Gerichtstermin wegen betrug.

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ertg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin wegen betrug.

Hallo,

ich habe vor einigen wochen einen brief vom gericht bekommen zur einer gerichtsverhandlung wegen betrugs. nun steht sonst garnichts worum es genau geht oder sonstiges. und ich bin schon wegen mehreren kleinigkeiten vorbestraft damals noch unter 21 jahren und diese sache müsste auch noch vor meinem vollendeten 21.ten lebensjahr gewesen sein. nun steht in dem brief das bei nicht erscheinen die verhaftung oder vorführung stattfindet. was kann ich machen ? und werde ich sofort verhaftet wenn ich nicht im gericht erscheine`?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn Sie nicht erscheinen müssen Sie damit rechnen das Sie zwangsvorgeführt werden.

Gehen Sie da hin, es bringt Ihnen sonst nichts als noch mehr Probleme.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Was steht denn in dem Schreiben genau drin - Sollen Sie als Zeuge oder Beschuldigter erscheinen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ertg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das würde ich auch im normalfall tun aber ich weis nicht mal worum es geht da kein hinweis drin steht worauf sich die gerichtsverhandlung bezieht um mich konkret darauf vorzubereiten.

ich mache mir nur sorgen da ich einen anderen gerichtermin hatte und der wurde abgesagt also die klage wurde fallen gelassen da in dem brief stand das die verhandlung nicht so sehr ins gewicht fallen würde bei der strafe die ich bekome bei dieser jetzt mir vorstehenden gerichtsverhandlung. daher bin ich etwas verunsichert wie sie jetzt schon so genau sagen können das ich verurteilt werde wenn die mich nicht mal angehört haben oder ob ich schuldig bin oder nicht.

würde mich auf ne schnelle antwort freuen danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Sie haben ja bei der Verhandlung die Möglichkeit sich entlastend zu äussern.

Wenn Sie sich einen Anwalt nehmen kann der Akteneinsicht beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ertg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich gaube auch das ich einen antwalt hinzuziehen werde nur welchen und kann der anwalt auch wenn es nur noch wenige tage bis zur verhandlung sind akteneinsicht holen? kann ich das eventuell auch selber machen die akteneinsicht besorgen? wie könnte ich eventuell ohne in schwierigkeiten zu gelangen die gerichtsverhandlung verschieben?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie müssen ja die Anklage zugestellt bekommen haben. Sooo überraschend kann der Termin ja nun nicht sein. Es muss auch auf der Ladung stehen, ob Sie als Zeuge geladen werden oder als Angeklagter, weil die Belehrung über die Nicht-Befolgung eine andere ist. Angeklagte können verhaftet oder polizeilich vorgeführt werden, Zeugen vorgeführt, und zwar unter Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Wenn Sie Angeklagter sind, kauft Ihnen kein Mensch ab, dass Sie weder im Ermittlungsverfahren rechtliches Gehör hatten und ihnen auch die Anklage nicht zugestellt worden ist. Der Eröffnungsbeschluss müsste ja auch an Ihnen vorbei gegangen sein. Also dreimal keine Post? Sehr realistisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ertg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme sehr viel post und habe mitlerweile kein überblick mehr denn es kommen sachen die schon 2 jahre alt sind und da ich in den letzten 2 jahren mehrmals umgezogen bin habe ich auch meistens nur teilweise mein ganzes schriftverkehr bekommen und konnte es verfolgen und an sachen die schon 2-3 jahre her sind naja da vergisst man schon mal einiges daher weis ich jetzt wirklich garnicht worum es in diesem gerichtstermin geht und ich denke mal das ich der angeklagte bin. was mich am meisten wundert ist das in einem brief vorher wo es um eine andere sache geht wurde mir mitgeteilt das das verfahren eingestellt wurde da sich die strafe die zu erwarten wäre nicht viel ins gewicht fallen würde in dem gerichtstermindas ich jetzt am 27.01 habe. woher können die sowas wissen? ohne mich angehört zu haben und beweise gesehen zu haben? denn wenn es schon von vorn herrein klar ist das ich schuldig bin wozu noch der gerichtstermin?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe, dann stand in dem Brief vorher eine Einstellung nach § 154 StPO . Diese bedeutet eine VORLÄUFIGE Einstellung wegen der anderen, schwereren Tat. Diese Beurteilung kann die StA nach Aktenlage treffen. Nach Abschluss des anderen Verfahrens fragt die StA nach (automatisch - die Akte liegt auf Wiedervorlage). Wenn wider Erwarten dann doch in der "schwereren" Tat ein Freispruch erfolgt oder das Verfahren eingestellt wird, dann wird das zunächst eingestellte Verfahren wieder aufgenommen (heißt rechtlich so) und es kann jetzt hier Anklage (oder Strafbefehlsantrag) erfolgen.
Kurz gesagt - die Kuh ist hier noch nicht endgültig vom Eis.

Ich würde mir mal ein sinnvolles Briefbearbeitungssystem zulegen - schließlich können auch Fristen versäumt werden. Das kann teuer werden.

Die Variante "Vogel Strauß" und die Ablage "Schublade" sind nicht empfehlenswert ;) - ich spreche aus Erfahrung, ich hatte mal einen Freund, der alle Post ungeöffnet in eine Schublade gab. War eine Heidenarbeit hier wieder Ordnung zu schaffen.



-- Editiert von ezi-cat am 20.01.2009 23:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Viel Post? Schön und gut. Und darunter sind so viele Anklagen, dass Sie die durcheinander bringen?
Dann kann Ihnen kaum geholfen werden.



-----------------
"Beneficia non obtruduntur"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ertg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erst mal für die antworten.

aber hier der genaue wortlaut aus dem brief wo das verfahren eingestellt wurde:

In der Jugendstrafsache:
Das verfahren wird auf antrag der staatsanwaltschaft und nach anhörung des angeschuldigten nach § 154 Abs.2 StPO eingestellt, weil due zu erwartende strafe neben derjenigen, die im verfahren "anktenkennzeichen zahlen und buchstaben" zu erwarten ist, nicht beträchtlich ins gewicht fallen würde.
die kosten des verahrens trägt die staatskasse
von der auferlegung der dem angeschuldigten enstandenen notwendigen auslagen zu lasten der staatskasse wird abgesehen.

Ja ich bin kein undschuldslamm habe früher als jugendlicher viele dummheiten im internet angestellt daher sind es schon ne menge briefe und seit 2 jahren bin ich "clean" und daher ist es etwas schwer nachzuvollziehen was mich im gerichtssaal erwartet da ich bisher immer den anderen weg gegangen bin und die gerichtstermine versäumt habe und mich mit dem urteil zufrieden gegeben habe und die ganzen kosten abbezahle die tagesätze und gerichtskosten und so weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen - wenn das Gericht Ihnen die Zwangsvorführung bzw. Inhaftierung androht, dann wird es eine dieser Maßnahmen veranlassen, wenn Sie nicht erscheinen. Und das kann dann auch recht schnell gehen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen