Geldstrafe vs. Ersatzhaft - kann man sich dies aussuchen?

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Geldstrafe vs. Ersatzhaft - kann man sich dies aussuchen?

Wie passiert wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird? Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung oder gleich zu einer Ersatzhaftstrafe? Und kann man sich dies Aussuchen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

hatten wir das nicht schon mal? Ich glaube, ich schrieb Ihnen, daß das Gesetz grundsätzlich erst die Zwangsvollstreckung vorsieht, und der Kollege justice schrieb, in der Praxis gäbe es kaum Zwangsvollstreckungen (was ich für durchaus möglich halte). Aussuchen kann sich das jedenfalls definitiv nicht. Mir selbst ist ein Fall bekannt, wo erstmal der GV kam. Allerdings war der Verurteilte in Lohn und Brot - da hätte sich eine Zwangsvollstreckung gelohnt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bin seit Oktober arbeitslos beziehe etwa 1.200 AL-Geld, zahle aber noch UH für 2 Kinder (400€). Habe also zum Leben 800€. Liege daher unter der Pfändungs-grenze von 990€. Außerdem würde mir mehr zu stehen- so habe ich vor kurzem irgendwo mal gelesen - weil ich ja UH-Verpflichtungen habe. Das urteilende Gericht ging auf meine Situation nicht ein und verhängte mir trotzdem die Geldstrafe.
Also wenn mir nichts bleibt außer den 800€ gibt's auch nix zu pfänden. Und Kto-pfändung kommt - denke ich - auch nicht in Frage, weil ich in der zweiwöchigen Sperrzeit außer UH noch Abbuchungen zum Leben habe (Miete, Strom, Telefon, ...), sodass ich - ich habe es mir mal ausgerechnet - um die 360€ für Benzin, LIDL und mal 'n Bierchen trinken gehen habe. Das kann ich auch alles darlegen. Also kommt doch dann nur ein paar Tage Knast in Betracht - Yeah!
Damit kann ich besser leben als anders herum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Das urteilende Gericht ging auf meine Situation nicht ein und verhängte mir trotzdem die Geldstrafe.


Ja, dass passiert selbst Straftätern, die nur ALG II bekommen...

Wenn man wollte, könnte man die Strafe auch in Raten zahlen und gemeinnützig abarbeiten.

quote:
Also kommt doch dann nur ein paar Tage Knast in Betracht - Yeah!
Damit kann ich besser leben als anders herum.


Na dann ist doch alles in Butter...

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