Gerichtsverhandlung - realistische Urteile

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
LaQuica
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsverhandlung - realistische Urteile

Hallo, möchte mal eure Meinung bezüglich des zu erwartenden Urteils hören.

Das sind die Fakten:

7 Fälle von Diebstahl im besonders schweren Fall bzw. gewerbsmäßig.

Es wurden bei einem Arbeitgeber Gegenstände enteignet und bei ebay verkauft.

Angeklagt wird vor dem Amtsgericht, kein Schöffengericht!

Der Schaden beläuft sich auf cirka 7000 EUR. Dieser wurde bereits mit einer Summe von 10000 EUR beglichen bzw. 3000 EUR wurden extra gezahlt. Als eine Art Entschädigung.

Der Angeklagte hat sich bei dem Geschädigten mehrmals entschuldigt und von Anfang an alles zugegeben und der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung geholfen.

Der Angeklagte ist wieder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und ist nicht vorbestraft bzw. hat keine Eintragungen im Bundeszentralregister.

Er ist anwaltlich vertreten und der Prozess findet ohne Zeugen statt, weil der Anwalt bereits verkündet hat, dass es ein Geständnis gibt und der Schaden beglichen ist und es sich mit dem Geschädigten verständigt wurde.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Angeklagt wird vor dem Amtsgericht, kein Schöffengericht!


Dann hat die StA akutell nicht vor, mehr als 2 Jahre zu beantragen.

Es wird unter den genannten Voraussetzungen wohl auf eine Freiheitsstrafe von 6 - 9 Monaten zur Bewährung rauslaufen. Eher 6 als 9. Man kann es aber natürlich immer nur sehr grob schätzen.

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#2
 Von 
LaQuica
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Angeklagt wird vor dem Amtsgericht, kein Schöffengericht!


Dann hat die StA akutell nicht vor, mehr als 2 Jahre zu beantragen.

Es wird unter den genannten Voraussetzungen wohl auf eine Freiheitsstrafe von 6 - 9 Monaten zur Bewährung rauslaufen. Eher 6 als 9. Man kann es aber natürlich immer nur sehr grob schätzen.


Danke für die schnelle Antwort. Interessant finde ich den Aspekt, dass die Staatsanwaltschaft es aber abgelehnt hat, den Fall per Strafbefehl abzuschließen, da der Anwalt darum bat. Was könnte man als Gründe vermuten? Is es nicht besser für alle Beteiligten den Fall schnell abzuschließen? Bis zu 12 Monate auf Bewährung sind ja in einem Strafbefehl möglich, soweit ich richtig bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Bis zu 12 Monate auf Bewährung sind ja in einem Strafbefehl möglich, soweit ich richtig bin.


Ja, wenn man durch einen Anwalt vertreten ist, sonst nicht. Das wäre hier ja aber der Fall gewesen.

Die StA will sich offenbar erst nach dem Eindruck vom Angeklagten, den sie in der Hauptverhandlung gewinnt auf einen Strafmaßantrag festlegen.

Zitat:
Is es nicht besser für alle Beteiligten den Fall schnell abzuschließen?


Nö, dem Richter, dem Sitzungsvertreter der StA usw. kann es völlig egal sein. Der eigene Anwalt freut sich meist, wenn es eine HV gibt. kann er doch die Terminsgebühr mit auf die Rechnung setzen. Der einzige der es besser findet, wenn es ohne HV abläuft, ist in der Regel der Angeklagte.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2016 11:05

1x Hilfreiche Antwort

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