Gerichtsverhandlung wegen Betruges in 15 Fällen

17. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
anno146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Gerichtsverhandlung wegen Betruges in 15 Fällen

Hallo,

kurz zum Sachverhalt. Ich habe nächste Woche eine Verhandlung bzgl. Betruges in 15 Fällen beim Amtsgericht. Kurz zur Vorgeschichte, es fing an mit einem finanziellen Engpass. Anfangs wurde Ware verkauft und auch geliefert, später wurde daraus aber eine Art Schneeballsystem. Fiktive Ware verkauft, geprellte Kunden wurden mit neuen Geldeingängen wieder entschädigt. Bis dis ganze dann "zusammenfiel".

Das ganze tut mir schrecklich leid und ich schäme mich zutiefst dafür. Ich hatte mein ganzes Leben lang rein gar nichts mit Polizei oder Gerichten zutun. Aber geschehen ist geschehen.

Eigentlich bin ich sogar von etwas mehr als 15 Fällen ausgegangen. Im Schnitt handelt es sich um Waren zwischen 50-120€.

Ich würde nun gern wissen wie denn so der Ablauf vor Gericht ist. Um ehrlich zu sein bin ich extrem nervös was ich so eigentlich gar nicht von mir kenne. Deswegen auch einige Fragen.

Die Verhandlung ist ja sicherlich öffentlich. Ist es z.B. möglich das geprellte Kunden anwesend sind als Zeugen oder Zuschauer? Oder stelle ich mir das ganze komplett falsch vor? Ich habe immer nur den typischen TV Gerichtsraum vor Augen. Es wäre also hilfreich wenn mir jemand das Prozedere etwas erklären könnte. Ich gehe auch ohne Anwalt, da ich natürlich ein Geständnis ablege und die Dinge aus meiner Sicht wiedergebe. Kein drumrum Gerede.

Vielleicht kann auch jemand Prognosen zum Strafmaß machen. Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich bin ich sogar von etwas mehr als 15 Fällen ausgegangen.


Was nicht ist, kann ja noch werden. Es können ja noch später einkommende Anzeigen von anderen Geschädigten folgen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ist es z.B. möglich das geprellte Kunden anwesend sind als Zeugen oder Zuschauer? Es ist möglich, daß sie als Zeugen geladen werden. Werden sie nicht geladen, erfahren sie nichts von der Verhandlung und sind insofern eher nicht anwesend.
Oder stelle ich mir das ganze komplett falsch vor? Ich habe immer nur den typischen TV Gerichtsraum vor Augen. Es wäre also hilfreich wenn mir jemand das Prozedere etwas erklären könnte. Der Ablauf ist schon der aus den TV-Verhandlungen - nur das Gerüpel und Geschrei müssen Sie sich wegdenken. Und Zuschauer gibt es eher wenig, evtl. auch gar keine. Wenn Geprellte als Zeugen geladen sind, dürfen die sich natürlich nach erfolgter Aussage in den Zuschauerraum setzen.
Vielleicht kann auch jemand Prognosen zum Strafmaß machen. Sie haben uns weder Ihr Alter noch Ihre Vorstrafen verraten - machen Sie das erstmal, dann sehen wir weiter.

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#3
 Von 
anno146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten bisher. Vorstrafen keine, 29 Jahre alt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nun ja - dann muß halt aus lauter Einzelgeldstrafen eine Gesamtstrafe gebilligt werden. Beispiel: Das Gericht verpaßt Ihnen 15 Einzelstrafen zu 20 Tagessätzen. Die werden zu Ihrem Glück nicht einfach addiert, sondern mit einer Art Mengenrabatt zu einer Gesamtstrafe von, sagen wir, 60 oder 80 Tagessätzen zusammengefaßt. Für die Zahlen übernehme ich natürlich keine Garantie, aber bei einer Geldstrafe wird es sicher bleiben. Ein Tagessatz ist übrigens ein Dreißigstel Ihres Einkommens.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Was die Zeugen angeht:

Wenn in der Anklageschrift unter dem Punkt "Beweismittel" Zeugen aufgeführt sind, können Sie auch davon ausgehen, dass die zur Verhandlung geladen wurden. Das ist zwar nicht zwingend so, aber schon wahrscheinlich. Nicht ganz unswesentlich in diesem Zusammenhang ist auch, ob und wenn ja wie Sie sich ggü. der Polizei eingelassen haben, also ob Sie die Taten dort vollumfänglich gestanden haben.

Was die Strafe angeht, tippe ich auch auf eine Geldstrafe, wobei sie m.E. schon froh sein können, wenn die nicht über 90 TS geht, also das Führungszeugnis sauber bleibt. Viel weniger als 90 werden es m.E. nicht werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anno146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die raschen Antworten. Bei Beweismittel wurden alle 15 Geschädigten als Zeugen geführt. Was den Umgang mit der Polizei angeht war ich nicht sofort geständig. Sprich ich habe eine Falschaussage gemacht. Habe dann aber einige Wochen später ein Schriftstück verfasst in dem ich alles erläutert und gestanden habe. Dies ging direkt verbunden mit meiner Aktennummer zum Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Habe dann aber einige Wochen später...


Vor oder nach Erhalt der Anklageschrift?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anno146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenige Tage nach Erhalt der Anklageschrift, daraufhin passierte dann einige Monate nichts. Später wurde dann die Verhandlung sogar auf unbestimmte Zeit verschoben, bis ich einen erneuten Termin zugeschickt bekommen habe.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Gut, in dem Fall kann es natürlich sein, dass die Zeugen aus der Anklageschrift nicht geladen werden, da zum dem Zeitpunkt der Anklageschrift noch kein Geständnis vorlag. Verlassen würde ich mich aber nicht darauf, denn das Gericht kann auch auf "Nummer sicher" und sich sagen: "Vielleicht überlegt es sich der Anklagte in der Verhandlung wiederum anders und nimmt sein Geständnis zurück" und dennoch -zumindest einige- der Zeugen laden um sie für diesen Fall gleich "zur Hand" zu haben, wäre nicht so ungewöhnlich. Wäre aber blöd für den Angeklagten, da er die Fahrtkosten und den Verdienstausfall der Zeugen zahlen muß, aber durch das verspätete Geständnis selbst verursacht.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Sprich ich habe eine Falschaussage gemacht.


Glücklicherweise war das keine Falschaussage im rechtlichen Sinne. Dafür gibt es also keine Extra-Strafe. Als Beschuldigter/Angeklagter unterliegt man - im Gegensatz zu z.B. Zeugen - nicht der Wahrheitspflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anno146
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank nochmals für die zahlreichen Antworten. Ich wollte nur kurz berichten bzw. um einen weiteren Rat bitten.

Die Verhandlung hat gestern stattgefunden, Zeugen wurden keine geladen. Ich war von Anfang an geständig und habe auch gefragt ob es möglich wäre Kontakt mit den geprellten Käufern herzustellen. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 1050€ (15 Fälle). Und ich wurde zu 90 Tagessätzen zu je 15€ verurteilt.

Die Richterin hat mich sogar noch darauf hingewiesen das ich nicht verpflichtet bin mit den Geschädigten in Kontakt zu treten bzw. Rückzahlungen zu veranlassen. Da ich dies aber unbedingt wollte haben wir uns darauf geeinigt das alle 15 Personen vom Gericht angeschrieben und meine Adresse zwecks Kontaktaufnahme übermittelt wird.

Jetzt haben mich die ersten Brief erreicht. Mein Problem ist allerdings das ich eigentlich nach und nach (innerhalb der nächsten 1-3 Monate) alle entschädige. Allerdings stehe ich nun vor dem Problem das mir Fristen für die Rückzahlungen von 1-2 Wochen gesetzt wurden. Und mit weiterer anwaltlicher Hilfe bzw. gerichtlich geltend machenden Ansprüchen gedroht wird.

Kann man mich nach dem ich verurteilt wurde noch weiter belangen? Oder reicht es aus wenn ich den Geschädigten antworte? Es einfach kurz schildere und die Frist "verweigere" und einfach meine beabsichtigte Vorgehensweise unterbreite.

Vielen Dank nochmals!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Kann man mich nach dem ich verurteilt wurde noch weiter belangen?

Zumindest ist der Anspruch der Geschädigten auf Wiedergutmachung durch die Verurteilung nicht verschwunden.
D.h. den Geschädigten steht das Geld immer noch zu - und sie dürfen es auch mit anwaltlicher / gerichtlicher Hilfe geltend machen.
Dass Sie mit Ihrer etwas unbedachten Aktion alle Geschädigten gleichzeitig anzuschreiben nun dafür gesorgt haben, dass alle Geschädigten nun auch gleichzeitig Wiedergutmachung wollen, ist nun dumm gelaufen.
Im Nachhinein wäre es bedeutend geschickter gewesen, die Geschädigten zeitversetzt anzuschreiben und zwar dann, wenn man auch das Geld für die Wiedergutmachung zusammen hat.

Zitat:
Oder reicht es aus wenn ich den Geschädigten antworte? Es einfach kurz schildere und die Frist "verweigere" und einfach meine beabsichtigte Vorgehensweise unterbreite.

Sie sollten zumindest antworten, dass Sie weiterhin zahlungswillig. Das Wort "Verweigerung" würde ich auf jeden Fall vermeiden.
Stellen Sie deutlich klar, dass Sie derzeit keine finanziellen Mittel haben, der Forderung sofort nachzukommen und(!) dass deshalb eine gerichtliche Geltendmachung ins Leere laufen wird. Schildern Sie ihre finanzielle Situation (Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze?) und stellen Sie heraus, dass man bei Ihnen auch nichts pfänden kann. Nennen sie - wenn möglich - einen realistischen(!) Termin, bis wann Sie zurückzahlen können und halten Sie den Termin dann auch ein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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