Geldstrafe vom gericht

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe vom gericht

Hallo ich habe am 19.12.2016 eine Geldstrafe in höhe von 1600 Euro bekommen. Ich habe ein paar Monate lang gezahlt 50,-€ nun bin ich meine Arbeitsstelle los geworden und muss erst einmal harz 4 beantragen der Antrag wird Gerade geprüft was kann ich tun damit kein Haftbefehl erlassen wird? Letzte Zahlung war 10.10.2017

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Allerschnellstens Kontakt aufnehmen, eine (angemessene) Rate anbieten und am besten gleich schon mit den Überweisungen beginnen. Vielleicht geht's dann nochmal gut.

Man hat ja den Job anscheinend jetzt erst verloren, warum hat man die Raten nicht bezahlt wie vereinbart? Sie werden eine gute Begründung brauchen.

-- Editiert von fb367463-2 am 17.03.2018 00:34

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Der Server laggt anscheinend mal wieder *seufz

-- Editiert von fb367463-2 am 17.03.2018 00:35

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Server spinnt mal wieder.

-- Editiert von fb367463-2 am 17.03.2018 00:35

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre wenn ich ab 1.4. Einfach 100 Euro überweise ob die das dann durchgehen lassen?

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#5
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder kann man auch wegen arbeitsstunden fragen wenn man momentan nicht zahlen kann ?

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#6
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder kann man auch wegen arbeitsstunden fragen wenn man momentan nicht zahlen kann ?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Kann man. Man sollte sich da aber nicht allzuviel Hoffnung machen - bei Leuten, die sich monatelang um nichts gekümmert haben, ist man nicht sehr kulant.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
nun bin ich meine Arbeitsstelle los geworden und muss erst einmal harz 4 beantragen der Antrag wird Gerade geprüft

Letzte Zahlung war 10.10.2017


Wenn Sie gerade erst Ihre Arbeitsstelle losgeworden sind (was Sie ja sicherlich auch nicht erst 1 Tag vorher erfahren haben), warum wurde in den Monaten vorher nicht gezahlt? Mit der Arbeitsstelle kann das dann ja noch nichts zu tun gehabt haben.

Sie sollten schnellstens Kontakt zum/zur zust. Rechtspfleger/-in aufnehmen und die Sache mit ihm/ihr besprechen. Auch das Thema Umwandlung in gemeinnützige Arbeit können Sie dort ansprechen. Eine kommentarlose Zahlung von 100,00 € am 01.04. bringt nichts, da Sie ja dennoch noch mehrere Monate im Rückstand wären, denn die 100,00 € würden ja nur November und Dezember 2017 abdecken. Januar bis April 2018 wäre immer noch im Rückstand

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#9
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will da am Montag gleich anrufen und fragen ob ich das in arbeitsstunden machen kann und zusätzlich zahlen kann wäre das auch eine Option?

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, grundsätzlich geht das auch. Die Rechtspfleger hier machen das allerdings nicht so gerne, weil es so ein Mischmasch ist. Ich würde erstmal alles in Arbeitsstunden umwandeln lassen und anfangen zu arbeiten. Nebenbei dann Geld zur Seite legen (wenn es denn geht, denn wenn es bisher mit Arbeit schon nicht geklappt hat, wie soll es dann von ALG II klappen?).

Wenn man dann so viel Geld auf der Seite hat, dass man den Rest der Stunden bezahlen kann, macht man das dann halt "auf einen Schlag" und dann ist die Sache erledigt.

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#11
 Von 
Tom1912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber eine erneute ratenzahlung sollte eigentlich klappen oder bzw das in arbeitsstunden umwandeln lassen ?

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Rate würde ich nicht drauf wetten. Denn wie gesagt... Wenn es schon mit Arbeit nicht geklappt hat, wird es ohne noch weniger klappen... aus Sicht des Rechtspflegers. Aber unmöglich ist es nicht.

Arbeitsstunden sollten klappen, ja. Müssen dann aber auch zuverlässig erledigt werden. Wenn man da x mal fehlt, ist man die Einsatzstelle auch schnell wieder los.

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