Gerichtsverhandlung - ich kann nicht da sein

12. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
AGB
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsverhandlung - ich kann nicht da sein

am 21.06.2012 habe ich ein Gerichtstermin und ich kann nicht da sein, da ich im Ausland bin.
Ich bin als Beklagter eingeladen wurden.
Das gericht wurde 2 mal verschoben, das 1stes mal war von mir , weil ich im Ausland war, danach sollte die Verhandlung sich im März 2012 statt finden aber das Gericht hat den Termin verschoben, obwohl ich extra aus china zurück kam,
jetzt ich bin in China nochmal und ich kann nicht nach Deutschland fliegen, und 1500 Euro zahlen nur um ein Gerichtstermin nicht zu verpassen.
Meine Frage ist, was soll ich machen?
Sollte ich das Gericht ein Fax schicken oder wie?
PS:
die haben in die Einschreibung was erwehnt von nicht da sein und dass Arbeit und geschäft nicht als ausrede benützt werden konnte.

Bitte euch um helfe
und danke im voraus.

mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das ist offenbar so ein Fall, wo man nichts machen kann - entweder Sie erscheinen oder Sie tragen die Konsequenzen, die dann bis zum Haftbefehl gehen können.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Ich bin als Beklagter eingeladen wurden.


Beklagter = Zivilprozess
Angeklagter = Strafprozess

quote:
die haben in die Einschreibung was erwehnt von nicht da sein und dass Arbeit und geschäft nicht als ausrede benützt werden konnte.


Ist doch eindeutig - sie müssen persönlich vor Gericht erscheinen!

quote:
jetzt ich bin in China nochmal und ich kann nicht nach Deutschland fliegen, und 1500 Euro zahlen nur um ein Gerichtstermin nicht zu verpassen.


Werden Sie wohl müssen!

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#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Konsequenzen, die dann bis zum Haftbefehl gehen können


Aber nicht als Beklagter im Zivilprozeß. Da gibt es Versäumnisurteil und spätestens beim zweiten VU ist Ende Gelände und der Beklagte hat endgültig verloren.
Jedenfalls, wenn sein Erscheinen angeordnet wurde und er so ggfs. beweisfällig bleibt.

Falls der TE jedoch "Angeklagter" meinte, hast du recht. Wobei ein Haftbefehl nach China kaum vollstreckt werden dürfte, das trifft den TE dann eher, wenn er wieder einreist...


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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ist ein persönliches Erscheinen gefordert, ist das Verbindlich!
Ggf. kannst Du dich durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn nicht gilt das o.g. Bei einem Strafprozess könnte man sonst auf die Idee kmmen, dass Du dich dem Verfahren und der Verhandlung bewusst entziehen möchtest.
Bei einem Zivilprozess kann wie bereits geschrieben ein Versäumnisurteil beantragt werden, denn irgendwann ist due Geduld erschöpft.
Mag vielleicht böse klingen, was ich nun sage, aber:
Wer Zeit und Geld hat nach China zu fliegen, der hat auch Beides für eine Verhandlung über ...

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#5
 Von 
AGB
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank die viele Antworten,
wenn ich jetzt hin gehe, muss ich neues Ticket kaufen
hin und her, wer bezahlt es ?
Oder ich soll alles bezahlen?
Warum darf das Gericht das Termin , Gründlos ändern und ich mit mehrere Gründe , die mehr als genug sind darf es nicht?
Es mag ja sein das ich Geld habe und ich kann es mir leisten aber wieso soll ich Geld verlieren, Anwalt zahlen , flügticket usw. und der Angeklagter, bekommt alles von stadt bezahlt?

Gibt es nicht ein einzigen weg , die Verhandlung zu verschieben?



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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
wenn ich jetzt hin gehe, muss ich neues Ticket kaufen
hin und her, wer bezahlt es ?


Wenn Sie freigesprochen werden, der Staat. Wenn Sie verurteilt werden, Sie. (insoweit es ein Strafprozess ist)

quote:

Warum darf das Gericht das Termin , Gründlos ändern und ich mit mehrere Gründe , die mehr als genug sind darf es nicht?


Zum einen ändert das Gericht den Termin nicht grundlos, zum zweiten wurde der Termin ja auch auf Ihren Wunsch hin bereits einmal verlegt und drittens ist es nun mal so, dass nicht der Angeklagte zu entscheiden hat, wann die Verhandlung stattfindet.

quote:
aber wieso soll ich Geld verlieren, Anwalt zahlen , flügticket usw. und der Angeklagter, bekommt alles von stadt bezahlt?


Sie selbst sind doch der Angeklagte/Beklagte haben Sie im ersten Beitrag geschrieben. Was sind Sie denn nun?

Ist es denn überhaupt ein Strafprozss oder ein Zivilprozess.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wollen wir zu Streetworkers Antwort noch ein Sahnehäubchen oben drauf setzen *g*

Sofern das zu erwartende Urteil nicht höher wie sechs Monaten, Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, allein oder nebeneinander, zu erwarten ist, kannst Du gerne beantragen, von der Anwesenheitspflicht der Verhandlung befreit zu werden (siehe dazu auch § 233 StPO ).

Solltest Du dennoch nicht erscheinen - und die o.g. Strafen wären möglich - so können diese auch OHNE Deine Anwesenheit verhängt werden - § 232 StPO .

Ansonsten KANN/WIRD Dein Erscheinen vor Gericht "erzwungen" (sofern es möglich ist) - § 230 StPO

Zivilrechtlich steht in § 230 ZPO kurz und knackig drinne:
Wer nicht auftaucht, der wird auch nicht gehört und muss mit den Konsequenzen rechnen. Beantragt die Gegenpartei ein Versäumnisurteil, so wird dieses vermutlich auch ergehen.

Mir persönlich stellt sich gerade die Frage, seit wann Du über die Verhandlung wusstest. Du bekommst mindestens 2 Monate vorher die Vorladung und einen Urlaub oder was weis ich auch immer WÄHREND einer laufenden Verfahrens zu machen, ist m.E. eine der dümmsten Ideen die man machen kann.
Da Du aber anscheinend bei der Reise nach China nicht festgenommen wurdest, als die Passkontrolle stattfand bedeutet dies, dass es sich entweder um einen Zivilprozess handeln muss oder die zu erwartende Strafe nicht ganz so hoch sein wird.

Die Frage, ob und wer Dir ein neues Ticket zahlt, wurde schon beantwortet: Warum soll der Staat also der Steuerzahler, Dir Deinen Flug nach China finanzieren, wenn Du Dich nicht an die Gesetze hälst?

Was das Verschieben der Verhandlung betrifft, da gibt es im Straf- und Zivilrecht dieses "Allround"-Sprichwort: Das Leben ist weder ein Wunschkonzert noch ein Ponyhof! Sei doch Happy, dass man Dir schon die erste Verschiebung des Termines bewilligt hat. Andererseits, wärst Du dort aufgetaucht, dann hättest Du jetzt das Problem nicht (und vermutlich, hätte es auch niemals einen 2. Termin gegeben, der dann von Seite des Gerichtes verschoben werden musste).

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