Gerichtsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tobi519
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung

Hallo zusammen,

vorab... Ja, ich weiß, dass ich Mist gebaut habe und möchte auch dazu stehen und gerecht bestraft werden. Nur aufgrund der Tatsache, dass ich dieses Verhalten nicht von mir kenne und so ein Vorfall nie wieder passieren wird, hoffe ich auf ein wenig "Verständnis" und ein milderes Urteil.

Dennoch habe ich einige Fragen zu einer Gerichtsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung, welche bald ansteht.

Da ich längere Zeit krank geschrieben war und finanziell erhebliche Einbußen hatte, kann ich mir keinen Anwalt leisten und werde mich vor Gericht selber verteidigen müssen.

Passiert ist folgendes:

Ich war mit Freunden in einer Disco feiern. Aufgrund von Medikamenten, welche ich aktuell nehmen muss, war ich deutlich schneller betrunken und deutlich aggressiver, als ich es von mir gewohnt bin. Nachdem ich in der Disco auf eine Provokation eingegangen bin und raus flog, habe ich draußen eine Glasflasche in die Menge geworfen. Diese ist von einen Bekannten abgeprallt und gegen den Kopf eines weiteren geflogen.

In der Anklageschrift steht, dass ich die Flasche über den Kopf des Opfers geschlagen habe und es somit gefährlich Körperverletzung war. Macht es einen Unterschied, dass ich die Flasche nicht auf deinem Kopf, sondern Willkürlich im die Menge geworfen habe? Ist es dann eventuell fahrlässige Körperverletzung? (Frage dies, da ich dann Zeugen nennen muss, die dies bestätigen können. Ich selber weiß leider nichts mehr von dem Abend.)

Ich wurde anschließend von der Polizei mitgenommen und mir wurde eine Blutprobe entnommen.

Bei meiner Aussage später, teilte mir der Polizist mit, dass ich wohl einen sehr hohen Promillewert hatte.
Wirkt sich dieses in Zusammenhang mit den Medikamenten, welche wie ich im Nachhinein herausgefunden habe, Wesensverändernd in Zusammenhang mit Alkohol sein können?

Das Opfer hatte starke Kopfschmerzen, konnte aber nachdem es im Krankenhaus behandelt wurde weiter feiern und hat mich gesucht, um mich aus Rache zu verprügeln. Bringt diese Info vor Gericht überhaupt etwas?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ist es dann eventuell fahrlässige Körperverletzung? (Frage dies, da ich dann Zeugen nennen muss, die dies bestätigen können. Ich selber weiß leider nichts mehr von dem Abend.)


Zu fahrlässiger Körperverletzung wird man hier unter dem Strich nicht kommen. Die Polizei hat ermittelt und ist unter dem Strich zu dem Ergebnis gekommen, das gefährliche Körperverletzung vorliegt. Die wurde auch von der Staatsanwaltschaft angeklagt und die Anklage entsprechend vom Gericht zugelassen. Ich werde dich jetzt nicht mit juristischen Fach Kram langweilen, aber man könnte maximal zu einem sogenannten "error in personal" kommen, dann hätten wir immer noch mindestens versuchte gefährliche Körperverletzung, oder zu einer gefährlichen Körperverletzung per bedingtem Vorsatz. Letzteres wäre der Fall, wenn man eng an deiner Version mit dem Flaschenwurf in die Menge bleibt. Da du, wie du sagst, dich aber eh an nichts mehr erinnerst, kannst du deine Version ja selbst auch nur vom Hörensagen kennen.

Und mit Zeugen benennen sollte man auch immer etwas vorsichtig sein. Wenn die Zeugen die jetzt noch sagen "klar sag ich gut für dich aus" dann vorm Richter stehen und belehrt werden, dass schon eine uneidliche Falschaussage mindestens drei Monate Freiheitsstrafe mit sich bringt, können Sie sich dann oft plötzlich doch nicht mehr so genau erinnern.

Zitat:
Bei meiner Aussage später, teilte mir der Polizist mit, dass ich wohl einen sehr hohen Promillewert hatte....


Wenn man von verminderter Schuldfähigkeit ausgehen würde, stünde etwas dazu in der Anklageschrift.

Zitat:
Das Opfer hatte starke Kopfschmerzen, konnte aber nachdem es im Krankenhaus behandelt wurde weiter feiern und hat mich gesucht, um mich aus Rache zu verprügeln. Bringt diese Info vor Gericht überhaupt etwas?


Ja, Minuspunkte wegen Uneinsichtigkeit.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.05.2019 18:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tobi519
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt das Urteil automatisch ins polizeiliche Führungszeugnis?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob etwas in Führungszeugnis kommt, hängt von der Höhe der Strafe ab. Da gefährliche Körperverletzung aber eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe hat, kommt es in diesem Fall ins Führungszeugnis, ja.

Einzigste Chance wäre, dass eventuell auf Grund des Alkohols eine Strafrahmenverschiebung stattfindet und auf eine Strafe erkannt wird, die bei maximal drei Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen Geldstrafe liegt. Die käme dann, wenn es noch keine weiteren Vorstrafen gibt, nicht ins Führungszeugnis. Darauf würde ich aber keine allzu großen Hoffnungen setzen.

1x Hilfreiche Antwort

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