Geldstrafe wg. Ladendiebstahl (Wert4,99€)

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Markus B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe wg. Ladendiebstahl (Wert4,99€)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar diesen Jahres habe ich LEIDER (wieso ich dies getan habe, nun dies ist mir bis heute noch nicht bewusst geworden)
in einem Supermarkt eine LED Leuchte für 4,99Euro gestohlen.
Besser gesagt, ich wurde nach der Kasse von einem Detektiv angesprochen und sollte gleich mitkommen.
Nun in diese Situation möchte ich NIE wieder geraten.
In dessen Büro gab ich die Leuchte gleich ab und habe natürlich nichts abgestritten,
da ich mir meines Fehlers bewusst war.
Die Fang-Prämie von 50Euro habe ich auch sofort beglichen.
Zwei Wochen später kam das Schreiben wg. Ladendiebstahls von der Polizei,
welches ich ausfüllte und natürlich die Schuld zu gab.
Was ich jedoch nicht angekreuzt hatte war, dass ich gewillt bin durch Geldstrafe die Angelegenheit zu beenden.
Jetzt kam das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
UND ICH ZU MEINER FRAGE:
Ich soll innerhalb der nächsten 20 Tage (Termin 21.06.2008) 400Euro an eine Altenheim überweisen.
Der Uberweisungsbeleg muss dann in der vorgegebenen Zeit bei der Staatsanwältin vorliegen,
ansonsten werden andere Schritte, wie Eintrag in das Führungszeugniss.....eingeleitet.
Kann das sein?
400Euro Strafe wg. geringfügigen 4,99Euro?
Ich habe mir bis jetzt noch nie was zu Schulden kommen lassen und nun diese (für mich) sehr harte Strafe
und vor allem der kurze Termin.

Können Sie mir weiterhelfen, ob hier alles mit rechten Dingen zu geht.

Vielen dank vorab für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Markus B.

-- Editiert von Markus B am 03.06.2008 14:12:19

-- Editiert von Markus B am 03.06.2008 14:13:00




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Surfer 2008
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich wurde noch viel harter bestraf als Du
30 Tagessätze zu 50 € wegen Betrug der Schaden war gerademal so 2 €.
Und hatte nicht mal ein Einkommen sollte die 30 Tage absitzen. Zwar war die Justiz so freundlich mir Ratenzahlung anzubieten, dennoch sind 150 € zu viel,wenn man keinen Cent hat. Auch der Antrag auf gemeinnützige Arbeit wurde ohne grosse Begründung abgewiesen. Werde das Gefühl nicht los man wollte mich in Knast bringen.
War vorher bei der Polizei unbekannt jetzt gibt es eine Akte von mir und bin in der Daten der Polizei zu finden.

Dennoch gibt es noch Menschen auf der Welt hatte die 1500 €
von einen lieben Menschen geschenk bekommen damit ich nicht für 30 Tage in Knast muß.
Bei der Polizei und Justiz sind eben keine Menschen




-- Editiert von Surfer 2008 am 03.06.2008 14:36:37

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#2
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 107x hilfreich)

Zahlen Sie die 400,- Euro, wenn Sie eine Verurteilung vermeiden wollen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34446 Beiträge, 17810x hilfreich)

Hi,

es handelt sich übrigens nicht um eine Strafe, sondern um eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße. Die müssen Sie nicht akzeptieren, aber dann werden Sie halt verurteilt - das wird nicht unbedingt billiger und ist mit Registereinträgen verbunden.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 93x hilfreich)

Man kann nun lange drüber streiten, ob bei einem Wert von 5 € die 400 € nicht vielleicht zu hoch gegriffen sind, im endeffekt ist das aber müßig, denn wie mümmel schon gesagt hat gibt es nur 2 Möglichkeiten:

1. Sie zahlen die 400 € und kommen so mit einem blauen Auge davon, und vermeiden somit einen Eintrag im Bundeszentralregister

oder

2. Sie zahlen die 400 € nicht und stellen sich darauf ein, dass irgendwann eine Anklage oder ein Strafbefehl ins Haus flattert. Das wird dann zum einen nicht unbeding billiger, zum anderen hat man dann einen Eintrag im BZR.

Die Wahl liegt da ganz bei Ihnen. -----------------"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

@ markusB: Wieviel nettoeinkommen haben Sie im Monat? haben Sie gegenüber jemandem Unterhaltsverpflichtungen?

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#6
 Von 
Markus B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ersteinmal vielen Dank für Ihre Antworten!

Mein Netto liegt bei 1500€ abzüglich 245€ Unterhalt.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 846x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Richtig !

Deshalb hatte ich auch gefragt. Wenn es zu einer richtigen Verurteilung kommt, dann müssen Sie mit 20 Tagessätzen rechnen. Bei einem anzurechnenden Einkommen von etwa 1200,- wäre das eine Tagessatzhöhe von 40,-. Sie müssen daher rechnen, zu einer Geldstrafe von 800,- Euro verurteilt zu werden. Darüber hinaus würde die Verurteilung im BZR eingetragen.

Es ist daher zwar ärgerlich, aber trotzdem besser, die Geldbuße von 400 zu zahlen.

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#9
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 107x hilfreich)

Es ist daher zwar ärgerlich, aber trotzdem besser, die Geldbuße von 400 zu zahlen. :

Wer Straftaten begeht muss halt auch mit den Konsequenzen rechnen!

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

@ dadl:

Das ist natürlich richtig. Allerdings finde ich die Auflage von 400,- Euro auch recht heftig, wenn es sich tatsächlich um einen Ersttäter handelt.

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#11
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 107x hilfreich)

Darüber kann man sicherlich streiten. Es kommt aber auf die Betrachtungsweise an, konkret darauf, ob ich die Auflage im Verhältnis zum angerichteten Schaden oder zu der möglicherweise zu erwartenden Strafe sehe.

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#12
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Oh Mann, wieso klaust du mit nem Netto von 1500 ne blöde Lampe. Hast ja gesehen, es lohnt sich nicht. Falls du jetzt noch 400€ zahlst, bist du insgesamt 450€ los. Macht 90 Lampen. Dazu noch den Ärger. Vielleicht war es unbewusst und du bist Kleptomane.
Abgesehen davon sind 400€ recht happig, hast schließlich schon den Detektiv bezahlt und dafür gesorgt, dass er auch mal arbeitet. Ich würde mir das genau überlegen.

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
hast schließlich schon den Detektiv bezahlt


Vorsicht ! Dieses Argument ist zur Gänze fehlerhaft.

Die 400,- Euro sind eine Buße, die der Staat (!) anstelle einer Betrafung erhebt und auch kassiert.

Die 50,- Euro sind ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des kaufhauses, der das Kaufhaus erhebt und kassiert.

Also nicht verwechseln !

Wie schon gesagt: Auch ich finde 400,- Euro Auflage für einen Ersttäter heftig, aber ich denke, bei einer Verurteilung käme aufgrund des hohen Nettogehalts noch mehr raus. Von daher würde ich zahlen.

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#14
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Wobei es ja auch nicht zu 100% sicher ist, das tatsächlich eine Verurteilung erfolgt. Darüber hat nämlich nicht der Staatsanwalt, sondern ein Richter zu entscheiden. Und wenn der findet, dass Verfahren hätte nach §153 StPO eingestellt werden sollen, kann er wenn die Staatsanwaltschaft da nicht mitspielt, sich auch immer noch für eine Verwarnung unter Strafvorbehalt (die allerdings auch in das Bundeszentralregister käme) entscheiden.

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#15
 Von 
Markus B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit so viel Feedback hätte ich jetzt nicht gerechnet.
Vor allem ein großen Dank an justice005!
Ich werde die 400Euro bezahlen, da gibt es leider nichts zu rütteln,
denn auf eine Verhandlung möchte ich es nicht ankommen lassen.
Habe Mist gebaut, das ist halt die Rechnung dafür, wenn auch ein wenig happig und
kurzfristig.

Nun was aber die Meinung mancher Leute betrifft, nun ja...da wir in einem freien Land leben wo zum Glück JEDER seine Meinung sagen kann möchte ich mich da nicht ausschließen.
"Wer Straftaten begeht muss halt auch mit den Konsequenzen rechnen!" Dadl6...nun du hättest auch Dad6 heißen können,
denn da kamen als ich noch klein war auch immer solche "neun mal klugen Sätze"!
Hilft nicht wirklich weiter!!!

Grüße
Markus B

PS: Bedeutung Kleptomane:
Zwanghaftes Stehlen
Süchtiges Stehlen
Stehlsucht
Stehlen ohne Bereicherungstendenz

Also ich denke mal nicht das ich da irgendwelche Probleme mit habe..............

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#16
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

@justice005
Das ist mir schon klar, nur möchte ich verdeutlichen, wie heftig die Strafe im Vergleich zum Wert der Ware ist.

"Stehlen ohne Bereicherungstendenz"
Bist du dir sicher, dass das nicht zutrifft? Von einer großen Bereicherung kann da nicht die Rede sein. Wenn du das Problem vorher noch nie hattest und immer brav bezahlt hast, wüsste ich gerne, warum bei der Lampe nicht auch.

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