Gemeinschaftlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460928-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Schönen guten Tag,
ich bedanke mich vorab für eure Beiträge und Meinungen.

Eine relativ kurze/lange Zusammenfassung der Situation:

Ich hatte vor ca. vier Jahren (Das genau Datum weiß ich nicht mehr) einen Unfall gehabt mit meinem Auto. Ich kam von einen Bekannten und es war mittlerweile schon später Abend gewesen. Auf dem Weg nach Hause durch eine Wohnsiedlung, bin ich einer Katze ausgewichen und habe dabei ein Auto gerammt (Zu der Zeit war ich auch noch ein Fahranfänger). Nun kommen zwei Punkte, bei der die Komplexität der Sache los geht. Bei dem Halter des Fahrzeugs handelte es sich um den Vater eines damaligen Klassenkameraden. Da der Sohn damit fuhr, lies sich der Inhaber schnell finden. Da ich Angst um meinen Führerschein hatte, lief der Austausch der Daten für die Versicherung ohne Polizei ab. Ich habe sogar noch meinen Versicherungsberater kontaktiert gehabt. Folgend vergingen ein paar Wochen und Monate, bis plötzlich Gutachter vor meiner Tür standen und den Unfall rekonstruieren wollten. An diesem Tag lag ich mit 40° Fieber und Schüttelfrost im Bett und habe versucht klar zu machen, dass ich nicht in der Lage bin mir darüber nun einen Kopf zu machen. Nach etlichen Hin- und Herdiskutieren und der Aussage "Ich bin jetzt aber extra 100KM hierher gefahren deswegen" habe ich mich darauf eingelassen. Folgend kam wieder ein paar Monate später ein weiterer Gutachter, der vor Ort nochmal den eine Rekonstruktion durchführen wollte. Während der Gutachter seine Markierungen machte und mich ausfragte, hat der Zoll zur gleichen Zeit mein komplettes Auto zerpflückt und dabei immer wieder in die Gespräche eingegriffen. Nun bekam ich auch einen Brief vom Anwalt des "Geschädigten", dass ich 5000 Euro für den Schaden bezahlen soll oder rechtlich gegen mich vorgegangen wird, da meine Versicherung die Zahlung verweigert. Wie sich dann rausstellte, ist der Geschädigte bereits mehrfach wegen Betruges angezeigt worden. Prompt kam denn auch schon der Brief vom Gericht mit der Anklage, wegen gemeinschaftlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Da die Termine immer wieder vertagt wurden, hat sich das über die Jahre hinausgezogen.

Nun ist die Frage, was kommt auf mich zu ? Habe am 14. einen Termin mit meinen Anwalt, möchte mich aber davor schon einmal informieren. Besonders dreißt fand ich die Aussage der Gutachter. In dem Schreiben vom Gericht stand, dass ich bei der Rekonstruktion sehr nervös gewirkt habe, verschwitzt war und mich versprochen habe und Widersprüche hatte. Wie zum Teufel soll ich denn mit Schüttelfrost und Fieber und den Hinweis das man nicht in der Lage ist wirken ? Gut gelaunt und strahlend über beide Ohren ?

Es ist so, dass ich früher auch meine Probleme hatte. Jedoch liegt die letzte Straftat (Diebstahl eines Fahrrads..) bereits seit über acht Jahren zurück. Mittlerweile habe ich meine Abschlüsse mit 1.0 nachgeholt und fange ab den 01.09 meine Ausbildung zum Chemikant an in einem Top Unternehmen, wo ich eine gesicherte Existens habe. Nun mache ich mir Sorgen was kommt, gerade weil ich mir mit Mühe alles aufgebaut habe und keine Lust habe das es alles umsonst war. Gerade weil die Verhandlungstage auf dem 17.08 / 22.08 / 30.08 und 05.09 festgelegt sind, genialer Start in die Ausbildung. Dabei wird es jedoch eher um die Angeklagten gehen, die bereits wegen mehreren Sachen angezeigt wurden. Deswegen auch die Verhandlungstage.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 01.03.2017 15:13

-- Thema wurde verschoben am 01.03.2017 15:13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

:forum:

Da es um Straftaten geht, besser bei Strafrecht fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb460928-11):
Nun bekam ich auch einen Brief vom Anwalt des "Geschädigten", dass ich 5000 Euro für den Schaden bezahlen soll oder rechtlich gegen mich vorgegangen wird, da meine Versicherung die Zahlung verweigert.
Dann ist die Versicherung wohl der Meinung, dass da etwas nicht ganz koscher ist.

Zitat (von fb460928-11):
Prompt kam denn auch schon der Brief vom Gericht mit der Anklage, wegen gemeinschaftlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Verstehe ich nicht. WER wird denn beschuldigt? Du?

Zitat (von fb460928-11):
Nun mache ich mir Sorgen was kommt,.....
Warum? Du hattest einen Unfall. Du hast dem Geschädigten deine Versicherungsdaten gegeben und fertig.

Gibt es da noch etwas das du nicht erwähnt hast?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da noch etwas das du nicht erwähnt hast?


Ja, was ihm genau vorgeworfen wird.

Ich vermute mal, dass es um fingierte Unfälle und vers. Versicherungsbetrug geht.

Zitat:
hat der Zoll


Der ZOLL?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Also wenn ich deinen Post richtig deute, wirst du wohl beschuldigt, den Unfall absichtlich herbeigeführt zu haben. Da hat dann wohl eine Versicherung Strafanzeige Aufgrund des Verdachts auf Versicherungsbetrug erstattet.

Zitat:
Nun ist die Frage, was kommt auf mich zu ?

Naja, erst einmal die Gerichtsverhandlung. Hier kann ein Freispruch oder eben eine Verurteilung nach §315b StGB erfolgen. Das Strafmaß beträgt bei Vorsatz bis zu 5 Jahre. Ins Gefängnis wirst du nicht müssen, also keine Sorge. Problem dürfte eher sein, dass bei einer Verurteilung nach §315b StGB auch regelmäßig ein Entzug der Fahrerlaubnis nach §69 StGB erfolgt.

Das Geld in einen Anwalt dürfte also gut investiert sein.

-- Editiert von alleskoenner am 01.03.2017 17:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das Strafmaß beträgt bei Vorsatz bis zu 5 Jahre.


Man beachte in § 315b, Abs. 3 den Verweis auf Abs. 3 des § 315 StGB und dort die Nr. 1b

"um eine andere Straftat zu ermöglichen...." ( --> Versicherungsbetrug)

Strafmaß 1 bis 15 Jahre,
(nur im minderschweren Fall 6 Monate bis 5 Jahre)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2017 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Stimmt, danke für die Korrektur.

0x Hilfreiche Antwort

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