Geringstes Notwehrmittel bei versuchter Freiheitsberaubung und brechen aller Gesetzte?

10. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringstes Notwehrmittel bei versuchter Freiheitsberaubung und brechen aller Gesetzte?

Sagen wir der Vorgesetzte droht einem eine Anzeige wegen einer Straftat die nie passiert ist zu machen und will dafür seine Machtposition missbrauchen um falsch Aussagen durch seine Mitarbeiter zu bekommen, dies sagt er offen vor Zeugen. Er nutzt dies auch zur Nötigung und Erpressung. Teil der Erpressung ist das der Mitarbeiter der erpresst wird das Unternehmen nicht verlassen darf und einen Haufen Straftaten über sich ergehen lassen muss.

Sollte der Mitarbeiter Beweise sammeln wird ihm angedroht ihn Brutal zusammenzuschlagen oder sogar zu töten.

Sollte der Mitarbeiter eine Anzeige machen, wird angedroht ihm mit allen illegalen Mitteln die man sich nur ausdenken kann, das leben zu Hölle zu machen: Besitzt zu zerstören, Wohnung abzufackeln, bei Behörden falsche Meldungen über Betrug zu machen etc., zum krüppel zu schlagen, oder sogar zu töten.

Außerdem wird damit gedroht die Behörden zu missbrauchen und die Anzeige des Mitarbeiters als psychisch Krank darzustellen und ihn in einen geschlossene forensische Psychatrie übermitteln zu lassen. Unter Ausnutzung aller falsch Aussagen durch Mitarbeiter, die sich teils dazu bereit erklärt haben mitzumachen.

Ab wann dürft man Notwehr anwenden und in welcher weise?

Welche Rechtlichen Mittel könnte man nutzen um den Schaden zu minimieren?

Wieviel Schaden können bis zu 20 falsch Aussagen anrichten?

Welche Beweise können gesammelt werden ohne eine Tötung durch die Täter zu riskieren?

Was könnte man tun sollten z.B. juristische Mittel fehlschlagen und die Zwangslage weiter bestehen?

Kann es juristisch eine Situation geben in der das Opfer keine Handlungsmöglichkeit mehr hat und sich mit dem Verlust eines oder aller Rechte abfinden muss?

-- Editiert von candybomberz am 10.11.2018 17:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wie oft denn noch? Hat es im benachbarten Juraforum nicht gereicht? Und hier es auch schon der dritte oder vierte Thread.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von candybomberz):
Ab wann dürft man Notwehr anwenden und

Ab dem Zeitpunkt wo sie angemessen ist



Zitat (von candybomberz):
in welcher weise?

In angemessener Weise



Zitat (von candybomberz):
Welche Rechtlichen Mittel könnte man nutzen um den Schaden zu minimieren?

Alle zur Verfügung stehenden.



Zitat (von candybomberz):
Wieviel Schaden können bis zu 20 falsch Aussagen anrichten?

Irgendwas zwischen 0 und maximal.



Zitat (von candybomberz):
Welche Beweise können gesammelt werden ohne eine Tötung durch die Täter zu riskieren?





Zitat (von candybomberz):
Was könnte man tun sollten z.B. juristische Mittel fehlschlagen und die Zwangslage weiter bestehen?

A) akzeptieren
B) untertauchen
C) auswandern
D) B) und C) kombinieren



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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