Hallo,
Ich habe eine Geldstrafe von insgesamt 1.560,00€ bekommen. Das entspricht 120 Tagessätzen, 13 Euro pro Tagessatz. Wie viel Sozialstunden würden auf mich zu kommen ungefair, wenn ich dies umwandeln lasse? Es handelt sich hierbei glaube ich um eine Jugendstrafe, zumindest ist im Aktenzeichen am Ende ein "Jug" versehen, das bedeutet doch Jugendstrafrecht?
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen, vielen Dank
Geldstrafe umwandeln in Sozialstunden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich glaub nicht, dass das möglich ist.
-- Editiert von Xvidia123 am 19.03.2021 12:27
Das "jug." beim Aktenzeichen bedeutet zwar, dass es beim Jugendrichter (oder Jugendschöffengericht) verhandelt wurde, aber da es im Jugendstrafrecht keine Geldstrafe gibt, scheinst du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden zu sein. Entweder weil du über 18 und unter 21 bist und dann Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kam oder weil du über 21 bist und das "jug." stammt nur von einem Mitangeklagten, der unter 21 ist.
Zu den Stunden kann ich dir leider nichts sagen.
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Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, Zahlungsunfähigkeit nachweisen und sehen, was passiert. Wenn ich mich recht erinnere, sind die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Umrechnung erfolgt meistens nach "1 Tagessatz = 6 Stunden Arbeit". Also bei Dir 120 * 6 = 720 Stunden.
Wobei es auch Bundesländer gibt, wo es nur 4 oder 5 Stunden sind - also bitte mal das Bundesland angeben.
Allerdings wird auch dort die Person bewertet, ob nicht doch 6 Stunden anzusetzen sind. Und bei 120 Tagessätzen muss ja schon einiges vorgefallen sein.ZitatWobei es auch Bundesländer gibt, wo es nur 4 oder 5 Stunden sind - also bitte mal das Bundesland angeben. :
Allerdings wird auch dort die Person bewertet, ob nicht doch 6 Stunden anzusetzen sind. Das ist schlicht Quatsch. Ich verlinke Ihnen hier mal die entsprechende Verordnung der Stadt Bremen - zeigen Sie mir doch mal die Stelle, wo steht, die "Bösen" müßten statt 4 Stunden 6 Stunden arbeiten: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.66876.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
-- Editiert von muemmel am 19.03.2021 16:08
-- Editiert von muemmel am 19.03.2021 16:10
Ich hatte mich auf einen Artikel eines Rechtsanwalts bezogen, der dies zumindest für NRW so darstellt. https://rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/97/Geldstrafe-in-Arbeitsstunden-umwandelnZitatDas ist schlicht Quatsch. :
ZitatWobei es auch Bundesländer gibt, wo es nur 4 oder 5 Stunden sind - also bitte mal das Bundesland angeben. :
Sachsen
In Sachsen sind es 5 Stunden.
Man muss aber 2 Sachen bedenken:
- Viele Stellen, wo man Sozialstunden ableisten kann, sind derzeit wegen Corona geschlossen oder nehmen zumindest momentan keine straffälligen "Hilfsarbeiter" an. Das wissen auch die Stellen, die über eine Umwandlung von Geldstrafe in Sozialstunden entscheiden und sind daher etwas zurückhaltender.
- 120 Tagessätze wären 600 Stunden. Wenn Sie eine Stelle finden sollten, bei der Sie 8 Stunden pro Werktag ableisten können (was unwahrscheinlich ist), sind es 75 Werktage = 25 Wochen = ein halbes Jahr bis die Stunden abgearbeitet sind. Wenn Sie irgendwo einen 450€-Job zum Mindestlohn annehmen und den Lohn zur Bezahlung der Geldstrafe verwenden, sind Sie schon nach 3,5 Monaten fertig und müssen noch nicht mal 8 Stunden am Tag arbeiten.
Sollte ich die Einführung der 3-Tage-Woche verpaßt haben? Nach meinem Kenntnisstand ergeben 75 Arbeitstage nämlich 15 Wochen Arbeit, nicht 25...
Nein, drkabo wird halt auch älter und die grauen Zellen lassen nach.
Natürlich sind 75 Arbeitstage nur 15 Wochen.
Trotzdem lohnt es sich eher, einen Minijob anzunehmen und den Lohn für die Zahlung der Geldstrafe zu verwenden, anstatt die Geldstrafe in Sozialstunden umzuwandeln.
Selbst beim Mindestlohn muss man für 1560€ "nur" etwa 165 Stunden arbeiten, anstatt 600.
Ich hatte mich auf einen Artikel eines Rechtsanwalts bezogen, der dies zumindest für NRW so darstellt. Nein - das stellt der RA auch für NRW nicht so dar, wie Sie behauptet haben: Schon deswegen nicht, weil 6 Stunden in NRW Standard sind. Und davon kann dann nach unten abgewichen werden, was auch in NRW nichts mit der Tat zu tun hat, sondern den persönlichen Umständen des Verurteilten (z. B. dem Vorliegen einer Schwerbehinderung oder eines Vollzeitjobs).
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