Hallo,
wie lange dauert es in der Regel, bis ich nach Versenden des Anhörungsbogens wieder was höre?
PS: Bei wiederholtem Diebstal (2mal) geringwertiger Sachen - werde ich da VERURTEILT oder wird GEGEN STRAFE EINGESTELLT ??
Danke, M.
-- Editiert von marboxi am 14.05.2004 19:49:17
-- Editiert von marboxi am 14.05.2004 19:51:36
Gerechtes Strafmaß !?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wie lange dauert es in der Regel, bis ich nach Versenden des Anhörungsbogens wieder was höre?
Das kann schon einige Wochen dauern. Manch einer hat auch 3 Monate und länger gewartet.
PS: Bei wiederholtem Diebstal (2mal) geringwertiger Sachen - werde ich da VERURTEILT oder wird GEGEN STRAFE EINGESTELLT ??
Das kann Dir nur der sachbearbeitende StA beantworten, und selbst der weiß es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da er sich erst Gedanken darüber machen wird, wenn er die Akte incl. dem Anhörungsbogen auf dem Tisch hat.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
...außerdem wird nicht gegen STRAFE, sondern gegen AUFLAGEN eingestellt - vgl. § 153a StPO
. Kleiner aber feiner Unterschied...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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