Ich finde leider nichts über Google. Habe ich als Geschädigte das Recht, einen Verhandlungstermin mitgeteilt zu bekommen? Oder muss ich jeden Tag zum Amtsgericht gehen und dort die Aushänge anschauen.
Falls ja, wie lang im Voraus muss das Gericht einen Termin aushängen?
Danke für eure Meinungen!
-- Editiert von Moderator am 25.05.2018 12:30
-- Thema wurde verschoben am 25.05.2018 12:30
Gerichtstermin erfahren als Geschädigte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich vermute mal, Sie meinen eine Verhandlung in der entsprechenden Strafsache? Dann lautet die Antwort: Nein, wenn Sie nicht gerade als Zeugin geladen werden, muß Ihnen nichts mitgeteilt werden. Und Terminaushänge hängen da am Tag der Verhandlung.
Vielen Dank! Schade, aber dann muss ich wohl tatsächlich jeden Tag schauen gehen. Und ja, ich meine die Verhandlung in der entsprechenden Strafsache.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich muß mich korrigieren: Doch, Sie haben das Recht, Ort und Zeitpunkt der Verhandlung zu erfahren, wenn Sie es bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406d.html
-- Editiert von muemmel am 25.05.2018 20:57
Ah, okay, das klingt schon besser. Dann werde ich den besagten Antrag stellen. Tausend Dank für Ihre Bemühungen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten