Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

11. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ecksdream
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

Wollte nur mal fragen ob man eine Freiheitsstrafe auch in geldstrafe umwandeln lassen kann wenn ja wie geht das und in welchen fällen??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, daß geht nicht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Das kann man mit einer solchen Absolutät nicht sagen. Theoretisch geht das schon. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag durchkommt, tendiert jedoch gegen Null.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nach welcher Vorschrift kann man solch eine Umwandlung denn beantragen?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Mea culpa, ich nehme alles zurück. Ich habe da einen anderen Sachverhalt im Kopf gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

:)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Jaja ich weiss, leise rieselt der Kalk. ;)

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