Hallo liebes 123recht Forum,
ich bin ein Neuling in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Ich wurde kurz vor Sylvester an der polnischen Grenze rausgefischt mit ca. 50 Polenböllern im Gepäck, nach nun fast 4 Monaten bekam ich gestern Post der Jugendgerichtshilfe, bei der ich morgen ein Termin habe.
Da ich vorher keine Post von einem Staatsanwalt oder ähnlichem bekommen habe, war ich ein wenig schockiert, weil mir die nette Dame am Telefon sagte, dass ich bereits Post hätte bekommen sollen und dass der Staatsanwalt sich dazu entschieden hätte ein "Verfahren zu eröffnen!?"
Dazu ist vllt zu sagen, dass die Zollbeamten damals ein wenig geschmunzelt haben weil es nach ihrer Auffassung eine kleinere Menge war, sie meinten ich müsse mich auf ein Bußgeld einstellen. Doch nun ist auf einmal von einem Verfahren die rede.
Zum Tatzeitpunkt war ich 20, bin vorher nie straffällig geworden hab vor wenigen Wochen mein Studium begonnen habe demnach auch kein Einkommen. Mit den Böllern wollte ich keiner Menschenseele was tun, "lediglich" allein auf einem Feld zünden.
Nun zu meiner Frage, mit welchem Strafmaß kann ich rechnen bzw. ist davon auszugehen, dass es nach dem Termin bei der Jugendgerichtshilfe zu keiner Eröffnung des Verfahrens kommt, da ich bereit bin almost alles zu tun, um mir die Kosten für eine Gerichtsverhandlung zu sparen? Laut Wiki soll die Jugendgerichtshilfe ja iwie die Möglichkeit haben eine Diversion einzuleiten.
Im vorraus schonmal Danke für hoffentlich schnelle Antworten!
PS: Bitte keine Belehrungen wegen der Böller, die ganze Aktion war Lehre genug und ich werde sicher nicht nochmal auf die Idee kommen.
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Gerichtstermin wegen Polenböller?? Strafmaß?
30. März 2011
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Frage vom 30. März 2011 | 18:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin wegen Polenböller?? Strafmaß?
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#1
Antwort vom 31. März 2011 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32909 Beiträge, 17279x hilfreich)
Hi,
1. Kein Einkommen gibt es nicht - von irgendwas leben Sie doch wohl...Auch Wohnen und Essen bei den Eltern sind Einkommen.
2. Sollten Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, werden die Verhandlungskosten üblicherweise dem Steuerzahler auferlegt.
3. Alles andere, inbesondere vermutliches Straßmaß und Diversionsmöglichkeiten, erfragen Sie am besten bei der JGH.
Gruß vom mümmel
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