Geldstrafe zu hoch/unberechtigt?

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
leeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe zu hoch/unberechtigt?

Also es geht um folgendes. Ich habe einen Monat lang ALG2 bezogen. Mitte des Monats konnte ich sofort einen neuen Job anfangen. Das habe ich dem Amt mitgeteilt sodass im nächsten Monat nicht weiter gezahlt wurde. Da der Job aber Mitte des Monats begann muss ich 230€ alg zurückzahlen was ich auch tue. Mein einziger Fehler war, das ich den arbeitsbeginn nicht zum erstem tag, sondern eine Woche später gemeldet habe. Für das Amt macht das aber keinen Nachteil da die 230€ so oder so fällig sind und es ja keine weitere Zahlung gab. Trotzdem kam ein anhörungsbogen in dem ich das auch geschrieben habe. Nun soll ich sage und schreibe 900€ (30 tagessätze) bezahlen! Ist das rechtens, bzw wenn dann nicht viel zu hoch? Momentan bin ich wieder arbeitslos und mein verlobter studiert und bezieht nur bafög.

-- Editiert leeter am 15.03.2012 14:30




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das klingt nicht nach einem Anhörungsbogen, sondern nach einem Strefbefehl. Das wiederum setzt voraus, dass es irgendwann zuvor schonmal eine Anhörung bzw. Vernehmung gegeben hat. Vielleicht sollten Sie etwas klarer schildern, was jetzt Sache ist.

Sollte es ein Strafbefehl sein, dann steht da auch dabei, dass man innerhalb von 2 Wochen dagegen Einspruch einlegen kann. Wenn man das tut, dann gibt es eine Hauptverhandlung und am Ende ein Urteil.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, wäre ggf. ein Einspruch eine gute Idee, denn es ist ungewöhnlich und eigentlich auch fragwürdig, dass die Arge bereits nach einer Woche und ohne dass ein Schaden entstanden ist. bereits Strafanzeige erstattet.

Von daher bin ich mir nicht sicher, dass Ihrer Geschichte hier vollständig ist.



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"justice"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34311 Beiträge, 17759x hilfreich)

Da bin ich mir auch nicht sicher.... Tagessätze von 30 Euro dürften aber bei einem Alg-2-Empfänger allemal überhöht sein - 15 bis 20 Euro sind da üblich.

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#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Tagessätze von 30 Euro dürften aber bei einem Alg-2-Empfänger allemal überhöht sein


Wieso, der TE hat doch nur einen Monat ALG 2 bezogen. Die Tagessätze beziehen sich ja wohl kaum angenehmerweise auf den einen Monat, in dem die Tat begangen wurde, sondern auf sein Durchschnittseinkommen.

Ansonsten hieße das ja, der Millionär, der im Monat des Zugangs des Strafbefehls arbeitslos wird, zahlt dann bei 30 TS nur 600 EUR.

-- Editiert Khryztynna am 15.03.2012 16:39

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34311 Beiträge, 17759x hilfreich)

Tja, da müßte sie aber seitdem wenigstens ein Jahr gearbeitet haben, um jetzt, wo sie wieder arbeitslos ist, Alg 1 zu kriegen.

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#5
 Von 
leeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal ergänzend und die Verbesserung :) es war damals alg1. Der hohe Tagessatz kann kaum auf dem Gehalt beruhen da das im Leuten Jahr und bis jetzt nie 1000€ überstiegen hat. Ich war zudem von den letzten 12 Monaten, 6 Monate arbeitslos. Der fall mir den 230€ war im September. Im Oktober hab ich schon angefangen die raten für die 230€ zu zahlen. 1 Monat später kam derAnhörungsbogen. Im Dezember dann die Aufforderung 600€ zu zahlen damit das verfahren fallen gelassen wird. Da wir das Geld nicht hatten sind wir zum Gericht und haben nachgefragt. Dort meine man wenn wir nicht zahlen können müssen wir das verfahren abwarten. Angeblich sollte es eh fallen gelassen werden. Heute kam eben der wisch von 30 Tagessätzen a 30€. Ich frage mich warum wie überhaupt zahlen sollen?

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Der Wisch heißt Strafbefehl, steht auch drauf. Sie können, das steht auch drauf, Einspruch einlegen, wobei Sie darauf achten müssen, dass der Einspruch innerhalb der Frist beim Gericht eingeht.
Wenn Sie in dem Anhörungsbogen geschrieben haben, dass Sie innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit die Mitteilung gemacht haben, sollte das eigentlich für eine Einstellung ausreichen.

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#7
 Von 
leeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Problem ist das ich aus Panik eben nicht geschrieben habe dasd ich das nach einer Woche gemeldet habe. Ich habe mich nur entschuldigt und gebeten Nachsicht zu haben. Ja dumm gelaufen. Wenn ich jetzt Einspruch einlege geht es dann vor Gericht?

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Ja, dann gibt es eine Hauptverhandlung. Allerdings muss sich ja auch aus der Akte ergeben, dass bereits eine Woche nach Arbeitsaufnahme die Mitteilung erfolgt ist. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie das seinerzeit geschrieben haben. In der Hauptverhandlung können Sie dann darauf hinweisen.

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#9
 Von 
leeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut, aber wenn das ganze schief geht bin sprichwörtlich in den "Arsch gekniffen". Entschuldigung für den Galgehumor, aber finanziell bin ich echt stark angeschlagen da wäre sowas der todesstoß.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Wenn Sie es nicht versuchen (mit dem Einspruch) ist es schon schiefgegangen, da der Strafbefehl dann rechtskräfitg wird und Sie die 900,00 zahlen müssen. Von daher haben Sie ja keine andere Wahl als es mit einem Einspruch zu probieren.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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