Geldstrafe nicht komplett bezahlt, erneut Antrag auf Ratenzahlung stellen?

1. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe nicht komplett bezahlt, erneut Antrag auf Ratenzahlung stellen?

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Und zwar bekam ich eine Geldstrafe über 800€. 400 habe ich bereits in monatlichen Raten abbezahlt. Nun hatte ich die letzten Monate finanzielle Schwierigkeiten und konnte die Raten nicht mehr zahlen und meine Finanzen haben sich mittlerweile auch geändert. Wäre es möglich einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung zu stellen oder wird das nix mehr? Ich kann die restsumme definitiv nicht auf einmal bezahlen. Danke im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wie ist denn der aktuelle Stand? Ladung zum Strafantritt schon da?
Welches Bundesland?


Zitat (von Kathi92):
Wäre es möglich einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung zu stellen


Einen Antrag kann man immer stellen. Was der Rechtspfleger dann dazu sagt, ist dann wieder die andere Frage.

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#2
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, eine ladung habe ich noch keine erhalten. Generell habe ich noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Wohne im Saarland

-- Editiert von Kathi92 am 01.03.2020 21:29

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Kathi92):
und meine Finanzen haben sich mittlerweile auch geändert.

Ich denke es dürfte auch entscheidend sein, was genau da passiert ist.

Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder 800 EUR Smartphone gekauft ist ja ein gewaltiger Unterschied.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder 800 EUR Smartphone gekauft ist ja ein gewaltiger Unterschied.

Nein, ein 800€ teures Smartphone habe ich nicht gekauft ;) ich bin arbeitslos geworden und lebe von Hartz IV

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Auf jeden Fall nicht länger in Todmannstellung verharren sondern aktiv werden. Sprich Kontaktaufnahme, und hier würde ich zu unverzüglicher Kontaktaufnahme tendieren und das persönlich, alle relevanten Unterlagen mitnehmen und die Raten neu aushandeln, gut wäre es, die Ratenzahlung (was man kann ) sofort wieder aufzunehmen und den Beleg hierüber direkt mit vorlegen.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Kathi92):
Nein, eine ladung habe ich noch keine erhalten. Generell habe ich noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten.


Also auch noch keinen Widerruf der aktuellen Ratenzahlung? Wundert mich.

Dann sollte man wie auch immer im laufenden Monat die Rate in bisheriger Höhe zahlen (die ausgefallenen sind dann ja immer noch offen) und sofort(!) Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen um eine Ratenreduzierung für die Zukunft zu erreichen.

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