Geldstrafe trotz Ratenzahlung in Führungszeugnis?

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487720-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe trotz Ratenzahlung in Führungszeugnis?

Hallo ihr lieben ich habe mal eine wichtige Frage! Ich habe eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen, es ist aber geklärt und ich zahle es in raten schon seid 08.11.2017 monatlich ab. Steht es trotzdem noch im Führungszeugnis? Mein neuer Arbeitgeber hat eines angefordert Lg :sad:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, Strafen über 90 Tagessätze kommen ins Führungszeugnis.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb487720-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auch wenn ich das schon zahle? Steht es weiterhin drinne?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, selbst wenn du die komplette Strafe bezahlt hast, steht es weiterhin drin.
(Bei Geldstrafe 3 Jahre lang, ab Rechtskraft der Verurteilung)

-- Editiert von User_1235 am 07.04.2018 00:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb487720-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok hmm das ist Mist, naja ich hoffe das es dann mit dem Job klappt

0x Hilfreiche Antwort

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