Gerichtsverhandlung nach 9 Monaten

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)
Gerichtsverhandlung nach 9 Monaten

Hallo,

ist es gerechtfertigt bei einem Tatvorwurf der Unfallflucht, das das Gerichtsverfahren "erst" nach sage und schreibe 9 Monaten durchgeführt werden soll ?

Heute bekam ich Post, das eventuell das Gerichtsverfahren aus Gründen der Justiz, eventuell noch verschoben wird.

Ist es also gerechtfertgt, das erst nach 9 Monaten die Gerichtsverhandlung angesetzt wird, oder gibt es hier so eine Art Verfahrensverzögerung ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Dagegen ist idR nichts einzuwenden, die 9 Monate liegen im absoluten Durchschnitt bei solchen Verfahren.

Sicherlich ist dieser Umstand den Verfahrensbeteiligten insofern anzurechnen, dass gewisse Details ggf. nicht mehr abrufbar sind.

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