Hallo, ich bekam heute einen Brief vom Amtsgericht und werde daraus irgendwie nicht schlau. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Es geht um folgendes:
Vor etwa einem halben Jahr bekam ich einen Strafbefehl
über eine Geldstrafe von knapp 1000€ wegen Beleidigung.
Vor ein paar Monaten dann noch einmal einen wegen übler Nachrede, ebenfalls in Höhe von knapp 1000€.
Beide Strafbefehle sind rechtskräftig, wurden aber noch nicht vollstreckt.
Heute bekam ich folgenden Brief vom Amtsgericht:
Zitat:"In der Strafsache gegen Sie hat bei der Entscheidung nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, aus der (oder den) verhängten Strafen und weiteren, in anderen Verfahren festgesetzten Strafen Gesamtstrafen zu bilden. Gemäß § 460 StGB ist deshalb die Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung nachzuholen.
Die einschlägigen Vorschriften sehen vor, dass im Regelfall die Strafen für Taten, die vor einer ersten Verurteilung, sodann jeweils zwischen zwei Verurteilungen begangen worden sind, auf eine Gesamtstrafe zurückgeführt werden. Die Gesamtstrafe muss zwar höher sein als die höchste verhängte Einzelstrafe, aber niedriger als die Summe dieser Einzelstrafen. Die Gesamtstrafenbildung wirkt sich damit zum Vorteil des Verurteilten aus.
Tritt Freiheitsstrafe mit Geldstrafen zusammen, kann die Entscheidung auch dahin ergehen, dass die Strafen nebeneinander bestehen bleiben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erwägt das Gericht, nach Maßgabe des anliegenden Beschluss-Entwurfs zu entscheiden.
Sie erhalten die Gelegenheit, binnen einer Woche hierzu Stellung zu nehmen.
gez. ****
Richterin am Amtsgericht
Im Beschluss-Entwurf steht aber, das von einer Bildung einer Gesamtstrafe abgesehen wird. Wortlaut:
"
Zitat:In der Strafsache gegen *** wird von einer Bildung einer Gesamtstrafe zwischen den Verfahren *** des Amtsgerichts *** und des Amtsgerichts *** abgesehen, da es dem Strafzweck dienlicher ist, den Verurteilten sowohl an der Freiheit als auch am Vermögen zu strafen.
gez. ***
Richterin am Amtsgericht"
Ich versteh das jetzt nicht... wird jetzt eine Gesamtstrafe gebildet, oder bleibt es bei den beiden Geldstrafen (was mir persönlich lieber wäre).
Und wenn davon abgesehen wird eine Gesamtstrafe zu bilden, wieso bleibt es dann nicht bei den beiden Geldstrafen, statt mich, wie hier steht an der Freiheit zu strafen?
Ich muss auch noch dazu sagen, das ich 2 auf 3 Jahre Bewährung habe, die im Dezember endlich ausgelaufen wäre. Muss ich damit rechnen das diese auch noch zusätzlich widerrufen wird?
Wie soll ich mich am besten Verhalten?
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-- Editiert gucci123 am 08.06.2012 18:43