Geldstrafe nicht bezahlt - nun droht Ungehorsamkeitsarrest

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go462908-89
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Geldstrafe nicht bezahlt - nun droht Ungehorsamkeitsarrest

Hallo,

Ich hab damals Betrug begangen und eine Geldstrafe von 400,- bekommen. Ich hatte eine Frist von 6 Monaten und hab mir gedacht okay, dann zahlen wa 1-2 Monate vor Fristablauf.. war ja kein Problem bei meinem Gehalt, leider habe ich vor der Frist meinen Job verloren gehabt und musste ALG beantragen. Leider habe ich jetzt erst einen neuen Job gefunden, allerdings kam der Brief wo an einem Termin über Ungehorsamkeitsarrest entschieden wird.. nun wenn ich jetzt Arrest bekomme, kann ich meine neue Arbeitsstelle natürlich direkt wieder knicken, kann man dagegen vllt vorgehen um das zu vermeiden? Fristverlängerung wurde abgelehnt.

Und was heißt Ungehorsamkeitsarrest bei einer Geldstrafe? Wenn man rein geht und wieder raus geht, muss man die dann immer noch zahlen? kenne dass nur von Sozialstunden.

Wenn ich den Job verliere weil ich in Arrest muss, und nach dem Arrest auch noch bezahlen soll, wie soll man ohne Geld nach dem Arrest das bezahlen, macht der da überhaupt sinn?

Danke

-- Editiert von go462908-89 am 14.08.2019 18:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn man rein geht und wieder raus geht, muss man die dann immer noch zahlen? kenne dass nur von Sozialstunden. Muß man, solange man die 4 Wochen noch nicht voll hat. Deswegen gibt es am Anfang nur eine oder zwei Wochen.
Wenn ich den Job verliere weil ich in Arrest muss, und nach dem Arrest auch noch bezahlen soll, wie soll man ohne Geld nach dem Arrest das bezahlen, macht der da überhaupt sinn? Ja und - soll der Jugendrichter es Ihrem Belieben überlassen, ob Sie zahlen? Im Übrigen hatten Sie ja offenbar genug Zeit, die Auflage zu erfüllen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nachtrag: Sie können jederzeit die Änderung der Weisung beantragen, falls Sie z. B. lieber Sozialstunden hätten. Wenn der Richter das für sinnvoll hält, wird er dem nachkommen. Und was nun den Arrest angeht, so kann man da durchaus Freigang zur Arbeit bekommen: https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jugendarrestanstalt-berlin-brandenburg/oft-gefragt/

-- Editiert von muemmel am 14.08.2019 18:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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