Hallo,
Ich wurde am 02.08.2017 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur bewährung ausgesetzt (3 Jahre) als Auflagen bekam ich 40 sozialstunden und musste an einem Antiagressionstraining teilnehmen. Die sozialstunden habe ich direkt nach meiner Verurteilung in einer Woche erledigt. am 23.12.2019 wurde vom Gericht entschieden das ich anstelle des Antiaggressionstrainings, 6 Monate an einer ambulanten Psychotherapie teilnehmen muss und dies dem Gericht nachweisen muss.
Aufgrund meines Jobs( hauptsächlich Nachts und unregelmäßige Zeiten) und der Öffnungszeiten des Therapeuten habe ich es nur 3 mal zu der Therapie geschafft. Ab März 2020 kam dann corona und die Terminfindung gestaltete sich noch schwerer. Jetzt schreibt das Gericht, dass ich gröblich bzw beharrlich gegen meine Weisungen verstoßen habe.
Zudem schätzen meine Mitmenschen und ich mich auch als nicht aggressiv bzw gewalttätig ein.
Ich habe mir mein ganzes Leben lang nichts zu Schulden kommen lassen außer diese eine Tat, die ich wirklich bereue.
Das Gericht schreibt, dass davon ausgegangen werden muss, dass ich wieder straftaten begehen könnte
Meine Bewährungshilfe hat mich oft zuhause besucht und gesehen wie schön ich lebe und das meine Familie für mich an erster Stelle steht und sie sich sicher ist, dass ich so einen Fehler nicht mehr begehen werde.
Wie stehen die Chancen für mich, wenn ich mir rechtlichen Beistand für diesen Fall nehme?
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe
Mfg
-- Editiert von Kevin_91 am 18.01.2021 03:09
-- Editiert von Moderator am 18.01.2021 10:26
-- Thema wurde verschoben am 18.01.2021 10:26
Gericht will bewährung verlängern
18. Januar 2021
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Frage vom 18. Januar 2021 | 03:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gericht will bewährung verlängern
#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 07:40
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
Warum hat das Gericht 2 Jahre und 4 Monate nach Urteilsverkündung so entschieden?Zitat :Ich wurde am 02.08.2017 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur bewährung ausgesetzt (3 Jahre) als Auflagen bekam ich 40 sozialstunden und musste an einem Antiagressionstraining teilnehmen. Die sozialstunden habe ich direkt nach meiner Verurteilung in einer Woche erledigt. am 23.12.2019 wurde vom Gericht entschieden das ich anstelle des Antiaggressionstrainings, 6 Monate an einer ambulanten Psychotherapie teilnehmen muss und dies dem Gericht nachweisen muss.
#2
Antwort vom 18. Januar 2021 | 10:58
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1500x hilfreich)
Nun ja, wenn der Änderungsbeschluss vom 23.12.2019 ist, haben Sie es in über einem Jahr gerade dreimal zum Therapeuten geschafft. Da ist der Gedanke an einen Verstoß nicht fernliegend. Was haben Sie denn jetzt bekommen? "Das Gericht schreibt" besagt nicht viel. Ist es eine Ladung zu einem Anhörungstermin? Oder ist es schon der Widerrufsbeschluss? Übrigens hätte es sich angeboten, die Terminfindungsschwierigkeiten dem Gericht mitzuteilen.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2021 | 11:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo und danke für die antwort. In dem gerichtlichen schreibt das Gericht, dass es beabsichtigt wird die bewährung um 1 Jahr zu verlängern.Zitat :hätte
Und ich habe meiner Bewährungshilfe und dem Gericht mehrfach mitgeteilt, wie schwierig es ist einen Termin zu finden. Das Gericht bekommt man nicht ans Telefon und auf breife wird dort auch nicht reagiert.
#4
Antwort vom 18. Januar 2021 | 12:35
Von
Status: Legende (19125 Beiträge, 10304x hilfreich)
Es wird weniger auf einen rechtlichen Beistand, sondern eher auf die Einschätzung der Bewährungshilfe ankommen - die darf nämlich auch eine Einschätzung abgeben.Zitat:Wie stehen die Chancen für mich, wenn ich mir rechtlichen Beistand für diesen Fall nehme?
Sie haben kein juristisches Problem, sondern ein Glaubwürdigkeitsproblem. Da hilft ein Anwalt nur begrenzt.
Dann haben Sie zusätzliche Zeit für die Therapie. Vielleicht findet das Gerich es einfach unangemessen, die Bewährung enden zu lassen , bevor die Therapie absolviert ist.Zitat:In dem gerichtlichen schreibt das Gericht, dass es beabsichtigt wird die bewährung um 1 Jahr zu verlängern.
#5
Antwort vom 18. Januar 2021 | 12:51
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:schreibt das Gericht, dass es beabsichtigt wird die bewährung um 1 Jahr zu verlängern.
Das ist nachvollziehbar. Das letzte Jahr fiel ja durch Corona praktisch aus. Also wird diese Zeit sozusagen drangehängt.
#6
Antwort vom 18. Januar 2021 | 12:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es wird weniger auf einen rechtlichen Beistand, sondern eher auf die Einschätzung der Bewährungshilfe ankommen - die darf nämlich auch eine Einschätzung abgeben.
Sie haben kein juristisches Problem, sondern ein Glaubwürdigkeitsproblem. Da hilft ein Anwalt nur begrenzt.
Meine Bewährungshilfe schrieb mir heute folgendes :"es ist richtig, dass ich Sie so einschätze, wie Sie es beschrieben haben.
Allerdings ist meine Einschätzung für den offiziellen Abschluss Ihrer Bewährungsauflage nicht direkt ausschlaggebend."
#7
Antwort vom 18. Januar 2021 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9553x hilfreich)
Zitat :Wie stehen die Chancen
Die Chancen worauf? Der Verlängerung und damit der Therapie zu entgehen? Schlecht.
Zwischen Urteil und Änderungsbeschluss sind fast 2,5 Jahre vergangen, in denen Du es nicht geschafft hast, das AAT zu machen.
Dann hast Du 3 Termine in 1 Jahr geschafft... OK, Corona... geschenkt. Für das Gericht werden auch die 2,5 Jahre davor mit entscheidend sein.
Wurde die Bewährungszeit schon mal verlängert? Eigentlich wäre sie ja schon in 08/2020 abgelaufen...
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