Wollte nur mal fragen ob man eine Freiheitsstrafe auch in geldstrafe umwandeln lassen kann wenn ja wie geht das und in welchen fällen??
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
Nein, daß geht nicht.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Das kann man mit einer solchen Absolutät nicht sagen. Theoretisch geht das schon. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag durchkommt, tendiert jedoch gegen Null.
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Nach welcher Vorschrift kann man solch eine Umwandlung denn beantragen?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Mea culpa, ich nehme alles zurück. Ich habe da einen anderen Sachverhalt im Kopf gehabt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Jaja ich weiss, leise rieselt der Kalk.
Und jetzt?
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