Gerichtstermin - was mache ich wenn ich ins Gefängnis soll

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin - was mache ich wenn ich ins Gefängnis soll

Moin,
ich hoffe ich bin hier richtig. Habe leider richtig ins Klo gegriffen. Ich weiß ich bin selber Schuld, deshalb bitte keine Zurechtweisungen etc. Mache mir selber schon genug vorwürfe und die Familie haut natürlich auch ordentlich drauf.
Vielleicht hätte ich auch schon eher hier schreiben sollen, aber ich dachte das wird schon irgendwie, tja und jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht weiter.
Habe für den 25.10.2019 einen Termin vor Gericht, beim Gericht. Schöffengericht im Amtsgericht. Da ich leider keinerlei Geldmittel zur Verfügung habe, wurde mir eine Pflichtverteidigerin gestellt.
Konkret geht es darum, dass zwischen Januar 2014 und Mai 2015 Gesellschafter einer UG war. Anteile waren 51% und mein eingezahlter Anteil waren 51,-€. Es gab noch einen weiteren Mitgesellschafter, der war zur 49% beteiligt und gleichzeitig auch als Geschäftsführer bestellt.
Die UG hat in besagtem Zeitraum 83.784 € Umsatz generiert. Leider waren wir etwas zu gierig, Scheidung, Drogen- und Alkohol (bei mir) taten Ihr übliches dazu. Jedenfalls haben wir versucht durch Scheinrechnungen die Umsatzsteuerlast zu minimieren. Steuern haben wir nie bezahlt, da die UG bis Dezember 2015 NIE eine Steuerklärung abgegeben hatte. Das Finanzamt hat dies mehrfach angefordert und gemahnt.
Als dann gar nichts mehr ging hat der Geschäftsführer beim Finanzamt eine Selbstanzeige gestellt. Er hat denen ALLE Betriebsunterlagen ausgehändigt und gesagt ich sei derjenige der für ALLES verantwortlich ist.

Lange Rede kurzer Sinn. Stehe also am 25.10.2019 vor Gericht wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung und, dass ist sozusagen der Bonus des Geschäftsführers, wegen Untreue (soll vom Geschäftskonto Geld für nicht betriebliche Zwecke entwendet haben.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 18943,-€. Die Untreue beläuft sich auf 7943,-€ und die Steuerhinterziehung auf 11.000,- €. Beide Summen habe ich bereits Im Februar 2016 zurückgezahlt.

Ja und jetzt geht es darum was mich vor Gericht erwartet. Bin jetzt 43 Jahre alt, lebte zum Tatzeitpunkt in Scheidung. Bin seit 2018 wieder verheiratet, habe seit Juni 2018 auch wieder einen unbefristeten Job und zahle Unterhalt für meinen Sohn, der bei der Ex-Frau lebt.
Den Schaden von insgesamt fast 19.000,-€ habe ich durch Darlehen bei Familie und Freunden, finanziell wieder gut gemacht.

Kann mir jemand sagen wie wohl die Prognosen bei Gericht aussehen werden? Die Pflichverteidigerin will nicht so wirklich mit der Sprache raus, habe ich im Gefühl. Wir, also ich habe bereits im Juli 2018, nach Akteneinsicht der Anwältin bei der Staatsanwaltschaft in Duisburg bereits eingelassen, dass ich alles einräumen, den Schaden wieder gut gemacht habe und das es mir aufrichtig leidtut. Ferner hatte die Anwältin angegeben, dass ich jetzt wieder verheiratet bin, keinelrie Probleme mehr mit Alkohol und Drogen habe und vor allem wieder arbeiten gehe. Im September hat die Anwältin dann die letzten 3 Gehaltsabrechnungen von mir haben wollen und an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet. Sie meinte Sie würde mit denen über einen Strafbefehl verhandeln wollen und eine kombination aus Gefägnisstrafe zur Bewährung und kleiner Geldtsrafe ausloten. Wie gesagt, das war im September 2018, danach habe ich nichts mehr gehört bis jetzt im August die Vorladung zum Gericht erschien. Die Anwältin meinte, dass die Staatsanwaltschaft bezüglich der Steuerhinterziehung und der Untreue eigentlich auf Grund unseres Einlasses mit dem Strafbefehl einverstanden gewesen wäre. Bei Rücksprache mit dem zuständigen Richter hat der aber wohl geäußert, dass er grundsätzlich konform geht aber wegen der, bei der Steuerhinterziehung in Tateinheit beganenen Urkundenfälschung, er zumindest eine mündliche Verhandlung haben möchte.

Die Anwältin meint es wird zu 90% trotzdem auf eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren hinauslaufen, die man, auf Grund meiner Sozialprognose, aber dann zur Bewährung aussetzen würde.

Wie gesagt, wie ist hier die Meinung. Mich macht das Thema fertig. Habe mal gegoogelt. Bei Schöffengericht kann auch was ganz anderes rauskommen. Man kann sich doch auf die Aussagen in diesem Gespräch zwischen Richter, Anwältin und Staatsanwalt überhaupt nicht verlassen oder?
Finde aber auch leider keine Vergleichsurteile.

Nur um das nochmal herauszustechen. Ja das alles war SCHEI……! Ich habe die Kac… gemacht und muss dafür natürlich auch gerade stehen. Bezahlt habe ich deshalb auch alles und gestanden ebenfalls. Werde auch vor Gericht wieder alles gestehen und sagen dass es mit leid tut.
Aber ich habe unendlich viel Angst, dass es trotz allen Aussagen der Anwältin (sie ist ja leider eine Pflichtverteidigerin) zu einer Gefägnisstrafe kommt. Ich weiß nicht was ich dann machen soll. Der einzige Trost ist, dass meine Frau zwar stinken Sauer wegen allem ist aber gesagt hat Sie hält zu mir…
Aber wenn die Gefägnistüren erst einmal zu gehen –

Gruß
Dirk

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Aufgrund Ihrer Schilderung und der in Anführungsstrichen geringen Summe + Schadensregulierung. Gehe ich auch davon aus , dass es eine Bewährungsfähige Strafe geben wird , also nicht mehr als 2 Jahre + einer ordentlichen Geldstrafe.

Aber wie gesagt, es ist eine Vermutung. Wie es wirklich kommt kann hier Ihnen keiner genau sagen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich weiß nicht was ich dann machen soll. Ganz einfach - Berufung einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Anwältin meint es wird zu 90% trotzdem auf eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren hinauslaufen, die man, auf Grund meiner Sozialprognose, aber dann zur Bewährung aussetzen würde.


Dann sollte man dem vielleicht Glauben schenken, denn besser als die RAin kann es keiner hier beurteilen.

Zitat:
Bei Schöffengericht kann auch was ganz anderes rauskommen.


Beim Schöffengericht kann exakt das selbe rauskommen wie auch beim Einzelrichter. Max. 4 Jahre. Die Strafgewalt beider Spruchkörper ist gleich, auch wenn bei höheren zu erwartenden Strafmaßen und bei Verbrechenstatbeständen zum Schöffengericht angeklagt wird.

Zitat:
sie ist ja leider eine Pflichtverteidigerin


Und? Es gibt in Deutschland keine eigene Spezies der Pflichtverteidiger, wie in den USA. Pflichtverteidiger in Deutschland sind ganz normale Rechtsanwälte, die halt in bestimmten Fällen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Pflichtverteidigung hat auch nichts mit finanziellen Mitteln zu tun. Wenn ein Fall der gesetzl. Pflichtverteidigung vorliegt, bekommt auch ein Multimillionär einen Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn er selbst keinen Wahlverteidiger mandatiert.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.09.2019 18:19

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich weiß nicht was ich dann machen soll. Ganz einfach - Berufung einlegen.


Jo :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von muemmel):
Ich weiß nicht was ich dann machen soll. Ganz einfach - Berufung einlegen.


Jo :devil:

Was soll das denn? Sorry aber den Spaß verstehe ich leider gar nicht!!! Wenn das Gericht eine Strafe größer 2 Jahre und somit nicht mehr Bewährungsfähig ausruft wird mir eine Berufung wohl auch nicht mehr viel nutzen als Zeit zu schinden oder?

Klar wenn das Gericht Urteilen sollte 26 Monate Haftstrafe, dann gebe es vielleicht die Chance die 2 Monate wegzudiskutieren. Aber dazu wüsste ich im Moment weder die Argumente, noch hätte ich das Geld für ein weiteres Verfahren !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wenn das Gericht eine Strafe größer 2 Jahre und somit nicht mehr Bewährungsfähig ausruft wird mir eine Berufung wohl auch nicht mehr viel nutzen als Zeit zu schinden oder? Sorry, aber den Gang des Verfahrens kann Ihnen keiner vorhersagen. Es ist aber gut möglich, dass das Landgericht dann halt zu einer etwas niedrigeren Strafe kommt und die zur Bewährung aussetzt.
Aber dazu wüsste ich im Moment weder die Argumente, noch hätte ich das Geld für ein weiteres Verfahren ! Ich sehe schon - eigentlich finden Sie das Gefängnis doch nicht so schlimm. Sonst würden Sie nicht so lustlos auf diesen durch ernstgemeinten Vorschlag reagieren. Aber gut: Dann ändere ich meinen Vorschlag in "Packen Sie Ihre Sachen und gehen Sie in die JVA" - an Alternativen sind Sie ja nicht interessiert...

-- Editiert von muemmel am 23.09.2019 18:46

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Als ehemalige Schöffin, könnte ich mir eine Bewährung vorstellen, sofern es keine Vorstrafen gibt.

Der Schaden wurde durch die Zahlungen behoben, ein Arbeitsplatz ist vorhanden.

Eine 2. Chance verdient jeder. Allerdings wird es neben der Bewährung eine Geldstrafe geben, wehtun soll so eine Tat schon.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)


Was soll das denn? Sorry aber den Spaß verstehe ich leider gar nicht!!! Wenn das Gericht eine Strafe größer 2 Jahre und somit nicht mehr Bewährungsfähig ausruft wird mir eine Berufung wohl auch nicht mehr viel nutzen als Zeit zu schinden oder?

Es gibt sehr oft Urteile wo das Landgericht dann milder entscheidet.

Ich hatte vor vielen Jahren das ganze selber einmal durchgemacht. In erster Instanz zu 2,5 Jahren verurteilt und im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Essen dann auf 2 Jahre reduziert bekommen, was dann zur Bewährung ausgesetzt werden konnte + Geldstrafe .



-- Editiert von Chris1234recht123 am 23.09.2019 19:18

-- Editiert von Chris1234recht123 am 23.09.2019 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Es gibt sehr oft Urteile wo das Landgericht dann milder entscheidet. Aber die setzen halt eine Berufung voraus - der TE hingegen hofft offenbar auf eine Art Wunder...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Wunder wird er aber nicht erleben .

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hoffe auf kein Wunder-sondern lediglich auf ein gerechtes Urteil hinsichtlich, dass jegliche Schäden wieder gutgemacht wurde und die letzte Tat, da am 12.09.2014 begangen, mehr als 5 Jahre vorbei ist.

Kann ja sein das Muemmel etc. Recht haben und ich Zuviel Panik schiebe - Kunststück, wenn man. Ich in der ach... Lage ist.. Würde jetzt eher 15.000 € an die Staatskasse zahlen als im Gerichtssaal Platz nehmen zu müssen - sorry aber habe halt eine Heiden Angst....

Hinsichtlich der Schadenssumme war ich übrigens der gleichen Auffassung wie Chris123recht123 allerdings hat mir meine Anwältinnerläutert, dass die Summe so gut wie irrelevant ist, da es um die Einzeltaten geht. Hier wären 200 Taten zu 100,-€ schlimmer als 20 Taten zu 1000,- €. Weswegen man bei meinem 40 Taten zu knapp 490,-€ halt vom Mittelmaß ausgehen müßte... Sie meint Sie hätte alles unter Kontrolle ich soll mit einer Freiheitssttrafe von 12-16 Monaten ausgesetzt zur Bewährung rechnen....

Wie kann Sie sich da so sicher sein?

Sorry - Habe echt schiss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von bittekeingefängnis):
Also ich hoffe auf kein Wunder-sondern lediglich auf ein gerechtes Urteil hinsichtlich, dass jegliche Schäden wieder gutgemacht wurde und die letzte Tat, da am 12.09.2014 begangen, mehr als 5 Jahre vorbei ist.

Kann ja sein das Muemmel etc. Recht haben und ich Zuviel Panik schiebe - Kunststück, wenn man. Ich in der ach... Lage ist.. Würde jetzt eher 15.000 € an die Staatskasse zahlen als im Gerichtssaal Platz nehmen zu müssen - sorry aber habe halt eine Heiden Angst....

Hinsichtlich der Schadenssumme war ich übrigens der gleichen Auffassung wie Chris123recht123 allerdings hat mir meine Anwältinnerläutert, dass die Summe so gut wie irrelevant ist, da es um die Einzeltaten geht. Hier wären 200 Taten zu 100,-€ schlimmer als 20 Taten zu 1000,- €. Weswegen man bei meinem 40 Taten zu knapp 490,-€ halt vom Mittelmaß ausgehen müßte... Sie meint Sie hätte alles unter Kontrolle ich soll mit einer Freiheitssttrafe von 12-16 Monaten ausgesetzt zur Bewährung rechnen....

Wie kann Sie sich da so sicher sein?

Sorry - Habe echt schiss.




Naja, sie ist sich aufgrund ihrer Erfahrungen sicher. Vielleicht kennt sie den zuständigen Staatsanwalt und auch Richter, um dies so zu beurteilen . Es gibt auch manchmal Rechtsgespräche im Vorfeld zwischen diesen 3 Parteien.

Auch wenn es schwer ist, vertrau auf dem was deine Anwältin dir sagt und im Fall der Fälle, gehst du in Berufung

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal sorry. ABE das hört’s ich auch sch.... an. Heißt, dass nur diese, meine Pflichtverteidigerin was retten kann, da Sie das Verfahren und alle Beteiligten kennt???!!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein! Aber wenn Sie so wenig vertrauen in Ihre Verteidigung haben, steht es ihnen frei sich noch einen unabhängigen Anwalt zu nehmen, den Sie selbstverständlich auch bezahlen müssen.

Aber vielleicht sind Sie dann beruhigter.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von bittekeingefängnis):
Wie kann Sie sich da so sicher sein?

Anwälte pflegen nicht nur Erfahrungen zu haben, sondern kennen auch ihr "Revier", sprich die Staatsanwälte und Richter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von bittekeingefängnis):
Nochmal sorry. ABE das hört’s ich auch sch.... an. Heißt, dass nur diese, meine Pflichtverteidigerin was retten kann, da Sie das Verfahren und alle Beteiligten kennt???!!!


Die Tatsache dass Du offenbar davon ausgehst, dass das Gericht schon die Messer wetzt, um Dich jahrelang wegzuschliessen ist ein Problem, bei dem wir hier auch nicht helfen können.

Deine Anwältin hat Dir mitgeteilt, dass sowohl StA als auch Gericht - fast- mit einem Strafbefehl einverstanden gewesen wären. Also maximal 1 Jahr und zwingend Bewährung. Warum sollte es nun plötzlich eine Strafe oberhalb von 2 Jahren geben?

Die RAin hat ja offensichtlich bei StA und Gericht vorsondiert, wie man das eben so macht als guter Anwalt. Auch das findest Du "irgendwie scheixxe"... obwohl dabei rausgekommen ist, dass es mit sehr hoher Sicherheit eine Bewährungsstrafe geben wird, also genau das was Du möchtest.

Dass die RAin das Gericht, den StA und die Spruchpraxis vor Ort kennt, ist Dir ebenfalls nicht ganz geheuer? Warum nicht? Gerade diese Anwälte sind doch in der Lage aufgrund der Gesamtumstände ein Urteil gut vorhersagen zu können. Nicht umsonst tun Angeklagte die in "München" wohnen und in "Hamburg" angeklagt sind, oft gut daran einen Anwalt aus Hamburg zu nehmen, statt einen aus München mitzubringen.

Was soll man jemandem sagen oder raten, der sich mit aller Gewalt in worst-case-Szenarien versteigt und der eigenen Anwältin nicht traut?! Da wird es nichts geben, was ihn beruhigt.

Wobei es selbst im worst case noch die Berungsinstanz gibt, die das alles ganz anders sehen kann, als das Amtsgericht. Und natürlich gibt es auch Fälle, wo dort aus 3 oder 4 Jahren plötzlich 2 zur Bewährung werden. Selbst mehr als 1mal erlebt. Kein Gericht hat ein Interesse daran, das "gut laufende" Leben eines Angeklagten mit sehr guter Sozialprognose durch eine Freiheitsstrafe oB. zu zerstören, wenn nicht die Tat und/oder das Maß der Schuld das mehr oder weniger "zwingend" erfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wobei es selbst im worst case noch die Berungsinstanz gibt, die das alles ganz anders sehen kann, als das Amtsgericht. Aber die Berufung lehnt er ja ausdrücklich ab - da ist ihm halt nicht zu helfen.
Würde jetzt eher 15.000 € an die Staatskasse zahlen als im Gerichtssaal Platz nehmen zu müssen Ach nee - soviel Geld haben Sie? Aber eine Berufung ist Ihnen zu teuer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber die Berufung lehnt er ja ausdrücklich ab - da ist ihm halt nicht zu helfen.


Ich wette, dass sich das schnell ändern würde, wenn am AG tatsächlich irgendwas ohne Bewährung rauskäme ;) wofür der Schilderung nach natürlich nichts spricht.

Die Kosten der Berufung lägen natürlich ebenfalls weit unter 15.000 Euro (incl. Kosten der Pflichtverteidigung). Keine 2.000 EUR, incl. Gerichtskosten, selbst mit Wahlverteidiger (bei 1 Verhandlungstag) . Mit PV ca. knapp über 1.500 EUR.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Aus Sicht des Finanzamts (und der Steufa) und den hierbei gesammelten Erfahrungen kann ich nur beisteuern, dass selbst im konservativen Bayern in so einem Fall leider (!) keine Haftstrafe ohne Bewährung rauskommen würde.
Ja, leider, weil ich der Ansicht bin, dass Steuerhinterziehung immer noch als eine Art "Kavaliersdelikt" angesehen wird, das viel zu milde geahndet wird.
Einerseits haben wir hier zwar grobe Verstöße wie Scheinrechnungen, Nichtabgabe, etc.
Andererseits wurde der Schaden beglichen und es scheint zumindest vordergründig so etwas wie Reue zu geben.
Ich würde mich also mal der Prognose der Verteidigerin anschließen, dass es max. auf eine Bewährungsstrafe rauslaufen wird.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich verstehe den ganzen Zirkus, den der Fragesteller veranstaltet, hier nicht. Wir haben ein äußerst umfangreiches und komplexes Verfahren. Da ist die Bewertung in einem Forum doch gar nicht möglich. Er ist anwaltlich vertreten, und der Rest wird in der Hauptverhandlung geregelt. Wenn es nicht passt, was da raus kommt, steht ja immer noch die Revision offen.

Für Rechtsfragen ist in diesem Verfahren die Anwältin die Ansprechpartnerin, für Panikattaken die Ehefrau oder sonstwer aus dem Umfeld.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 291x hilfreich)

Fachlich habe ich dem Vorgenannten nichts hinzuzufügen. Allerdings erinnere ich mich an ein sehr ähnliches Thema, das wir vor kurzem hatten. Zusätzlich informierte sich der TE außerdem über Tipps hins. einer Anzeige wg. Untreue gegen seinen früheren Geschäftspartner. Das wäre ja ein bemerkswerter Zufall.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Gott- hier ist aber wohl ein teilweise falsches Bild herausgekommen...
Also vorne weg.... Natürlich hätte ich gerne in diesem Fall ein Wunder. Weiß aber sehr wohl selber, dass es nichts wird damit.

Wie ich bereits eingangs formuliert hatte, ich weiß, dass ich scheixxe gebaut habe und dafür gerade stehen muß. Deswegen habe ich ja auch die Taten eingestanden und den Schaden erstattet.

Ich komme halt nur mit manchen Begriff Befindlichkeiten der Anwältin nicht zu Rande, Sie meinte z.B.: also im Normalfall müßte das per Strafbefehl aus der Welt zu schaffen sein.. Plopp zig Monate später kommt die Vorladung.... Natürlich hat Sie mir das dann ausführlich erklärt, so wie ich es ja auch geschrieben habe, aber was bedeutet das im Umkehrschluss - mein Fall ist nicht Normal? Heißt ich werde auch nicht Normal bestraft?

Die 15.000€ habe ich natürlich nicht hier irgendwo rumliegen aber ich würde diese Summe natürlich irgendwie aufbringen wenn das die alternative zum Gefängnis wäre... Das wollte ich eigentlich damit aussagen...

Ich möchte halt für Taten, die jetzt 5 Jahre zurückliegen, die zwar 19.000 eingebracht hatten aber auch schon 25.000 gekostet haben jetzt nicht auch noch weggesperrt werden. Darum geht es im großen und ganzen und dazu wollte ich hier eine Einschätzung - also ob man hier der Meinung ist, da ist eher eine Strafe mit Bewährung drin oder es heißt definitiv mehr als 2 Jahre und Gefängnis.

Das mit der Berufung oder Revision (ist doch beides das gleiche oder?) hatte ich anders auf dem Schirm. Hatte die Meinung, dass wenn jetzt 2 Jahre und 2 Monate ausgeurteilt würden, dass dann Revision Sinn machen könnte, da die 2 Monate eventuell wegdiskutiert werden könnten. Wußte nicht dass es sogar Fälle gibt wo aus 3 oder 4 Jahren 2 Jahre auf Bewährung gemacht wurden, da ich der Meinung war, das ein Revisionsverfahren nur die Vorgehensweise des AG würdigt.

Heißt in einem Revisions verfahren "könnte" wirklich noch mal ganz anders geurteilt werden ??

Im übrigen habe ich mich hier vor 2 Tagen registriert und das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Bei der Forumssuche habe ich auch kein ähnliches Thema gefunden oder halt falsch gesucht.

Falls mein Thema hier nicht gewünscht ist - sorry... Dachte hier dürfte jeder nach dem registrieren Hilfe suchen...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das wäre ja ein bemerkswerter Zufall.


Ist es natürlich nicht ;)

Da es hier jetzt aber nicht mehr um die Tatbestandsverwirklichung oder ähnliches an sich geht, habe ich diesen thread ausnahmsweise offen gelassen.

@TE
Es wäre aber insofern schön, wenn Sie sich nicht mehrfach unter verschiedenen Nicknamen anmelden würden, sondern sich für einen der mind. 5 entscheiden. Die threads zum Thema die unter rat1980/rats/werkannsrichten und BRholding erstellt wurden habe ich geschlossen.

Bei Bedarf geht es bitte hier in diesem Thread weiter. Danke

Moderator #1

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Das mit der Berufung oder Revision (ist doch beides das gleiche oder?) Nö - das ist ein Riesenunterschied. Gegen ein Urteil es Amtsgerichtes kann man sowohl Revision als auch Berufung einlegen - die Berufung macht hier allerdings mehr Sinn.

da ich der Meinung war, das ein Revisionsverfahren nur die Vorgehensweise des AG würdigt. Das ist richtig. Aber da gibt es halt auch noch die Berufung, und in dieser gibt es eine neue Tatsacheninstanz, d. h., es gibt eine neue Beweisaufnahme, Zeugen etc. - man geht zurück auf Los.

Heißt in einem Revisions verfahren "könnte" wirklich noch mal ganz anders geurteilt werden ?? Ja. Strenggenommen nicht, denn eine Revision würde maximal eine Zurückverweisung an eine andere Kammer des Amtsgerichtes bedeuten. Diese könnte dann anders entscheiden. Aber da gibt es halt auch noch die Berufung - siehe oben.

Falls mein Thema hier nicht gewünscht ist - sorry... Dachte hier dürfte jeder nach dem registrieren Hilfe suchen... Ja und? Das verbietet Ihnen doch keiner. Wenn Sie allerdings einerseits nach Hilfe rufen und dann aber Vorschläge, wie noch etwas zu retten wäre, pampig ablehnen, müssen Sie sich schon Kritik gefallen lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von bittekeingefängnis):
Falls mein Thema hier nicht gewünscht ist - sorry... Dachte hier dürfte jeder nach dem registrieren Hilfe suchen...


Es ist "gewünscht", aber wie gesagt bitte nicht mit 5 oder mehr verschiedenen Accounts.

Zitat:
Im übrigen habe ich mich hier vor 2 Tagen registriert und das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum.


Definitiv nicht. Abgesehen von der Parallelität der Sachverhalte, dem selben Schreibstil, sind ganze Absätze in den verschiedenen threads (incl. diesem) nahezu identisch, incl. der GROSSGESCHRIEBENEN Wörter. Müssen wir jetzt auch nicht weiter diskutieren. Bleiben Sie bei 1 Account und alles ist gut.



-- Editiert von Moderator1 am 24.09.2019 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von bittekeingefängnis):
aber was bedeutet das im Umkehrschluss - mein Fall ist nicht Normal? Heißt ich werde auch nicht Normal bestraft?


Das bedeutet, dass es ein Grenzfall ist, der im Normalfall eine Verhandlung nach sich zieht, aber mit viel Glück und Bereitschaft aller Prozessbeteiligten auch im Strafbefehlswege hätte abgewickelt werden können. Der "viel Glück Fall" ist jetzt halt nicht eingetreten, sondern der Normalfall..

Zitat (von bittekeingefängnis):
da ich der Meinung war, das ein Revisionsverfahren nur die Vorgehensweise des AG würdigt.


Ist ja auch so, deswegen kommt vorher noch die Berufung. Das ist eine neue Tatsacheninstanz. Gegen das Berufungsurteil könnte man dann wiederum noch Revision einlegen. Man könnte auch direkt gegen das Urteil vom Amtsgericht sogenannte Sprung-Revision einlegen, das macht hier aber keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 291x hilfreich)

Ich bin leider etwas spät in dieses Thema eingestiegen, aber ich möchte den TE einmal zitieren:

Zitat:

Die Anwältin meinte, dass die Staatsanwaltschaft bezüglich der Steuerhinterziehung und der Untreue eigentlich auf Grund unseres Einlasses mit dem Strafbefehl einverstanden gewesen wäre. Bei Rücksprache mit dem zuständigen Richter hat der aber wohl geäußert, dass er grundsätzlich konform geht aber wegen der, bei der Steuerhinterziehung in Tateinheit beganenen Urkundenfälschung, er zumindest eine mündliche Verhandlung haben möchte.
Ohne erst auf die mutmaßlich positive Legalprognose eingehen zu wollen: wenn die StA sich mit einem SB einverstanden erklärt hätte (d.h. max 1 Jahr FS) und sich der Angeklagte in der HV nicht allzu dusselig anstellt, erachte ich eine FS, die nicht zur Bw. ausgesetzt wird für unwahrscheinlich. Warum dann die StA letztlich zum Schöffengericht anklagt, wird man dann sehen.

Erhalten wir nächsten Monat dann ein Update an dieser Stelle?

-- Editiert von DeusExMachina am 24.09.2019 18:48

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also erstmal danke für die Antworten und Ihre Einschätzungen.
Sie gehen alle irgendwie davon aus, dass es keine Gefängnisstrafe wird und das ist schon irgendwie beruhigend.

Hinsichtlich der Irritationen mit anderen Themen und Nutzern. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Beiträge der ersten beiden Mitglieder im Forum Rat1980-Rats gesucht.

Ohne weitere Wertung bitte - aber wenn ich Rat,Rats oder wie auch immer wäre, dann wäre meine Sorge und Frage hier absolut unnötig. Auf Grund der geschilderten Umstände und der Vorgeschichte braucht die Person sich ja zu 200% keine Sorgen wegen Gefängnis machen. Wenn ich da alles richtig verstanden habe, hat der Schreiber durch einen Frühzeitigen Bewährungserlass so etwas wie einen Joker und die anderen Taten werden wie Ersttäter behandelt, hinzu kommen dann die lange Verfahrensdauer und wohl mehrjährige, nachweisliche Straffreiheit..

Werde zu meinem Thema hier wieder antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
bittekeingefängnis
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie ich bereits eingangs gesagt habe, bereitet mir das Thema richtige Kopfschmerzen. Ich habe mal versucht zu nach vergleichbaren Fällen zu googlen. Natürlich gibt es keinerlei Vergleichsfälle die 1:1 meinen Taten entsprechen und ich weiß natürlich auch nicht sich wie einzelnen Punkte Strafverschärfend oder vielleicht auch Strafmildernd auswirken.

Vielleicht ist es trotzdem gestattet, dass ich einen gefundenen Fall hier kurz erwähne:

zu finden wäre der Artikel hier: https://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Mit-gefaelschten-Rechnungen-ueber-100-000-Euro-ergaunert

Hier ist jemand zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, der mit über 160 gefälschten Rechnungen (meines erachten Urkunden) über 100.000 € betrogen hat. Zusätzlich zahlt der den Schaden auf Raten zurück und muss 50,-€ jeden Monat gemeinnützig zahlen

Bei mir geht es um unter 20.000 €, also ein fünftel des Schadens, den Schaden habe ich komplett bezahlt und es geht inkl. den Fällen der Steuerhinterziehung um insgesamt 43 Fälle (jedenfalls laut Anklage).

Als Laie würde ich nun davon ausgehen, dass es für meine Taten maximal auf das das gleiche rauskommen dürfte oder hingt ein solcher Vergleich so sehr ?

Vielleicht kann ja einer der Erfahrenen Mitglieder aus diesem Zusammenhang noch mal etwas sagen.....

Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat:
Als Laie würde ich nun davon ausgehen, dass es für meine Taten maximal auf das das gleiche rauskommen dürfte oder hingt ein solcher Vergleich so sehr ?

Der Vergleich hinkt bereits insofern als dass die öffentliche Berichterstattung grundsätzlich als Indikator für künftige Strafverfahren nicht geeignet und mitunter unzuverlässig ist. Das sehen wir in dem verlinkten Beispiel bereits am irreführenden Titel:
Zitat:
zu Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt

Präzedenzfälle gibt es in der Form bei uns nicht. So könnte es sein, dass man in einer bayerischen Kleinstadt im Jahr 2017 auf drei Jahre verurteilt wird, auf dem Dorf in Schleswig-Holstein im Jahre 2019 aber mit einer Geldstrafe davonkommt (was bei Steuerhinterziehung bis 50.000,- EUR, Untreue und Urkundenfälschung tatsächlich denkbar wäre). Viele weitere Faktoren (bis hin zum politischen Stimmungsbild) spielen mittel- bis unmittelbar eine Rolle, ganz zu schweigen von der individuellen Einzelfallwürdigung.

Summa summarum können wir Ihnen Ihre Befürchtungen nicht nehmen (dann wäre das Gericht auch überflüssig). Mein persönlicher Tipp für den kommenden Monat: versuchen Sie sich abzulenken. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie einschneidend und bedrückend ein laufendes Verfahren sein kann und wie sehr es in den Alltag und das Privatleben strahlt. Man sollte alles daran setzen zu verhindern, dass man gerade dort (Familie, Beruf etc.) irreparabele Schäden anrichtet, die über die Rechtsfolgen des Urteils hinausgehen. So viel dazu.

PS: Zur Sache mit den Medien. Die Aussagekraft der Berichterstattung lässt sich vielleicht besser einschätzen, wenn man sich verdeutlicht, dass auf 10 oder 20 oder 30.. Urteile ein entsprechender Zeitungsbericht kommt.

-- Editiert von DeusExMachina am 25.09.2019 12:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
12