Gerichtstermin nicht wahrgenommen

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hugo000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin nicht wahrgenommen

Hallo. Mein Kumpel hätte am 15.3.19 eine Gerichtsverhandlung gehabt wegen Besitzes einer nicht geringen Menge Drogen. Er hatte aber Schiss und hat sich deshalb von seiner Freundin (die als Zeugin geladen war) telefonisch beim Gericht krank melden lassen, allerdings erst eine Stunde bevor die Verhandlung begonnen hätte... Ihr wurde gesagt das sie dann umgehend mit ihm zum Arzt muss und das Attest dann zum Gericht bringen soll. Er empfand das allerdings alles als nicht so dringend und hat bis heute kein Attest und sich auch nicht beim Gericht gemeldet... Was passiert jetzt und vorallem wann? Jetzt ist es ja schon genau eine Woche her und bisher haben sie weder von Gericht oder Polizei was gehört...
Noch dazu kommt das er schon einiges angestellt hat und auch jetzt grade erst 10 Monate in Jva war wegen ner Geldstrafe. Seit September ist er erst wieder draußen... Hoffe ihr könnt helfen damit wenigstens seine Freundin mal in etwa weiß was jetzt bevor steht und wann...
Danke schön schon mal

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was passiert jetzt und vorallem wann?


Nunja, es wird ein Haftbefehl erlassen werden. Mit sehr viel Glück nur einer nach § 230, Abs. 2 StPO , was bedeutet, dass er ein paar Tage vor dem nächsten Verhandlungstermin eingesackt wird, in einer JVA übernachten darf und dann per "Bring-Service" zur Verhandlung vorgeführt wird.

Mit etwas weniger Glück ergeht ein U-Haft-Befehl wegen Fluchtgefahr (§ 29a BtmG ist ja kein Pappenstiel, Mindeststrafe = 1 Jahr) nach § 112, Abs. 2, Nr. 1 und/oder 2 StPO, was bedeutet, dass er bei allernächster Gelegenheit eingesackt wird und dann ein paar Wochen in U-Haft auf den nächsten Verhandlungstermin wartet.

Wann? Wird wahrscheinlich schon passiert sein, ansonsten ist täglich damit zu rechnen.

Was sagt denn sein Anwalt (29a BtmG ist Pflichtverteidigungsdelikt) zu der Nummer?

Zitat:
Noch dazu kommt das er schon einiges angestellt hat und auch jetzt grade erst 10 Monate in Jva war wegen ner Geldstrafe.


Ein Grund mehr für U-Haft, da es wohl mit einer bewährungsfähigen Strafe eng werden dürfte, um es mal vorsichtig auszudrücken. 10 Monate wegen "ner" Geldstrafe ist auch relativ unwahrscheinlich. Das müßten dann 300 Tagessätze gewesen sein. Wenn überhaupt waren es sicherlich mehrere Geldstrafen, die da verbüßt wurden.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.03.2019 05:35

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Kosten, die ggf für die Anreise von Zeugen, etc für diesen Tag angefallen sind, werden ihm wohl auch aufgedrückt, wenn ich richtig liege.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Jep...

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#4
 Von 
Hugo000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na bravo das hört sich ja alles gar nicht gut an...
Aber wenn jetzt wirklich ein Haftbefehl erlassen worden ist müsste er das doch auch schriftlich bekommen oder?
Seine Freundin überlegt ob sie Montag mal beim Gericht anruft um mal zu fragen wie das jetzt weiter geht weil sie ja wie schon erwähnt als Zeugin da mit drin hängt... Wird das was bringen oder werden sie ihr die Auskunft verweigern?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hugo000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was sagt denn sein Anwalt (29a BtmG ist Pflichtverteidigungsdelikt) zu der Nummer?

Zitat:


Er hat seinem Anwalt überhaupt nicht bescheid gegeben... Wie gesagt er realisiert den Ernst der Lage überhaupt nicht...!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Ausfertigung des Haftbefehls bekommt er in die Hand gedrückt, wenn er verhaftet wird. Ansonsten wäre das ja bei so Typen eine Aufforderung zur Flucht. Die Ausführung soll ja nicht gefährdet werden. Und die Freundin wird am Telefon kaum Auskünfte bekommen. Den Anruf kann sie sich schenken.

Ich würde dem Freund empfehlen, eine kleine Reisetasche zu packen, für einige Tage Knast, Zahnbürste, Zahnpasta, Klamotten zum wechseln. Aber, da kennt er sich ja aus, weiß, was er dort benötigt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn jetzt wirklich ein Haftbefehl erlassen worden ist müsste er das doch auch schriftlich bekommen oder?


Bekommt er. Nachdem(!) man ihn verhaftet hat. Wir reden von einem Haftbefehl, nicht von einer Ladung zum Strafantritt.

Zitat:
Seine Freundin überlegt ob sie Montag mal beim Gericht anruft um mal zu fragen wie das jetzt weiter geht weil sie ja wie schon erwähnt als Zeugin da mit drin hängt... Wird das was bringen oder werden sie ihr die Auskunft verweigern?


Ist nicht vorhersehbar. Irgendwas genaues wird man ihr mit Sicherheit nicht sagen.

Am intelligentesten wäre es sicherlich, wenn er sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzt und zusammen mit dem schaut, wie man die Kuh ggf. noch vom Eis bekommt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.03.2019 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hugo000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie lange dauert das jetzt in etwa bis die neue Verhandlung sein wird?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist unmöglich vorherzusagen. Kommt auf den Terminkalender des Gerichts an. Wochen bis Monate.

Am ehesten kann diese Fragen sein Anwalt beantworten, denn der bekommt ja als Verteidiger entsprechende Informationen vom Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

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