Geochaching Schule verwiesen Hausfriedensbruch?

3. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Apophis11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geochaching Schule verwiesen Hausfriedensbruch?

Nabend,
ich habe eine Frage die mir auf dem Herzen liegt nun vor einigen Tagen war ich mit meiner Freundin Geocachen(wer es nicht kennt das ist eine Art Schnitzeljagt bei derm man kleine versteckte Döschen sucht und dort seinen Nickname einträgt).
Im Zuge des Chachens wollte wir einen An meiner aktuellen Schule suchen der angeblich direkt am Rande des Schulgeländes aber auf diesem liegen soll, es war eine frei zugängliche Gras Fläche.
Dies bemerkten der dort tätige Hausmeister und sprach und an was wir dort tun würden ich versuchte es im zu erklären, doch bekam ich nur in einem eher Arrognten Ton und in den Augen von mir un meiner Freundin einem für unseren Alter nicht entsprechendem Ton gesagt das wir das Gelände verlassen sollen und das hier niemand Chachen tut, somit wurden wir ja des Geländes verwiesen, wir sind dies auch umgehend nachgekommen.

Mein bedenken ist nun das er eine Anzeige auf geben könnte wegen Hausfriedensbruch, als ich ihn zuletzt in der Schule sah guckte er mich nur komisch an, aber sprach mich nicht darauf an.
Muss ich damit rechnen eine Anzeige zu bekommen und wenn ja was kann da einen erwarten.
Meine Freundin sagt das da nicht kommen wird aber irgendwie hab ich da wohl ein bische Paranoia, in welch einem Zeitraum müsste ich denn mit Post rechnen?

MfG
Apophis11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Mit gar nixs musst Du rechnen.
Das der Hausmeister komisch schaut liegt daran dass der denkt Du konsumierst irgendwas Neues.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Apophis11,

quote:
Mein bedenken ist nun das er eine Anzeige auf geben könnte wegen Hausfriedensbruch
Soll er euch doch anzeigen, Hausfriedensbruch liegt hier jedenfalls nicht vor.
Auf einem offen zugänglichen Grundstück kann man nicht unbemerkt Hausfriedensbruch begehen, man muss schon ausdrücklich des Grundstückes verwiesen werden (und dem seit ihr ja dann gefolgt).
Und das manchmal an Schulgeländen stehende Schild "Betreten nur für Berechtigte" (o.ä.) trifft hier auch nicht zu, du bist - als SchülerIn - ja grundsätzlich berechtigt, und zwar imho auch außerhalb der Schulzeiten.

Ob der Hausmeister überhaupt das Recht hat, SchülerInnen vom Schulhof auszuschließen, wäre für mich die eigentliche Frage. Solange es keinen besonderen Grund dafür gibt (vielleicht Vadalismus oder Alkohol), würde ich mich zumindest bei der Schulleitung beschweren (die Schulleitung steht über dem Hausmeister).
In meiner Gegend jedenfalls sind Schulhöfe meist vollkommen öffentlich zugänglich, und jeder der sich ordentlich benimmt, darf dort etwa an den Turngeräten spielen oder auf dem Platz Radfahren (gerade für kleine Kinder ist das eine hilfreiche Sache).

Zu meiner Schulzeit hätte ich das übrigens einem Lehrer erzählt, am besten dem Geografielehrer, und dann wäre Geochaching plötzlich eine Hausaufgabe.

MfG Stefan

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