Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl mit Vorstrafe(?) !!!

2. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Black Ripper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl mit Vorstrafe(?) !!!

Hi
ich bin 18 Jahre alt und wurde heute mit einem Kumpel zusammen mit jeweils einem Autoradio im Wert von ca. 90 Euro erwischt. Ich weiß, es ist ziemlich dumm und peinlich, aber ich wollte das gute Stück unbedingt haben. Ich hatte schon mal einen Ladendiebstahl am Hals, allerdings habe ich da nichts geklaut sondern wurde versehentlich vom Detektiv mitgenommen und auch von der Polizei verhört. Jetzt bin ich etwas unsicher was der erste Vorfall mit dem heutigen zu tun hat. Die Polizisten nannten es heute eine Gemeinschaftstat. Ist es schlimmer als eine Einzeltat???
Dazu fragten sie mich ob es geplant war, und ich bejahte. Wäre es nicht bessser zu sagen, dass es spontan war???
Ich wurde bereits mit 16 Jahren mit gefälschtem Schülerausweis erwischt(es sollte ein Spaß werden, tut jetzt aber nichts zur Sache) und hatte 20 Soz. Stunden abzuarbeiten. Die Polizisten fragten mich ob ich bereits vorbestraft bin und ich antwortete zuerst mit nein, dann aber erinnerten sie mich daran und ich habe sie die Angaben ausbessern lassen, dass ich schon mal vorbestraft war. Ist es nun eine Vorstrafe, oder nicht???

Nun bin ich in einer ziemlich schlechten Lage und sehr auf eure Hilfe angewiesen. Ich hätte nämlich einige Fragen offen:
1. Wie verläuft dieses Verfahren im Allgemeinen:
a) im besten und
b) im schlimmsten Fall?
2. Wann werde ich ungefähr das erste Mal von der Polizei oder von der Justiz etwas hören?
3. Wie hoch könnte die Strafe ausfallen?
4. Werden die Erziehungsberechtigten (also die Eltern) von dieser Tat in Kenntnis gesetzt, auch wenn ich volljährig bin?
5. Wie könnte ich die Strafe eventuell mindern? (Ich sagte aus, dass es mir sehr Leid tut und dass es auch nie wieder vorkommen wird. So wurde es auch aufgezeichnet.)

Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo.

Gemeinschaftlich deshalb, weil ihr zu zweit gewesen seid. Ist (in diesem Fall) nicht schlimmer als wenn Du alleine gewesen wärst. Es gibt auch den "bandenmäßigen Diebstahl", daß wäre dann schlimmer, aber das sind "höhere Sphären" :) und in Deinem Fall nicht zutreffend.

Die erste Diebstahlssache spielt keine Rolle, da Du da ja nichts gemacht hast.

"Vorbestraft" im Sinne des Gesetzes bist Du wegen der Schülerausweissache nicht. Es gibt darüber einen Eintrag im Erziehungsregister und im staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (ZStV). Dadurch bist aber nicht "vorbestraft", sondern "strafrechtlich in Erscheinung getreten". (Hört sich ähnlich an, ist aber ganz was anderes).

Bestenfalls wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt (äußerst unwarscheinlich wegen der Ausweissache und des Warenwertes) Mit geringer Chance Einstellung gegen Auflagen (aber im Jugendrecht ist das auch eher selten)

Schlimmstenfalls gibt es eine Gerichtsverhandlung bei der Du verurteilt wirst.

Das im Erwachsenenrecht vorgesehene schriftliche Verfahren (Strafbefehl) entfällt bei Dir, da Du -weil unter 21- höchstwarscheinlich noch nach Jugendrecht verurteilt wirst, und da kein Strafbefehlsverfahren vorgesehen ist.

Strafmaß kann man nur tippen: Vielleicht noch mal Sozialstunden (50, 60, 70 ...)
oder ein oder zwei Wochenendarreste (glaub ich aber nicht).

Die Erz.Ber. werden nicht zwingend informiert, können es aber natürl. "unter der Hand" mitbekommen (Post, falls Du noch zuhause wohnst)

Strafe gering halten: vor Gericht gestehen und bereuen.





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Black Ripper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte ich mich mit ihnen irgendwie außer im Forum, vielleicht telefonisch, in Verbindung setzen? Das wäre bei mir eine kleine Erleichterung schätz ich mal. Da wäre allerdings noch eine Frage, kann ich selber zur Justiz gehen und die Postwege und die Wartezeit einsparen? Und kann ich bei der Polizei mein Führungszeugnis (oder meinen Computereintrag) mit allen meinen Vergehen einfordern? Ich möchte nämlich wissen, was bei mir wegen der ersten Ladensache darin zu finden ist. Der Polizist, der wegen der ersten Sache bei mir angerufen hat, hat sich für das Mißverständnis nochmal entschuldigt, die Polizisten von heute haben aber gemeint, dass ich schon mal in einen Ladendiebstahl verwickelt worden war, haben mich wegen der Entschuldigung des Polizisten (s.o.) ausgelacht und sehr verunsichert.

Vielen Dank nochmal für ihre Mühe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

eine Kopie Ihres polizeiliches Führungszeugnis können Sie bei der Stadt/Gemeinde, in der Sie wohnen offiziell beantragen und wird Ihnen gegen eine Gebühr ausgehändigt.

Natürlich können Sie selbst zur Justiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) gehen und dort Ihre Post abgeben.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo

Du wirst Verständnis dafür haben, daß ich hier nicht meine Telefonnummer poste.

Du bist Jugendlicher, bzw. Heranwachsender im Sinne des Gesetzes. Für dich kommt also das JGG zum tragen.

Es gibt 4 verschiedene "Register":

1.)Das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) in dem alle gegen einen stattgefundenen Ermittlungsverfahren (unabhängig vom Ausgang)eingetragen werden.

2.)Das Erziehungsregister, in das strafrechtliche Verfehlungen Jugendlicher eingetragen werden.

3.)Das Bundeszentralregister, in das strafrechtliche Verfehlungen Erwachsener (u.U. auch Jugendlicher, trifft aber in Deinem Fall nicht zu) eingetragen werden.

4.)Die Führungszeugnisse (O und N) in die Verurteilungen Erwachsener ab einer bestimmten Strafhöhe eingetragen werden.



Einsicht nehmen kannst Du nur in 2. 3. und 4. (kompliziertes Procedere im Fall von 2 und 3)aber dort steht garantiert NICHTS über Deinen vermeintlichen Ladendiebstahl, da du dafür nicht verurteilt worden bist. Die Sache in dem Schülerausweis steht im Erziehungsregister. Der Ladendiebstahl steht im ZStV, das hat aber keinen Einfluß auf die neue Tat.

Vorbestraft bist Du nicht, da Du keinen Eintrag im Führungszeugnis hast, da Du noch nie nach Erwachsenenrecht zu einer Strafe von über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft verurteilt worden bist.

Beschleunigen kannst Du das Verfahren nicht. (Post kannst Du natürl. selber abgeben, anstatt mit der Post zu schicken) Das geht jetzt seinen normalen Weg.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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