Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbestraft oder gibt es da andere Fristen?

8. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Pawel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbestraft oder gibt es da andere Fristen?

Hallo,
ich bin vor 2 Jahren zu einer Freiheitsstarfe von 7 Monaten, ausgesetzt zu 3 Jahren auf Bewährung wg. uneidlicher Falschaussage verurteilt worden.
Gelte ich nach drei Jahren noch als vorbstraft oder gibt es da andere Fristen? Wann wird der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht?

Vielen Dank für Beantwortung meiner Frage,

mit freundlichen Grüßen

aus Bayern
Pawel S.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ra.stadler
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Pawel,

gelöscht wird Ihr Eintrag im Bundeszentralregister nach 10 Jahren. In das Führungszeugnis wird die Verurteilung nach 3 jahren nicht mehr aufgenommen, wenn (!) keine andere Freiheitsstrafe mehr eingetragen ist (dann 5 Jahre)

MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.