Geldstrafe/freie Arbeit

18. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
Geldstrafe/freie Arbeit

Hallo ich bin's mal wieder ;)

Es wäre nett wenn Ihr mir sagen könntet, ob man eine Geldstrafe auch teils zahlen und teils per "freier Arbeit" abarbeiten kann?

Also z.B. 50% abarbeiten und den Rest in Raten zahlen? oder geht immer nur entweder zahlen oder abarbeiten?

Vielen Dank :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Darauf lassen sich die Rechtspfleger nur seeeehr ungern bis gar nicht ein. Bitte, bitte fragen sie micht jetzt nicht 'warum', und zählen alle 'Vorteile' auf, die das doch für die StA hätte ;) ;). Es ist halt Verwaltungsaufwand.

Eine Möglichkeit wäre die freie Arbeit zu beginnen, und dann irgendwann (ohne das aber gleich am Anfang anzukündigen) den Rest der Strafe zu zahlen. Allerdings dann in einer Summe, also den vollen Rest. Das kann nicht verwehrt werden.

Erst arbeiten und dann Raten zahlung wird
wahrscheinlich nicht klappen, ohne zwingenden Grund. 100% ausgeschlossen ist es allerdings auch nicht. Kommt auf den jew. Rechtspfleger an.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Thanks Bob ;)

Ich hätte noch eine Frage zur "freien Arbeit", kann man eigentlich auch den "Beschäftigungsträger" wechseln, wenn man mit diesem oder der Arbeit nicht klar kommt?

Gibt es eigentlich auch interessante Beschäftigungsmöglichkeiten? oder nur Straße kehren? ;)

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

kann man eigentlich auch den Beschäftigungsträger wechseln

Ja, in Ausnahmefällen, näml. dann wenn nicht nur Sie mit dem nicht klarkommen, sondern auch der mit Ihnen nicht.

Gibt es eigentlich auch interessante Beschäftigungsmöglichkeiten? oder nur Straße kehren?

Gibt es. Tierheim, Naturschutzbund, Drogenberatung, usw.

Sie können sich ja selbst um eine interessante Stelle bemühen und müssen nicht abwarten, bis Ihnen eine -uninteressante- zugeteilt wird. Prinzipiell können alle gemeinnützigen Einrichtungen Leute zum Stunden abarbeiten beschäftigen. Einfach mal ans Telefon hängen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Organisation, welche die gemeinnützige Arbeit vermittelt, ist von Bundesland zu Bundesland wahrscheinlich verschienden.

In Hessen nennt diese sich:
Landesarbeitsgemeinschaft
Gerichtshilfe Hessen.

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