Hallo,
ist es gerechtfertigt bei einem Tatvorwurf der Unfallflucht, das das Gerichtsverfahren "erst" nach sage und schreibe 9 Monaten durchgeführt werden soll ?
Heute bekam ich Post, das eventuell das Gerichtsverfahren aus Gründen der Justiz, eventuell noch verschoben wird.
Ist es also gerechtfertgt, das erst nach 9 Monaten die Gerichtsverhandlung angesetzt wird, oder gibt es hier so eine Art Verfahrensverzögerung ?
Gerichtsverhandlung nach 9 Monaten
8. Januar 2008
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Frage vom 8. Januar 2008 | 18:46
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 19x hilfreich)
Gerichtsverhandlung nach 9 Monaten
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#1
Antwort vom 8. Januar 2008 | 19:22
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Dagegen ist idR nichts einzuwenden, die 9 Monate liegen im absoluten Durchschnitt bei solchen Verfahren.
Sicherlich ist dieser Umstand den Verfahrensbeteiligten insofern anzurechnen, dass gewisse Details ggf. nicht mehr abrufbar sind.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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