Gericht hilft Anwalt beim Betrug - Wie weiter?

26. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ravl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gericht hilft Anwalt beim Betrug - Wie weiter?


In einem seit 2012 andauerndem Scheidungsverfahren wurde ich von meiner Ehefrau mit Schreiben vom 17.06.2016 auf Trennungsunterhalt von 29.200€ rückwirkend und 730€ monatlich ab Juni 2016 verklagt.
Seit 2010 musste ich berufsbedingt in die Schweiz umziehen und unter dem Vorwand wieder zusammen wohnen zu können hatte meine Frau 2011 ein Haus in der Nähe der schweizer Grenze gekauft. Ich war bereits auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in der Umgebung. Eine eheliche Wohnung mit dem Hauptanteil der Möbel befand sich daher noch in diesem Haus in Deutschland.
Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten und alleinigen Kreditzahlungen durch mich wurde mir von meiner Frau 2012 mitgeteilt, dass sie einen Liebhaber hätte. Es existieren Schriftstücke, aus denen hervorgeht dass sie sich mehrfach auf Parkplätzen mit dem Liebhaber, einem Geschäftskunden ihrer Firma getroffen habe und bis zum Petting gegangen sei. Vor Gericht behauptet Ihr Anwalt, es habe keinen Ehebruch gegeben und Petting sei kein Ehebruch. später ereilte mir meine Frau Hausverbot und verkauft auch Alleineigentum von mir im Internet. Die eheliche Wohnung wurde mit dem Liebhaber genutzt.
Rechtsprechung zu Unterhalt für Ehebrecher siehe (§§ 1361 Absatz 3 , 1579 Nr. 7 BGB
bzw. OLG Zweibrücken, Urteil v. 7.11.2008, 2 UF 102/08 wird vom OLG in Freiburg komplett ignoriert und nicht kommentiert, ebenso wie die wissentlichen Falschaussagen zu diesem Thema.
Meine Frau ist Mitglied einer FEG (freien evangelischen Gemeinde) und wollte damals 2004 heiraten, da Sex ohne Ehe nicht im Sinne Gottes sei.
Bei der Unterhaltsberechnung der Ehefrau von 2016 rechnet Ihr Anwalt auf Basis eines Jahreseinkommens der Ehefrau aus 2012:Angaben aus Lohnsteuer 2012: 62.749€
Vor Gericht behauptet der Anwalt zudem wissentlich falsch: „Der Antragsgegner hat Auskunft bislang trotz Aufforderung nicht erteilt, Beweis Aufforderungsschreiben vom 16.01.2013"Auch hier belügt der Anwalt das Gericht, da am 06.02.2013 Auskunft erteilt wurde. Jahrelang reagierte der Anwalt dann nicht auf die Auskunft und belügt später das Gericht um seine Ansprüche zu begründen. Verwirkung war meier Meinung bereits eingetreten da die vermeintlichen Ansprüche nicht weiter verfolgt wurden. Durch die wissentliche Falschaussage schafft der Anwalt eine Lügen-basierte neue Grundlage.
Wohl wissend, dass sich das Einkommen der Frau nach 2012 erhöht hat, nachdem explizit die Steuererklärungen für die Folgejahre beantragt und vorgelegt wurden, korrigiert der Anwalt seine Berechnung nicht.
Lohnsteuer 2012: 62749€
Lohnsteuer 2013: 73713€
Lohnsteuer 2014: 77651€
Lohnsteuer 2015: 81315€
Das relevante Einkommen ist also fast 20.000€ höher als angegeben.
Analog zu OLG Hamm: NJW-RR 2016,1412 dürfte sich der Anwalt hier der Beihilfe zum Prozessbetrug schuldig gemacht haben. Nach Auffassung des OLG wäre der Anwalt verpflichtet gewesen die Verhältnisse ungefragt richtig zu stellen.
Dennoch hielt auch hier der Anwalt meiner Frau an seiner Falschberechnung fest, durch die er persönlich vom höheren Streitwert profitieren konnte.
Weiterhin ist bei der Berechnung der Gehälter ein Kaufkraftausgleich einzuberechnen, was vom gegnerischen Anwalt unterlassen wurde.
Ein Anwalt sollte dieses Grundwissen haben, wenn er in der Grenzregion wohnt und seit Jahren dort tätig ist. Aber der Anwalt rechnet falsch und wird auch hier für seine Falschberechnung noch belohnt.
Mit welcher Begründung werden Anwälte für Unfähigkeit oder Dummheit noch belohnt, während jeder Schüler bei Falschberechnungen durchfällt?
Je dümmer ein Anwalt, desto mehr Geld verdient er?
Verbrechen und Dummheit zahlen sich in aktuellem Fall aus und in meinem Fall muss ich 25% der Kosten tragen, die auf Handlungen basieren, für die der Gesetzgeber Haftstrafen und Berufsverbot vorsieht.
Das Familiengericht Waldshut stellt lediglich eine Berechnung an, nach welcher meine Frau kein höheres Einkommen hatte und weist die Klage ab. Allerdings beteiligt es mich mit 25% an den Kosten, indem mir verzögerte Auskunftserteilung unterstellt wird. Der Streitwert ergib sich dabei aus denen auf Betrug und Falschberechnungen erzeugten werten: 41 x 730€ Februar 2013 bis Juni 2016 + 12 x 730 Euro für den laufenden Unterhalt sowie 2500€ Auskunftsanspruch Antragsteller sowie 2500€ Auskunftsanspruch Antragsgegner sowie 7436 Euro Leistungsanspruch Antragsteller (Berechnung meines Anwalts) Streitwert 51126 Euro.
Dabei wurde von meiner Seite zu keinem Zeitpunkt Unterhaltsforderungen gestellt.
Es wurden lediglich Berechnungen ausgeführt und explizit darauf verwiesen, dass keine Forderungen gestellt wurden.
Obwohl das OLG feststellte, dass die vom Familiengericht unterstellten verzögerten Auskünfte ohne Bedeutung sind, weshalb dieses explizit eine Verhaltensbewertung vornahm und „einen weiteren Teil der Gesamtkosten" auferlegte, wurde im Beschwerdeverfahren beim OLG der Streitwert nicht korrigiert.
Ca.10.000 Euro die aus der Berechnung meines Anwalts resultieren sind keine 25% des Gesamtstreitwertes die ich zahlen muss.
Fakt ist, dass ich prozentual an Zahlungen beteiligt werde, welche auf beweisbaren Falschberechnungen und Straftaten basieren. Und der Gegenanwalt kassiert durch seine kriminellen Vortrag und Unfähigkeit.
Ist hier Rechtsbeugung im Spiel?
Wie sind die Möglichkeiten, den Anwalt aus dem Verkehr zu ziehen, die mehrfach wissentlich lügt?
Ist ein Befangenheitsantrag angemessen, wenn Richter Straftaten der Gegenseite ignorieren?
Wo finde ich einen Anwalt der gegen lügende Berufskollegen vorgeht?


Zusatzinfo:
Es gibt mehrfach geltende Rechtsprechung, die Unterhaltszahlungen ausschließt, wenn ein Partner sich bewusst aus der Ehe entfernt und die eheliche Solidarität verletzt Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann
wegen grober Unbilligkeit entfallen, wenn ein Fehlverhalten zu Lasten des Partners vorliegt, etwa weil der Ehepartner aus einer „intakten Ehe" ausbricht (§§ 1361 Absatz 3 , 1579 Nr. 7 BGB
oder:
„Durch den Seitensprung habe sie die eheliche Solidarität verletzt und in so schwerwiegender Weise gegen ihre ehelichen
Bindungen und Verpflichtungen gegenüber dem Beklagten verstoßen, dass sie ihn aus seiner ehelichen Mitverantwortung für ihr
wirtschaftliches Auskommen nicht in Anspruch nehmen könne. Es sei widersprüchlich, wenn sie nun, gestützt auf die Ehe,
Unterhaltszahlungen einfordere. Durch das Eingehen und Verheimlichen der neuen Beziehung habe sie ihren Unterhaltsanspruch
vielmehr verwirkt.
Das Gericht hob mit seinem Urteil die gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies die Unterhaltsklage der
getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab.
(OLG Zweibrücken, Urteil v. 7.11.2008, 2 UF 102/08 ).





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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40736 Beiträge, 14412x hilfreich)

Und was ist die Frage?

wirdwerden


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Ravl):
Vor Gericht behauptet Ihr Anwalt, es habe keinen Ehebruch gegeben

Und den Beweis des Gegenteils ist man schuldig geblieben? Das wäre natürlich ungünstig ...



Zitat (von Ravl):
und Petting sei kein Ehebruch.

Stimmt.
Ehebruch ist „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts".

Petting und gleichgeschlechtliche Beziehungen fallen das also nicht drunter.



Zitat (von Ravl):
Ist ein Befangenheitsantrag angemessen, wenn Richter Straftaten der Gegenseite ignorieren?

Nö.

Da in der Schilderung keine nichts erwähnt wurde: welches Gericht hat denn wo wie genau Straftaten der Gegenseite festgestellt?



Zitat (von Ravl):
Ist hier Rechtsbeugung im Spiel?

Aus der Schilderung geht nichts hervor, das darauf hinweist.



Zitat (von Ravl):
Wie sind die Möglichkeiten, den Anwalt aus dem Verkehr zu ziehen, die mehrfach wissentlich lügt?


Erstaunlicherweise ist das lügen oft gar nicht strafbar.



Zitat (von Ravl):
Mit welcher Begründung werden Anwälte für Unfähigkeit oder Dummheit noch belohnt, während jeder Schüler bei Falschberechnungen durchfällt?

Wie wurde er denn belohnt?



Zitat (von Ravl):
Je dümmer ein Anwalt, desto mehr Geld verdient er?

Nun, Dummheit bzw. "sich dumm stellen" kann durchaus lukrativ sein.
Wobei ich das keineswegs verallgemeinern würde.



Zitat (von Ravl):
Verbrechen und Dummheit zahlen sich in aktuellem Fall aus

Da in der Schilderung keine Verbrechen erwähnt wurden, welche wurden denn begangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Du bist angesichts Deiner familiären Entwicklung erbost. Ich denke, das wird jeder verstehen.

Aber Du schießt auch weit übers Ziel hinaus.

Der Anwalt kann fordern was er will, und er kann dazu Berechnungen aufstellen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. Das ist nicht verboten und weitab vom Prozessbetrug.
Der Antragsgegner - also Du - hats ja Anspruch auf rechtliches Gehör und kannst falsche Berechnungen korrigieren. Auch der Hinweis auf den Einbezug der Kaufkraftwerte wäre Deine Sache. Das muss der Fordernde nicht berücksichtigen.

Die Prozesskosten werden nicht immer im Verhältnis der anerkannten zur abgelehnten Forderung aufgeteilt.
In der Vorinstanz (Familiengericht am Amtsgericht) hat man Dir auch angesichts der Säumnis pauschal 25% der Kosten aufs Auge gedrückt.
Das OLG als letzte Instanz in diesem Rechtszug ist wohl auch von einer Säumnis Deinerseits ausgegangen und konnte insoweit keine Rechtsfehler erkennen. Deshalb musste das OLG es bei der erstinstanzlichen Entscheidung belassen.
Nur bei einer Rechtsfehlerbehafteten Festlegung hätte es anders urteilen können. Das OLG ist bei richtiger Entscheidung kein Obergutachter!

Bedenke bitte, dass es durchaus sein kann, dass Du damals rechtzeitig reagiert hast. Wenn dies aber von der Gegenseite bestritten wurde und Du es nicht zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft machen konntest, hast Du trotzdem die Popokarte.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40736 Beiträge, 14412x hilfreich)

Berry, Harry, ich habe das alles eher als allgemeine Unmutsäußerung angesehen. Denn soviel Falschangaben, das kann doch nicht jemand ernsthaft glauben. Und mir ist auch kein Gesetz dahingehend bekannt, dass Anwälte vor ihrer Zulassung oder nach der Zulassung einen IQ-TEst machen müssen und bei fehlendem IQ die Zulassung abgeben müssen.

Hier passt jemandem ein Urteil nicht, er ist unbelehrbar, und alle, die anderer Ansicht sind, denen fehlt es eben am IQ. Der Richter in erster Instanz, die Richter in zweiter Instanz, da sind wir schon bei vier. DAnn die Anwälte dazu zählen, also der Fragesteller ist von dummen Leuten umgeben, nur er scheint intelligent genug zu sein, um das Rechtssystem zu verstehen. So eine Haltung macht mich immer nachdenklich.

Auch die lange Dauer des Verfahrens. Taktisch wäre er doch viel günstiger gefahren, wenn er Trennungsunterhalt gezahlt hätte, im Gegenzug eine schnelle SCheidung durchgedrückt hätte, und dann wär alles gut gewesen. Prinzipienreiterei kann halt teuer sein. Insbesondere, weil wir seit 1976 (ca) kein Verschuldnesprinzip mehr haben. Und Ehebruch (der hier ja nicht mal stattgefunden hat) nur in absoluten Ausnahmefällen ein Grund für die Verwirkung von Trennungsunterhalt ist.

So kann man sich halt selbst von hinten ins Knie schießen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ravl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry und Berry Vielen Dank erstmal für eure Antworten,

Die Straftaten von denen ich ausgehe, ist zu aller erst die wissentlich falsche Angabe des Einkommens.
Angenommen beide Ehepartner verdienen das gleiche ( z.B 80.000 Euro )
Dann wäre von Anfang an klar, dass kein Unterhalt fällig wird. richtig?

Die Ehefrau legt jetzt allerdings einfach alte Nachweise vor ( Einkommen 60.000 Euro ) und leitet aus der Differenz von 20.000 Euro Ihre Forderungen ab, obwohl sie weiß, dass sie bereits 80.000 Euro verdient.

[i][i]Hierzu ein Zitat:
[i](Zitat): "(...) entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter
Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die
Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095 ;
OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.). Dies korrespondiert nicht nur mit der
allgemeinen prozessualen Wahrheitspflicht (...), sondern auch mit der materiell-rechtlichen
Obliegenheit, als Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsverpflichteten über die Erwerbseinkünfte und
Vermögensverhältnisse zutreffend und vollständig zu unterrichten, § 1580 BGB . Dabei spielt es
keine Rolle, ob die zu offenbarenden Tatsachen unterhaltsrechtlich relevant sind oder dem
Bedürftigen so erscheinen. Dies zu beurteilen ist einzig Aufgabe des Gerichtes. Unvollständige,
fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zum Einkommen und/oder Vermögen stellen einen
Prozessbetrug dar (BGH FamRZ 2007, 1532 )
. Hierzu genügt die Einreichung eines Schriftsatzes,
mit dem notwendige Angaben verschwiegen werden (...)
[/i]

In meinem Fall war die Taktik nicht erfolgreich, daher dürfte es sich um versuchten Prozessbetrug handeln.

Weiterhin hatte ich das OLG Hamm Urteil angeführt, in dem falsche Angaben nicht korrigiert wurden.
Der Anwalt meiner Frau hatte ebenfalls die Berechnung nicht korrigiert und selbst nach Vorlage des wirklichen Einkommens seine Ursprungsberechnung so stehen lassen.

Zu Harry´s Zitat: "Erstaunlicherweise ist das lügen oft gar nicht strafbar."
Scheint wohl so zu sein und hilft somit ungemein dabei, über lügenbasierte Streitwerterhöhung mehr Geld zu verdienen. Man kann auch Korrekturfaktoren weglassen oder ansonsten falsche Berechnungen aufstellen.
2 x 25 = 2250 und schon kassiert der Anwalt für den Streitwert von 2250.
Entschuldigung für den Vergleich. Aber wenn das die Realität ist, lohnt es sich für jeden Anwalt ,Falschberechnungen anzustellen. Denn mit der Wahrheit lässt sich nicht soviel Geld verdienen.

Somit darf ich dann davon ausgehen, dass auch die Anwaltsordnung nur ein Papiertiger ist?
Beispiel:
4.4. Mitteilung falscher oder irreführender Tatsachen
Der Rechtsanwalt darf dem Gericht niemals vorsätzlich unwahre oder irreführende Angaben
machen.
Quelle: BERUFSREGELN DER RECHTSANWÄLTE DER EUROPÄISCHEN UNION
CCBE - LYON, 28 NOVEMBER 1998

Es dürfte unstrittig sein, dass bei einer Berechnung ohne wissentliche falsche Gehaltsangaben und mit Korrekturfaktor, der Streitwert wesentlich geringer gewesen wäre.
Der Anwalt profitiert somit doppelt und zwar durch Betrugsversuch und Falschberechnung.

Bzgl. der schon 2013 erfolgten Auskunft, ( Beweise wurden dem Gericht vorgelegt ) wurde die Falschaussage des Anwalts bewiesen. Der Sachverhalt wurde aber ebenfalls von dem Gericht nicht bewertet und nicht einmal kommentiert. Die Verwirkung die bereits eingetreten war, wurde somit aufgrund der Falschaussage des Anwalts ignoriert. Bestehende Rechtsprechung wurde ignoriert und der Anwalt profitiert auch hier von der unzulässigen Forderung über viele Jahre durch seinen Wucher-Streitwert.

Das OLG Urteil ist ein End-Urteil.
Verfassungsbeschwerde funktioniert nicht ohne Gehörsrüge, Gehörsrügen werden sowieso vom OLG abgewiesen. Es wurden alle Sachverhalte vorgetragen aber das OLG geht nicht darauf ein.
Es wurde lediglich eine Berechnung mit den Gehältern aufgestellt, woraus hervorging, dass meine Ehefrau mehr verdient als ich. Das war es dann auch schon.
Also - Popo Karte für mich und der Anwalt profitiert durch Falschberechnungen und wissentliche Falschangaben. Ein ehrlicher Anwalt hätte nur 1/5 dessen verdient, was jetzt im Raum steht.

Das ist der Punkt, den ich von meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht verarbeiten kann zumal ich nach wie vor
Straftatbestände sehe ( siehe OLG Zeibrücken )

Wenn jetzt das OLG die Straftatbestände nicht kommentiert und ignoriert heißt es nicht, dass es diese nicht gegeben hat. Werden die Sachverhalte nicht durchschaut kann man auch von vollendetem Prozessbetrug und nicht nur dem Versuch ausgehen.
Wie sieht es dann mit einer Schadensersatzklage aus, das ich Opfer einer Straftat bin?

Ist das obige Urteil mit BGH Bezug nicht relevant?
Schieße ich hier wirklich über das Ziel hinaus?

Hier auch nochmal der Sachverhalt zu dem OLG Hamm-Urteil, in der falsche Angaben bei einem anderen Sachverhalt nicht korrigiert wurde, und sich der Anwalt schuldig gemacht hatte, da er den Täuschungsvorsatz aufrecht erhalten hatte. Quelle aus dem Anwaltsblatt:
Im Laufe des Zugewin­n­aus­gleichs­ver­fahrens sind beide Ehegatten davon ausge­gangen, dass sie hälftiges Mitei­gentum an einem Einfa­mi­li­enhaus hätten. Der Ehemann hat dies durch­gehend vorge­tragen. Den von der Ehefrau errech­neten Zugewin­n­aus­gleichs­betrag – der auf diesem Irrtum beruht – stellte der Ehemann unstreitig. Einen Monat vor dem Vergleichs­schluss prüfte der Ehemann seine Unter­lagen, sein Anwalt holte daraufhin einen aktuellen Grund­buch­auszug ein. Tatsächlich war der Ehemann Allein­eigentümer. Seinen Vortrag korri­gierte er nicht, sein Anwalt auch nicht. Er hatte seinen Anwalt sogar ausdrücklich angewiesen, dies nicht ungefragt zu offen­baren. Daran hielt sich der Anwalt. Im Termin schlossen die Eheleute einen Vergleich über den Zugewinn, der den zuvor unstreitig gestellten Betrag als auszu­glei­chenden Zugewinn des Ehemannes auswies. Damit war die Hälfte des Wertes des Grund­be­sitzes dem Zugewin­n­aus­gleich entzogen. Die Ehefrau, der er nach Vergleichs­schluss – wohl etwas hämisch – per WhatsApp mitteilte, dass sie einem Irrtum aufge­sessen sei, erklärte die Anfechtung des Vergleichs. Das OLG Hamm gab ihr Recht (NJW-RR 2016, 1412 ).

Hat der Rechts­anwalt seinem Mandanten mit diesem – bei Abschluss des Vergleichs – vollen­deten Prozess­betrug eine gute Tat getan? Musste der Anwalt der Weisung seines Mandanten folgen?

Antwort

Nach Auffassung des OLG Hamm hatte der Ehemann im Laufe des Verfahrens durch aktives Tun – auch noch nach Kenntnis der Wahrheit – den beste­henden Irrtum aufrecht­er­halten. Er sei aber nach Erkennen seines Irrtums verpflichtet gewesen, die Verhältnisse ungefragt richtig zu stellen. Daher sei auch ein Täuschungs­vorsatz zu bejahen, weil er es billigend in Kauf genommen habe, dass die Ehefrau einen Vergleich mit ihm abschließe, der nicht den Tatsachen entsprochen habe. Der Antrags­gegner habe somit in betrügerischer Absicht versucht, einen ihm nicht zuste­henden geldwerten Vorteil zu erlangen. Die Anfechtung wegen arglis­tiger Täuschung sei berechtigt, der Vergleich nichtig.

Erfolg­reich war die Strategie des Ehemannes also nicht. Strafbar hat er sich außerdem gemacht. Der Anwalt hat wissentlich Beihilfe zum Prozess­betrug geleistet. Dazu kann ihn keine Weisung des Mandanten zwingen, auch wenn Weisungen im Mandatsverhältnis grundsätzlich zu beachten sind. Gleich­zeitig hat er – wie sein Mandant – die Wahrheits­pflicht vorsätzlich verletzt. Er hätte der Anweisung also nicht folgen dürfen und unter Umständen das Mandat beenden müssen.


Im übrigen unterstützt der Anwalt meine Frau bei weiteren Straftaten.
Die Trennung war mit 07.06.2012 protokolliert.
Nach der Trennung räumte meine Frau Ihre Konten leer und überwies ca. 20.000 Euro an Ihre Eltern.
Später überwiesen Ihre Eltern offiziell den ungefähr gleichen Betrag zurück an meine Frau und diese stellte dieses Zahlung als Kredit der Eltern dar, welcher für die Abzahlung des Hauskredits benötigt wurde.
Hiervon wurde mir die Hälfte in Rechnung gestellt.
Nach bekannt werden der Verschiebungen wurde versucht, den protokollierten Trennungszeitpunkt auf ein Datum nach den Geldüberweisungen an die Eltern zu verschieben.
Bis heute ist die Zugewinnberechnung offen. ( Illoyale Vermögensverschiebung )
Weiterhin existieren Verkaufsanzeigen von ehelichen Gegenständen und auch meinem ehelichen Alleineigentum im Internet.
Vor Gericht behauptet meine Frau, das die Gegenstände nicht verkauft wurden, sondern defekt waren und entsorgt wurden. Auch mit dieser Darstellung ist sie erfolgreich, denn der Verkauf konnte ja nicht nachgewiesen werden. Weiterhin bot sie Strohballen im Internet zum Verkauf an.
Der Erlös wurde vor Gericht nicht angegeben. Statt dessen soll ich die Hälfte des Einkaufspreises zahlen.
Voreheliches Alleineigentum von mir gibt sie als ehelich an, obwohl Fotos und Rechnungen existieren, die diese
Gegenstände als vorehelich ausweisen.
All diese Sachverhalte stellen strafbare Handlungen dar. Aber auch diese sind ohne Bedeutung da meine Frau nicht vorbestraft ist und die Verfolgung nicht von öffentlichem Interesse ist. Das gleiche galt bereits für bewiesenen Meineid. Meine Frau hatte über Ihren Anwalt nicht existente Zeugen angegeben ( ohne Adresse und Namen. Eidesstattlich.: Ein Bekannter hat erzählt....) Gegenbeweise wurden vom Gericht ignoriert.. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. (nicht vorbestraft, nicht von Interesse)
Die Namensangabe des unbekannten Zeugen wird verweigert
Seit Jahren ist meine Frau mit Straftaten erfolgreich, die auf dem Papier Haftstrafen vorsehen.
An Gerechtigkeit glaube ich schon lange nicht mehr, aber ich ich gebe erst auf, wenn ich alle Möglichkeiten ausgenutzt habe, gegen Unrecht vorzugehen.

Meine Frau gehört meiner Meinung nach seit langen vor den Strafrichter, wenn ich in der Rechtsprechung nachlese. Aber in der Realität interessieren Straftaten offenbar niemanden.
Das Handeln des Anwalts dürfte meiner Meinung nach auch die Einleitung eines anwaltsgerichtichen Verfahrens rechtfertigen. Der Anwalt lügt mehrfach nachweislich, was auf dem Papier weder nach Anwaltsordnung noch vor Gericht zulässig ist. Auch vor Gericht besteht immer noch eine Wahrheitspflicht.
Ein Anwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Wer wissentlich falsch vorträgt und das nicht nur aufgrund Weisung des Mandanten sondern eigenständig hat meiner Meinung nach das Recht verwirkt weiter als Anwalt tätig sein zu dürfen.







0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ravl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

Deine Auffassung zur Ehe macht mich nachdenklich. Bist Du verheiratet?
Kennt Deine Frau oder Parter Deine Einstellung?
Meine Frau hat sich mit einem Firmenkunden auf Parkplätzen getroffen. Sie selbst hat mir geschrieben, dass sie die Ehe gebrochen hat. Sie hat dem Mann einen runter geholt (damit Du auch Petting direkt mal verstehst) und er hat seine Finger in ihr gehabt. Der Liebhaber hat mich selbst angerufen und gesagt wie feucht meine Frau war. So etwas möchte niemand hören.

Handelt es sich hier um praktizierte Nächstenliebe?
In der Bevölkerung wirst Du mit Deiner Einstellung ziemlich allein da stehen.
Monika Levinsky / Bill Clinton - Bill Clinton hatte ja auch keinen Sex.
Dann leb mal weiter in Deiner Welt .

Warum hätte ich Trennungsunterhalt zahlen sollen?
Meine Frau verdient mehr Geld als ich.
Auch das ist bei Dir offenbar nicht angekommen.

Auch das von Dir angesprochene Verschuldensprinzip von Dir interessiert hier nicht:
Es gibt neuere Urteile:
"Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Zweibrücken stellt das einseitige Ausbrechen aus einer intakten Ehe ein
Fehlverhalten dar, das den Anspruch auf Unterhaltszahlungen verhindern kann. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann
wegen grober Unbilligkeit entfallen, wenn ein Fehlverhalten zu Lasten des Partners vorliegt, etwa weil der Ehepartner aus einer
„intakten Ehe" ausbricht (§§ 1361 Absatz 3 , 1579 Nr. 7 BGB ).
Intakt kann nach Ansicht der Richter des OLG Zweibrücken auch eine Ehe sein, in der es keine Sexualkontakte mehr gibt.
Eheliche Solidarität verletzt"


In meinem Fall hätte das BGH eine Entscheidung treffen müssen, wenn die aktuelle Rechtsprechung gewürdigt aber für falsch erklärt worden wäre.

Meine Frau ist Mitglied einer FEG ( freien evangelischen Gemeinde ) . Meine Frau hielt Bibelkreise ab und für sie war nach aussen hin Jesus die Nummer 1.
Wir reden hier von keinem Swingerclub.
Jeder kann sein Leben so gestalten wie er möchte, die Ehe ist aber nachwievor eine zu schützende Institution.

Kein normaler Mensch, der verheiratet ist und das dann auch noch mit christlichem Hintergrund wird akzeptieren, dass sein Partner es egal wie mit anderen auf Parkplätzen treibt.
Es ist schade, dass Du diese einfachen Grundregeln für das Zusammenleben nicht verstehst.
Ich hoffe, Dein Partner falls Du einen hast, sich Deiner Einstellung bewusst, denn dann weiss er oder sie womit man bei Dir rechnen kann.

Ich persönlich Danke Gott dafür, dass ich meine Frau losgeworden bin.
Meine Frau hatte schon früher mehrere Partner gleichzeitig.

Die Bekehrung zu Gott hat bei Ihr leider nichts geändert.
Hätte ich Ihre Einstellung vorher gekannt, hätte ich sie nie geheiratet.

Ich denke dass Du es Deinem Partner schuldig bist, ihm Deine Einstellung mitzuteilen.
Dann bleibt ihm oder Ihr eventuell eine bittere Enttäuschung erspart.

Wenn Ihr beide gleich denkt, wünsche ich euch alles Gute mit wechselnden Partnern.








0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Ravl):
Somit darf ich dann davon ausgehen, dass auch die Anwaltsordnung nur ein Papiertiger ist?

Nö, aber das Problem ist immer das der Vorsatz bewiesen werden muss. Das ist mitunter eine hohe Hürde. Denn ein "es stimmt nicht was er gesagt hat" reicht da gerade nicht aus.



Zitat (von Ravl):
Voreheliches Alleineigentum von mir gibt sie als ehelich an, obwohl Fotos und Rechnungen existieren, die diese Gegenstände als vorehelich ausweisen.

Ja, aber was existiert an Beweisen das der Status "voreheliches Alleineigentum" sich im Laufe der Zeit nicht geändert hat?



Zitat (von Ravl):
Wenn jetzt das OLG die Straftatbestände nicht kommentiert und ignoriert heißt es nicht, dass es diese nicht gegeben hat.

Nö, das bedeutet nur, das das OLG sich damit nicht befasst, weil das in der Verhandlung nicht relevant war. Da ging es um Familienrecht, nicht um Strafrecht. Das eine unterfällt dem Familiengericht, das andere dem Stafgericht.

Allerdings ist es durchaus möglich, das ein zivilrechtliches Verfahren ruht, bis das strafrechtliche geklärt ist um diese Ergebnisse dann mit einfließen zu lassen. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Wenn ich es richtig überblicke, dann bleibt am Ende folgender Ablauf:
- Klägerin beansprucht Unterhalt, der sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unberechtigt ist
- Klägerin unterliegt in der Sache vollumfänglich
- da der Beklagte aber (zumindest teilweise) Anlass zur Klage gegeben hat, wird ihm ein Teil der Verfahrenskosten auferlegt
- die Verfahrenskosten sind jedoch hoch, weil der Streitwert aufgebläht wurde
- der Beklagte regt sich über den Anwalt der Klägerin auf, weil der vom hohen Streitwert profitiert,
- der Beklagte unterstellt dem Anwalt der Klägerin, bewusst aussichtslose Forderungen in unberechtigter Höhe erhoben zu haben, um den Streitwert aufzublähen.

D.h. es ist müßig über Ehebruch, Heiraten und Alleineigentum zu diskutieren - es geht nur noch um die Verfahrenskosten.
Und da besteht keine Verpflichtung, den Streitwert möglichst gering zu halten, damit die Gegenseite möglichst wenig Kosten hat.

-- Editiert von drkabo am 28.12.2018 03:02

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und was ist die Frage?


Ist auch mir trotz der seitenlangen Beschreibungen nicht klar?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat:
Der Anwalt meiner Frau hatte ebenfalls die Berechnung nicht korrigiert und selbst nach Vorlage des wirklichen Einkommens seine Ursprungsberechnung so stehen lassen.


Grundsätzlich ist der Anwalt einer Partei nicht verpflichtet, "Beweismittel" der Gegenpartei als wahr anzunehmen. Von daher fehlt es hier am Nachweis des wissentlich falschen Vortrags seitens des Gegenanwalts.
(Zumal das sowieso ein unnützer Nebenkriegsschauplatz ist.) Ob die Exfrau diesbezüglich falsch vortragen *läßt*, ist eine andere Frage. Dem Anwalt wird man jedenfalls wissentlichen Falschvortrag nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gerichtsfest nachweisen können. Selbst wenn sich die o.a. eigenen Beweismittel als echt herausstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RA Fritsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ravl):
Wo finde ich einen Anwalt der gegen lügende Berufskollegen vorgeht?


Hier:

https://www.anwalt.de


Zitat (von Ravl):
Wie sind die Möglichkeiten, den Anwalt aus dem Verkehr zu ziehen, die mehrfach wissentlich lügt?


Bei der regionalen Rechtsanwaltskammer entsprechende Beweise vorlegen bzw. zukommen lassen:

https://www.brak.de/die-brak/regionale-kammern/adressen-der-regionalen-rechtsanwaltskammern/


Zitat (von Ravl):
Ein Anwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Wer wissentlich falsch vorträgt und das nicht nur aufgrund Weisung des Mandanten sondern eigenständig hat meiner Meinung nach das Recht verwirkt weiter als Anwalt tätig sein zu dürfen.


Ja da haben sie voll und ganz recht! Also: Hoch mit dem Hintern, Beweise strukturiert sammeln und den zuständigen Stellen geordnet und verständlich vorlegen.

Zitat (von Ravl):
Ich persönlich Danke Gott dafür, dass ich meine Frau losgeworden bin.
Meine Frau hatte schon früher mehrere Partner gleichzeitig.


Dann sind Sie auch mehr als selbst schuld an der ganzen Geschichte! Sie kannten das Risiko dieser AKTIE und haben sich bewusst darauf eingelassen, weil Sie sich wohl für "Geiler" als diese "frühren Partner" gehalten haben und dachten, dass Sie so souverän sind, dass Sie nicht betrogen werden.

Aber jammern tun se alle, wenn`s am Ende schief geht...







-- Editiert von RA Fritsch am 28.12.2018 16:22

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ravl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo BigiBigi,

Die Beweise hat die Gegenseite selbst vorgelegt.
2016 erfolgte die Klage der Gegenseite mit einem behaupteten Jahreseinkommen von 62749€
Dieser Betrag wurde für die Berechnung des rückliegenden und auch aktuellen Unterhalts verwendet.
Dieser Betrag war aber ein Einkommen welches 2012 verdient wurde.
Zum Zeitpunkt der Klage lag das Gehalt bereits bei 81315€
Dieser Betrag wurde erst bekannt, nachdem meine Frau dazu aufgefordert wurde, alle Lohnsteuerbescheide vorzulegen.
Somit lieferte meine Frau selbst die Beweise, dass sie Unterhalt mit einem Zahlenwerk beanspruchte, welches
schon lange nicht mehr gültig war.
Selbst 2013 war das Gehalt schon auf 73713€ angestiegen.

An dieser Berechnung wurde festgehalten und sie wurde nicht korrigiert, wozu ja noch die Möglichkeit bestanden hätte, wenngleich die Begründung schwierig geworden wäre zu erklären, warum man sein aktuelles Gehalt nicht angibt.
Der Anwalt hat die Berechnung nicht korrigiert, obwohl er selbst die wirklichen Einkommen nach der ersten Falschberechnung vorgelegt hatte.
Somit hat er also offiziell versucht, weiterhin seine erstellte Falschberechnung durchzusetzten, obwohl er die wirklichen Einkommen kannte.
Wäre das Gericht dumm genug gewesen, seiner Berechnung zu folgen, hätte er dem Betrugsversuch seiner Mandantin erfolg gehabt. Eventuell hat er somit also Beihilfe zu versuchtem Betrug geleistet

Der Streitwert basiert also nachweislich auf Betrugsversuchen.
An diesem Streitwert werde ich jetzt mit 25% beteiligt.

Mein Anwalt hatte ausgerechnet, dass ich eigentlich Geld erhalten müsse und auch den Korrekturfaktor eingerechnet. Wir hatten aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir keinen Unterhalt beanspruchen.
Unsere Berechnung diente lediglich der Korrektur der des Betrugs- und Falschberechnungswerks.

Aus unserer Berechnung wurden ca. 10.000 inklusiv 2500 Auskunftsanspruch hinzugerechnet, so dass es insgesamt mit dem Betrugswerk aber einen Streitwert von 51126 Euro gab.

Bei einer Berechnung ohne betrügerische Angaben wäre der Streitwert also wesentlich geringer gewesen ebenso wie mein Anteil.

Ebenso unterstellte mit das Familiengericht verzögerte Auskunftserteilung weshalb ein "weiterer Teil der Gesamtkosten auferlegt wurde".
Die Berechtigung hierzu wurde vom OLG aufgehoben ohne allerdings den "weiteren Teil" zu korrigieren.

Das wirkliche Gehalt war zum Zeitpunkt der Klage also unstrittig zumindest meiner Frau bekannt.
Und es dürfte auch unstrittig sein, dass ich ohne das falsche Zahlenwerk nicht mit der Höhe der aktuellen Beteiligung geschädigt worden wäre.

Konkrete FRAGE: Ergibt sich ein Schadensersatzanspruch durch die erfolgte Schädigung aufgrund Betrugs
(versuchter Prozessbetrug oder vollendeter Prozessbetrug, weil das Gericht die Täuschung nicht erkannt hat und auf diesen Sachverhalt auch nicht eingeht)


Ravl

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#13
 Von 
Ravl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Dann sind Sie auch mehr als selbst schuld an der ganzen Geschichte! Sie kannten das Risiko dieser AKTIE und haben sich bewusst darauf eingelassen, weil Sie sich wohl für "Geiler" als diese "frühren Partner" gehalten haben und dachten, dass Sie so souverän sind, dass Sie nicht betrogen werden.

Aber jammern tun se alle, wenn`s am Ende schief geht...


Sie haben vollkommen Recht Herr Fritsch, ich bin selbst Schuld, dass ich dieser Frau vertraut habe. Ich habe ihr geglaubt, dass Sie sich zu Jesus und Gott bekennen und Ihr Leben ändern wollte.
Damit halte ich mich aber nicht für "geiler". Ihren Kommentar empfinde ich eher als unsachlich.
Ich verzeihe auch jedem, wenn er einen Fehler macht und sich dafür entschuldigt, Fehler macht ja bekanntlich jeder, aber auch das hat nichts mit "geil" sein zu tun.
Das Risiko der AKTIE war bekannt, und ich bin es eingegangen weil ich Vertrauen geschenkt habe.
Ich beschwere mich auch nicht. Dumm gelaufen.
Dass ich eine Kriminelle geheiratet habe, war mir aber nicht bekannt, und dafür gehört sie vor den Strafrichter.
Ehebruch ist eine Sache, Betrug eine ganz andere.
Meine Frau operiert mit verschiedenen Gutachten beim Haus und verkaufte es im Internet und Bezug auf ein Gutachten für 135.000 Euro legt vor Gericht ein anderes Gutachten vor über 95.000 Euro und macht diesen Wert im Zugewinnausgleichsverfahren geltend. Umbauten und Neuanschaffungen im 5 stelligen Euro Bereich gibt sie nicht an. Defekte Fenster ( fotografiert und dokumentiert ) verkauft sie als neu, Meineid mit nicht existierenden Zeugen, Kontoplünderung über 20.000 Euro etc. etc.
Hier geht es nur um die Spitze des Eisbergs.

Ravl






-- Editiert von RA Fritsch am 28.12.2018 16:22

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Ravl):
Konkrete FRAGE:

Konkrete Antwort: es gibt keinen offiziell festgestellten Betrug, somit auch keine Grundlage darauf Schadenersatz zu bekommen.

Wenn es einen offiziell festgestellten Betrug gäbe, wäre das auch eine Grundlage darauf Schadenersatz zu bekommen.


Steng genommen braucht es zwar keinen offiziell festgestellten Betrug, um zivilrechtlich Schadenersatz zu bekommen. Es ist aber erfahrungsgemäß sehr hilfreich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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