ich den Brief Strafbefehl nicht bekommen habe

Haben Sie den Strafbefehl nun schon bekommen und wissen wie hoch die Strafe ist, oder nicht?
Wenn Sie ihn schon bekommen haben, müßten Sie mal sagen, wie hoch die Strafe ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

nein, hat er/sie noch nicht - so steht es im eigentlichen Thread von Livool. Insofern ist die Frage spannend, was passiert, wenn Livool der SB nicht zugestellt werden kann. Eine Zustellung ins Ausland ist eher nicht möglich, oder?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe das alles noch nicht bekommen; aber die Polizei hat davon schon ein bisschen gesprochen...
Also, wenn ich jetzt ins Ausland fahre und den Brief nicht bekomme weil es an die alte adresse kommt, was passiert ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gute Frage. Ich vermute, dass nach § 205 StPO vorläufig eingestellt wird. Wastl wird sicherlich näheres dazu sagen können.

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#11
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 205 StPO :
Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluss vorläufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.

Was für Beweise habe ich dann ? ich verstehe sowas nicht. Ich meine, wenn jemand einen Brief nie bekommt, wie kann er bescheid wissen ??

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#12
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Aus dem Kommentar zur StPO,§ 407:


....Der Strafbefehl kann auch beantragt und erlassen werden, wenn sich der Beschuldigte zwar außerhalb des Geltungsbereichs der StPO aufhält, die Zustellung aber durchführbar erscheint (LG Verden NJW 74, 2194 , LR_Gössel 46 vor § 407).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@meri

Jawoll. Dann wissen wir das jetzt auch... :)

@livool

Da Sie wissen, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft, haben Sie dafür zu sorgen, dass die Post Sie erreicht. Zur Not müssen Sie bei Gericht Ihre neue Adresse im Ausland hinterlassen. Dann kann der Strafbefehl dort zugestellt werden, wie wir jetzt -dank meri- wissen.

Einfach ins Ausland abhauen um sich so der Bestrafung zu entziehen, funktioniert leider nicht (bzw. nur dann, wenn Sie so lange dort bleiben, bis die Tat, bzw. die Vollstreckung verjährt ist)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin wirklich Laie und auch nicht Deutsche müttersprachlich...was bedeutet dieser § für mein Fall ?

Meint es, dass ich ins Ausland "ereichbar" mit Strafbefehl bin ? oder, dass ich ins Ausland "in sicherheit" bin ?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich bin wirklich Laie und auch nicht Deutsche müttersprachlich

Dann ist es relativ schwierig, Ihnen den Sachverhalt vernünftig zu erklären.

Deshalb mal *für Laien*:

Die Strafe wird wahrscheinlich nicht so hoch ausfallen, dass Sie aus dem Ausland nach Deutschland ausgeliefert würden. Sie können aber -wenn Sie sich nicht um die Bezahlung der Strafe kümmern, also auch darum kümmern, dass der Brief Sie erreicht, evtl. verhaftet werden, wenn Sie wieder zurück nach Deutschland kommen.

Sie haben aber ganz einfach die Möglichkeit, beim Gericht Ihre neue Anschrift im Ausland anzugeben, damit Ihnen der Brief dann da hingeschickt werden kann (ins Ausland). Dann bekommen Sie ihn dort, und können die Strafe vom Ausland aus zahlen.

-- Editiert von !!streetworker!! am 10.07.2008 18:35:37

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#16
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ich verstehe, vielen Dank !
Aber an wem muss ich schreiben,um meine neue Anschrift im Ausland anzugeben ?
Und vielleicht werde ich gar keinen Brief bekommen weil ich ersttäter bin etc..ist es nicht gefährlich für mich wenn ich jetzt sage, dass ich ins Ausland fahre ?

Ich weiss nicht, ob meine Frage ganz klar ist...
Ich weiss noch nicht genau, was ich am besten tun muss..

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Livool
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage; Ich habe mich als ich in Deutschland angekommen bin im Rathaus angemeldet.
Muss ich mich jetzt abmelden ? oder ist es automatisch oder nicht schlimm wenn ich es nicht mache ?

Nochmal Danke ! ich bin so froh, dass ich dieses Forum gefunden habe ! gruss

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aber an wem muss ich schreiben,um meine neue Anschrift im Ausland anzugeben ?

Am besten gehen Sie zu der Polizeidienststelle, wo Sie auch zu der Straftat befragt wurde. Die werden Ihre neue Anschrift aufnehmen und entsprechend weiterleiten.

nicht gefährlich für mich wenn ich jetzt sage, dass ich ins Ausland fahre ?

Nein, Sie geben ja Ihre dortige Anschrift an.

Muss ich mich jetzt abmelden ?

Ja, dass wäre klug. Auch dort müssen Sie Ihre neue Anschrift im Ausland angeben.

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