Geldstrafe während Bewährung

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Maya18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Geldstrafe während Bewährung

Hallo,

wenn während einer laufenden Bewährung eine Geldstrafe verhängt wird, heißt es dann dass die Bewährung widerrufen wird oder wird die Geldstrafe einfach parallel bezahlt und die Bewährungsstrafe bleibt unangetastet?

Wie wird eine Geldtrafe bemessen in Bezug auf das Einkommen des Straftäters?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

die Bewährung kann wiederrufen werden, es kann aber auch eine Bewährungszeitverlängerung in betracht kommen oder ganz einfach nix passieren.

das kommt aber auf den Einzelfall drauf an.

zudem ist ein Wiederufsverfahren ein Verfahren an sich welches auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Gang kommt.

ein Antrag auf Wiederuf bedeutet aber noch nicht dass das Gericht auch wirklich die Bewährung wiederuft.

ob überhaupt die Staatsnwaltschaft einen solchen Antrag stellt ist noch eine andere frage die man nicht beantworten kann.

die Geldstrafe bemisst sich am Einkommen eines Täters.

undzwar in Tagessätze und deren höhe.
die Tagessatzhöhe liegt z.b bei 10 bis 20 € für einen Hartz-IV-Empfänger.

bei Arbeitenden kommt es auf den Nettolohn an und ggf Unterhaltspflichten


-- Editiert seidi256 am 25.02.2014 17:00

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
heißt es dann dass die Bewährung widerrufen wird


Die Frage wurde doch schon in dem anderen thread sinngemäß beantwortet:

Grundsätzlich -dem Wortlaut des Gesetzes nach- reicht jede(!!) Straftat innerhalb der Bewährungszeit, bzw. jede Verurteilung theo. aus, um eine Bewährung zu widerrufen.

In der Rechtsprechung haben sich gewisse "Regeln" entwickelt, wann ein Widerruf wahrscheinlicher und wann unwahrscheinlicher ist. Bei einer einschlägigen Tat ist er wahrscheinlicher als bei einer nicht einschlägigen. Bei einer Geldstrafe ist er unwahrscheinlicher als bei einer Freiheitsstrafe; und bei einer solchen mit Bewährung unwahrscheinlicher als bei einer ohne Bewährung.

Das ist aber nur eine grobe Grundregel. Es kann (und wird) immer Ausnahmen geben, wo es halt anders läuft, als es die Regel ist.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 25.02.2014 17:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

wenn die Tat nicht unbedingt einschlägig zu der Straftat, weshalb die Bewährungsstrafe verhängt wurde und nicht allzu gravierend ist, besteht diese Möglichkeit durchaus.
Dennoch, wie Streetworker bereits erwähnt hat, ist bei erneuter Straffälligkeit innerhalb der Bewährungszeit ein Widerruf derer möglich.

Die Bewährungsstrafe bleibt dann in diesem Fall unberührt. Kann die Geldstrafe jedoch nicht bezahlt werden, so wird diese in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt, welche sodann in der JVA zu verbüßen ist.

Eine Geldstrafe wird wie folgt festgelegt:

Zum einen in der Anzahl der Tagessätze. Diese richtet sich nach dem Vergehen und dessen Schwere und der Schuld daran.

Die Tagessätze ergeben sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Beschuldigten. Dieses wird dann durch 30 geteilt was einem Tagessatz entspricht.

Bspw. eine Person mit einem bereinigten Nettoeinkommen hat einen Tagessatz in Höhe von EUR 40,00.

Wird die Geldstrafe, wie bereits erwähnt nicht bezahlt und keine anderweitige Lösung mit der Staatsanwaltschaft gefunden (Stundung, Ratenzahlung, Umwandlung in Sozialdienst), so kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe zum Einsatz. Dabei entspricht jeder Tagessatz einem Tag im Vollzug.


Grüße
PP

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-- Editiert PP9325 am 25.02.2014 17:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Üblicherweise reicht eine Geldstrafe nicht für einen Widerruf aus. Die Bewährungszeit wird normalerweise in solchen Fällen verlängert und es können auch (weitere) Auflagen erteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maya18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal! :-)

Inwieweit spielt die laufende Bewährung eine Rolle bei der Urteilshöhe im zweiten Fall?

Wird das quasi berücksichtigt und die zweite Strafe höher ausfallen, als wenn man bislang komplett straffrei ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wird das quasi berücksichtigt und die zweite Strafe höher ausfallen, als wenn man bislang komplett straffrei ist? Na sicher doch - er hat sich ja von der Verurteilung offenbar überhaupt nicht beeindrucken lassen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wird das quasi berücksichtigt und die zweite Strafe höher ausfallen, als wenn man bislang komplett straffrei ist?


Natürlich werden Vorstrafen strafschärfend berücksichtigt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

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