Hallo,
ich bin vor 2 Jahren zu einer Freiheitsstarfe von 7 Monaten, ausgesetzt zu 3 Jahren auf Bewährung wg. uneidlicher Falschaussage verurteilt worden.
Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbstraft oder gibt es da andere Fristen? Wann wird der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht?
Vielen Dank für Beantwortung meiner Frage,
mit freundlichen Grüßen
aus Bayern
Pawel S.
Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbestraft oder gibt es da andere Fristen?
8. November 2002
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Frage vom 8. November 2002 | 15:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbestraft oder gibt es da andere Fristen?
#1
Antwort vom 12. November 2002 | 18:33
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Pawel,
gelöscht wird Ihr Eintrag im Bundeszentralregister nach 10 Jahren. In das Führungszeugnis wird die Verurteilung nach 3 jahren nicht mehr aufgenommen, wenn (!) keine andere Freiheitsstrafe mehr eingetragen ist (dann 5 Jahre)
MfG
Klaus Stadler
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